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Vereinbarungen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) 2006-2016

alle im Zeitraum 2006-2016 getroffenen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Deutschen Olypmischen Sportbund und dessen Tochterorganisationen bezüglich der Spitzensportförderung des Bundes, insbesondere Dokumente zu sog. Zielvereinbarungen oder sonstigen leistungsabhängigen Förderungen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2016
  • Frist
    3. Dezember 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle im Zeitraum 20…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Vereinbarungen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) 2006-2016 [#18871]
Datum
1. November 2016 21:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle im Zeitraum 2006-2016 getroffenen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Deutschen Olypmischen Sportbund und dessen Tochterorganisationen bezüglich der Spitzensportförderung des Bundes, insbesondere Dokumente zu sog. Zielvereinbarungen oder sonstigen leistungsabhängigen Förderungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz mit E-Mail vom 01. November 2016 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
243,1 KB
mit E-Mail vom 01. November 2016 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Übersendung aller im Zeitraum 2006-2016 getroffenen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und dessen Tochterorganisationen bezüglich der Spitzensportförderung des Bundes, insbesondere Dokumente zu sog. Zielvereinbarungen oder sonstigen leistungsabhängigen Förderungen. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebühren verordnung - IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-,Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Es ist jedoch aufgrund des Rechercheaufwandes von derzeit geschätzten 13 Stunden mit Gebühren in Höhe von 500 € zu rechnen. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrecht erhalten. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheitsgesetz [#18871] Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der prognostizierten Kosten ziehe …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz [#18871]
Datum
22. Dezember 2016 12:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der prognostizierten Kosten ziehe ich hiermit meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.