Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Sämtliche vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen
- Sämtliche vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2
Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Ich begründe meinen Antrag gemäß § 7 (1) IFG mit dem außerordentlich hohen Interesse der Öffentlichkeit am Zustandekommen und den Bedingungen der Impfstoffproduktion, die Auswirkungen auf die Gesundheit von großen Teilen der Bevölkerungen haben.
Ich halte trotz Gebühren an meinem Antrag fest.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der vorliegenden Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Berichterstattung dazu: https://www.businessinsider.de/wirtscha…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
  • 8 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche vorli…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 [#220272]
Datum
12. Mai 2021 09:53
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen - Sämtliche vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden. Ich begründe meinen Antrag gemäß § 7 (1) IFG mit dem außerordentlich hohen Interesse der Öffentlichkeit am Zustandekommen und den Bedingungen der Impfstoffproduktion, die Auswirkungen auf die Gesundheit von großen Teilen der Bevölkerungen haben. Ich halte trotz Gebühren an meinem Antrag fest. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der vorliegenden Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 220272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220272/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heine…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021
Datum
21. Mai 2021 11:19
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 21. Mai 2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu sämtlichen vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen und sämtlicher vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. Im Rahmen der gesetzlichen Beratungspflicht (vgl. § 25 Absatz 1 Satz 1 VwVfG) weise ich Sie darauf hin, dass bis auf weiteres von Ihnen persönlich und nicht dem Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. als Antragsteller ausgegangen wird. In Ihrem Antrag haben Sie der Schwärzung von personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, zugestimmt. Die betreffenden amtlichen Informationen beinhalten nicht nur personenbezogene Daten (§ 5 IFG), sondern auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen (vgl. § 6 IFG). Ich weise Sie in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hin, dass bereits im Herbst 2020 zwei Ihrem Antrag vergleichbare Anträge zur erfolgten Kommunikation mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH beim Bundesministerium für Bildung und Forschung eingegangen sind, von denen sich derzeit noch einer in der Bearbeitung befindet. Die beiden Anträge wurden nicht über die Plattform "FragDenStaat.de" gestellt. In diesen Verfahren sind bereits mehrere Teilbescheide ergangen, die den Antragstellern verschiedene Informationen zugänglich gemacht haben, die auch von Ihrem Antrag erfasst sind. Diese Informationen könnten Ihnen zeitnah ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie sich - entsprechend den Erklärungen der beiden Antragsteller in den Parallelverfahren - mit der Unkenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen einverstanden erklären. Andernfalls müssten für die konkreten Informationen nunmehr Drittbeteiligungsverfahren im Hinblick auf § 6 Satz 2 IFG durchgeführt werden. Ein mögliches Einverständnis Ihrerseits hätte für Sie darüber hinaus den Vorteil, dass etwaige Gebühren den zeitlich vor Ihrem Antrag gestellten Anträgen zugeordnet würden, da der Verwaltungsaufwand im Rahmen dieser Anträge anfiele und für Sie mithin gebührenneutral wäre. Bitte teilen Sie mir bis zum 15.06.2021 mit, ob Sie sich mit der Unkenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen einverstanden erklären. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, bevor ich etwaige Drittbeteiligungsverfahren einleite. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 [#220272] Sehr << Anrede >> viele…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 [#220272]
Datum
21. Mai 2021 11:32
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort! Mit der Schwärzung von Geschäftsgeheimnissen erkläre ich mich einverstanden. Bitte erläutern Sie mir dann, soweit es Ihnen ohne Offenbarung der schutzwürdigen Inhalte möglich ist, die Art der geschwärzten Inhalte - also bspw. Kalkulationsgrundlagen oder Stundensätze - sodass ich die Einstufung als BGG nachvollziehen kann. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 220272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220272/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
WG: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BETREFF Nachricht 1 von 2 ************** B…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021
Datum
17. Juni 2021 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
