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Vereinbarung

Auf meine Anfrage bei Kommunalverwaltung Köln bezüglich Rundfunkbeiträge wurde mir "Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung zwischen WDR und Stadt Köln" geschickt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf

Hat Stadt Düsseldorf mit WDR zur Verwaltungsvereinfachung auch eine solche Vereinbarung abgeschlossen? Falls ja, bitte schicken Sie mir diese. Falls nicht, warum will Stadt Düsseldorf die Verwaltung in diesem Bereich nicht vereinfachen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2018
  • Frist
    5. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarung [#33242]
Datum
3. September 2018 14:56
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage bei Kommunalverwaltung Köln bezüglich Rundfunkbeiträge wurde mir "Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung zwischen WDR und Stadt Köln" geschickt. https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf Hat Stadt Düsseldorf mit WDR zur Verwaltungsvereinfachung auch eine solche Vereinbarung abgeschlossen? Falls ja, bitte schicken Sie mir diese. Falls nicht, warum will Stadt Düsseldorf die Verwaltung in diesem Bereich nicht vereinfachen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Stadt Düsseldorf ist die Notwendigkeit aber auch die Möglichkeit des Abschlu…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: WG: Vereinbarung [#33242]
Datum
17. September 2018 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Stadt Düsseldorf ist die Notwendigkeit aber auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung mit dem WDR nicht bekannt. Ich habe mich daher beim Rundfunkbeitrags-Service erkundigt. Aber auch dort ist niemandem bekannt, dass Kommunen eine Vereinbarung abzuschließen haben. Die Stadt Düsseldorf hat zum 01.01.2013, als der 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge („Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“) in Kraft getreten ist, das Verfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrages umgestellt. Damit erfolgte eine grundlegende Änderung von der bis dahin gerätebezogenen Erhebung der Rundfunkgebühr hin zu einem wohnungs- und betriebsstättenbezogenen Rundfunkbeitrag. Dieser neue Beitrag ist nicht mehr an den Besitz eines Rundfunkempfängers geknüpft, sondern wird je Wohnung oder Betriebsstätte erhoben. Darüber hinaus sind für die Höhe des Beitrages für Unternehmen und Institutionen die Anzahl der einer Betriebsstätte zuzuordnenden Beschäftigten sowie die Zahl der zugehörigen Kraftfahrzeuge maßgeblich. Dies erfolgte in engem Kontakt zum Beitragsservice. Seither meldet die Stadt Düsseldorf regelmäßig Änderungsbedarfe an die Servicestelle des Rundfunkbeitrages, der diese Informationen verarbeitet und dadurch die Beiträge entsprechend anpasst. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort dennoch ein wenig weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Meldung. Ich brauche noch Information: 1. Bis zum…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Vereinbarung [#33242]
Datum
17. September 2018 12:25
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Meldung. Ich brauche noch Information: 1. Bis zum welchen Zeitpunkt im Jahr meldet Stadt Düsseldorf die Anzahl ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten an WDR (Beitragsservice)? Wie ist die Re­gel­mä­ßigkeit dieser Meldung (ein Mal pro Jahr, mehrmals pro Jahr)? 2. Stadt Düsseldorf meldet dem WDR (Beitragsservice) den Beginn und das Ende des Innehabens von Betriebstätten. Wie ist die Re­gel­mä­ßig­keit dieser Meldung (ein Mal pro Jahr, mehrmals pro Jahr)? Zu welchen Zeitpunkten? 3. Stadt Düsseldorf meldet dem WDR (Beitragsservice) die Anzahl der zugelassenen Fahrzeugen. Wie ist die Re­gel­mä­ßig­keit (ein Mal pro Jahr, mehrmals pro Jahr)? Zu welchen Zeitpunkten? 4. In welcher Form werden die Meldungen aus Punkten 1-3 übertragen? Einfache Text-Datei und Übermittlung ist dann per Mail? 5. Waren die Re­gel­mä­ßig­keit und Zeitpunkte der Meldungen aus Punkten 1-3 so 2013 festgelegt, oder gab es irgendwelche Änderungen seit 2013? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den Punkten 1 - 3:) Zu Beginn der Umstellung (2012) haben wir Änderungen zum Zeit…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Vereinbarung [#33242]
Datum
20. September 2018 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den Punkten 1 - 3:) Zu Beginn der Umstellung (2012) haben wir Änderungen zum Zeitpunkt der Entstehung mit dem Beitragsservice verändert. Inzwischen erfolgt i.d.R. eine jährliche Mitteilung zu der wir lt. gesetzlichen Reglungen verpflichtet sind. Erreichen uns Anfragen des Beitragsservice werden diese kurzfristig beantwortet. zu 4.) per mail und auch unter Verwendung der im Internet unter www. rundfunkbeitrag.de zur Verfügung stehenden Antwortformulare zu 5.) Es gab keine Änderungen Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.