Vereinbarungen des Landes Berlin mit der Charité

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Laut dem Universitätsmedizingesetz schließt das Land Berlin regelmäßig Verträge mit der Charité über die Grundzüge der weiteren Entwicklung der Universitätsmedizin.

Das Land Berlin und die Charité vereinbaren die Höhe des Staatszuschusses für die Aufgaben von Forschung, Lehre und Studium in mehrjährigen Verträgen, die der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin bedürfen.

Wäre es möglich diese Verträge einzusehen, bzw. sind diese irgendwo abrufbar?

(Da die Charité als "Landesbetrieb" von Steuergeldern finanziert wird, sollte das ja kostenfrei möglich sein?)

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie mir die zuständige Behörde zu nennen, so dass ich diese bei Bedarf selbst kontaktieren kann. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarungen des Landes Berlin mit der Charité [#28582]
Datum
3. April 2018 18:28
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut dem Universitätsmedizingesetz schließt das Land Berlin regelmäßig Verträge mit der Charité über die Grundzüge der weiteren Entwicklung der Universitätsmedizin. Das Land Berlin und die Charité vereinbaren die Höhe des Staatszuschusses für die Aufgaben von Forschung, Lehre und Studium in mehrjährigen Verträgen, die der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin bedürfen. Wäre es möglich diese Verträge einzusehen, bzw. sind diese irgendwo abrufbar? (Da die Charité als "Landesbetrieb" von Steuergeldern finanziert wird, sollte das ja kostenfrei möglich sein?) Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie mir die zuständige Behörde zu nennen, so dass ich diese bei Bedarf selbst kontaktieren kann. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in der Vertrag des Landes Berlin mit der Charité für den Zeitraum 2018 bis 2022 wurde d…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Vereinbarungen des Landes Berlin mit der Charité [#28582]
Datum
17. April 2018 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
151,7 KB
653,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in der Vertrag des Landes Berlin mit der Charité für den Zeitraum 2018 bis 2022 wurde dem Abgeordnetenhaus vom Senat als Vorlage - zur Beschlussfassung - vorgelegt und ist auf den Internetseiten des Abgeordnetenhauses veröffentlicht. (Drucksache 18/0485). Der vollständige Vertragstext ist Bestandteil dieser Drucksache (s. beigefügte pdf-Datei). Das Abgeordnetenhaus hat der Vorlage und somit auch dem Vertrag in seiner 18. Plenarsitzung am 30.11.2017 zugestimmt. Den Ablauf der Beratung können Sie unter folgendem Link in der Parlamentsdokumentation nachvollziehen: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lisshfl.web&id=ahabwebdokfl&search=(%28DNRS%3d0485%29+AND+%28DART%3dD%29+AND+%28WP%3d18%29)+AND+ID%3DD-283856&format=WEBDOKFL Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen zusätzlich auch den Vertrag des Landes Berlin mit der Charité für den Zeitraum 2014 bis 2017. Auch dieser Vertrag ist als Drucksache auf den Internetseiten des Abgeordnetenhauses öffentlich zugänglich (Drucksache 17/1104) (s. beigefügte pdf-Datei). Den Ablauf der Beratung zu dieser Drucksache in der 17. Wahlperiode können Sie unter folgendem Link in der Parlamentsdokumentation nachvollziehen: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lisshfl.web&id=ahabwebdokfl&search=(%28DNRS%3d1104%29+AND+%28DART%3dD%29+AND+%28WP%3d17%29)+AND+ID%3DD-240641&format=WEBDOKFL Im Übrigen stehen alle Hochschulverträge (inkl. dem Vertrag mit der Charité) auf den Internetseiten des Regierenden Bürgermeisters - Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung zur Einsichtnahme zur Verfügung: https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/politik/hochschulvertraege/#2018 Sofern Sie weitere Informationen zu den Charité-Verträgen haben möchten, möchte ich Sie bitten, sich an die verwaltungsseitig zuständige Senatskanzlei zu wenden. Mit freundlichen Grüßen