BETREFF Nachricht 1 von 2 ************** Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 17. Juni 2021 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BEZUG Zwischennachricht vom 21.05.2021 ANLAGE Kommunikation mit CureVac von Januar bis April 2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu sämtlichen vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen und sämtlicher vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. In Ihrem Antrag haben Sie der Schwärzung von personenbezogenen Daten und mit ergänzender E-Mail vom 21.05.2021 von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen zugestimmt. Ich gebe Ihrem Antrag nunmehr in dem aus der Anlage ersichtlichen Umfang statt. Dieser Bescheid umfasst die Informationen betreffend die Kommunikation mit der CureVac AG von Januar bis April 2020. Sie haben einen Anspruch auf Informationszugang zu den betreffenden Informationen mit den oben genannten Einschränkungen. Darüber hinaus gehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die in der Anlage aufgeführten Dokumente nicht ersichtlich. Hinsichtlich weiterer gegebenenfalls von Ihrem Antrag erfasster Informationen dauert die Prüfung an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Ich werde diesbezüglich auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
WG: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BETREFF Nachricht 2 von 3 ************** B…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021
Datum
17. Juni 2021 14:56
Status
Warte auf Antwort
BETREFF Nachricht 2 von 3 ************** Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 17. Juni 2021 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BEZUG Zwischennachricht vom 21.05.2021 ANLAGE Kommunikation mit CureVac von Januar bis April 2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu sämtlichen vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen und sämtlicher vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. In Ihrem Antrag haben Sie der Schwärzung von personenbezogenen Daten und mit ergänzender E-Mail vom 21.05.2021 von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen zugestimmt. Ich gebe Ihrem Antrag nunmehr in dem aus der Anlage ersichtlichen Umfang statt. Dieser Bescheid umfasst die Informationen betreffend die Kommunikation mit der CureVac AG von Januar bis April 2020. Sie haben einen Anspruch auf Informationszugang zu den betreffenden Informationen mit den oben genannten Einschränkungen. Darüber hinaus gehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die in der Anlage aufgeführten Dokumente nicht ersichtlich. Hinsichtlich weiterer gegebenenfalls von Ihrem Antrag erfasster Informationen dauert die Prüfung an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Ich werde diesbezüglich auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
WG: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BETREFF Nachricht 3 von 3 ************** B…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021
Datum
17. Juni 2021 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
BETREFF Nachricht 3 von 3 ************** Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 17. Juni 2021 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BEZUG Zwischennachricht vom 21.05.2021 ANLAGE Kommunikation mit CureVac von Januar bis April 2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu sämtlichen vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen und sämtlicher vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. In Ihrem Antrag haben Sie der Schwärzung von personenbezogenen Daten und mit ergänzender E-Mail vom 21.05.2021 von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen zugestimmt. Ich gebe Ihrem Antrag nunmehr in dem aus der Anlage ersichtlichen Umfang statt. Dieser Bescheid umfasst die Informationen betreffend die Kommunikation mit der CureVac AG von Januar bis April 2020. Sie haben einen Anspruch auf Informationszugang zu den betreffenden Informationen mit den oben genannten Einschränkungen. Darüber hinaus gehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die in der Anlage aufgeführten Dokumente nicht ersichtlich. Hinsichtlich weiterer gegebenenfalls von Ihrem Antrag erfasster Informationen dauert die Prüfung an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Ich werde diesbezüglich auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Hein…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021
Datum
7. September 2021 08:28
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 7. September 2021 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BEZUG Bezug: Mein Bescheid vom 17.06.2021 ANLAGE Anlagen: Unterlagen zur Ressort-Abstimmung der Förderrichtlinie Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu sämtlichen vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen und sämtlicher vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. In Ihrem Antrag haben Sie der Schwärzung von personenbezogenen Daten und mit ergänzender E-Mail vom 21.05.2021 von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen zugestimmt. Mit Bescheid vom 17. Juni 2021 haben Sie bereits Unterlagen erhalten. 1. Ich gebe Ihrem Antrag hiermit nunmehr in dem aus der Anlage ersichtlichen Umfang statt. Die Unterlagen umfassen die Informationen zur Ressort-Abstimmung der Förderrichtlinie und die damit verbundene Kommunikation sowie die Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger. Sie haben einen Anspruch auf Informationszugang zu den betreffenden Informationen mit den oben genannten Einschränkungen. Darüber hinaus gehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die aufgeführten Dokumente in der Anlage zu diesem Bescheid nicht ersichtlich. 2. Des Weiteren gebe ich Ihrem Antrag hiermit auch hinsichtlich der Förderanträge und Vorhabenbeschreibungen von und der Zuwendungsbescheide zugunsten der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH statt. Sie haben einen Anspruch auf Informationszugang zu den betreffenden Informationen. Vorsorglich weise ich Sie bereits jetzt darauf hin, dass die Informationen einige Unkenntlichmachungen im Hinblick auf schutzwürdige personenbezogene Daten sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten werden, mit denen Sie sich im Vorfeld einverstanden erklärt haben. Darüber hinaus gehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die aufgeführten Dokumente nicht ersichtlich. Die Entscheidung hinsichtlich der unter Ziff. 2 zusammengefassten Informationen (Förderanträge, Vorhabenbeschreibungen sowie Zuwendungsbescheide) ist auch gegenüber den beteiligten Dritten (BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH) bekanntzugeben (§ 8 Absatz 2 Satz 1 IFG). Der tatsächliche Informationszugang zu diesen Unterlagen kann daher erst gewährt werden, wenn meine Entscheidung gegenüber diesen Dritten bestandskräftig ist (§ 8 Absatz 2 Satz 2 IFG). Sie wird mithin gesondert erfolgen. Hinsichtlich weiterer gegebenenfalls von Ihrem Antrag erfasster Informationen dauert die Prüfung an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Ich werde diesbezüglich auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids vom 7. September 2021 - Nachricht 1 von 4
Datum
19. Oktober 2021 17:39
Status
***Nachricht 1 von 4*** Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 19. Oktober 2021 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BEZUG Bezug: Meine Bescheide vom 17.06.2021 und 07.09.2021 Hier: Informationszugang zu den Unterlagen des Bescheids vom 07.09.2021 ANLAGE Anlagen: Unterlagen zur Förderentscheidung Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu sämtlichen vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen und sämtlicher vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. Die Entscheidung hinsichtlich der im Bescheid vom 7. September 2021 unter Ziff. 2 zusammengefassten Informationen (Förderanträge, Vorhabenbeschreibungen sowie Zuwendungsbescheide) ist nun gegenüber den beteiligten Dritten (BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH) bestandskräftig (§ 8 Absatz 2 Satz 2 IFG), so dass der Informationszugang erfolgen kann. Die entsprechenden Unterlagen sind beigefügt. Hinsichtlich weiterer gegebenenfalls von Ihrem Antrag erfasster Informationen dauert die Prüfung an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Ich werde diesbezüglich auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids vom 7. September 2021 - Nachricht 2 von 4
Datum
19. Oktober 2021 17:40
Status
***Nachricht 2 von 4*** Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 19. Oktober 2021 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 Anlagen: AZK und Zuwendungsbescheid IDT Dr. Torsten Geißler Referatsleiter [X] Referat 617 - Neue Methoden in den Lebenswissenschaften; Biotechnologie; Wirkstoffforschung Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin Tel.: +49 30 18 57-5111 | Fax: +49 30 18 57-85111 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de> | www.twitter.com/bmbf_bund<http://www.twitter.com/bmbf_bund> | www.facebook.com/bmbf.de<http://www.facebook.com/bmbf.de> | www.instagram.com/bmbf.bund<http://www.instagram.com/bmbf.bund> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de <https://www.bmbf.de/de/datenschutzerklaerung-12.html> entnehmen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn, einzureichen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids vom 7. September 2021 - Nachricht 3 von 4
Datum
19. Oktober 2021 17:40
Status
***Nachricht 3 von 4*** Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 19. Oktober 2021 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 Anlagen: Vorhabenbeschreibung IDT Dr. Torsten Geißler Referatsleiter [X] Referat 617 - Neue Methoden in den Lebenswissenschaften; Biotechnologie; Wirkstoffforschung Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin Tel.: +49 30 18 57-5111 | Fax: +49 30 18 57-85111 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de> | www.twitter.com/bmbf_bund<http://www.twitter.com/bmbf_bund> | www.facebook.com/bmbf.de<http://www.facebook.com/bmbf.de> | www.instagram.com/bmbf.bund<http://www.instagram.com/bmbf.bund> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de <https://www.bmbf.de/de/datenschutzerklaerung-12.html> entnehmen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn, einzureichen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids vom 7. September 2021 - Nachricht 4 von 4
Datum
19. Oktober 2021 17:40
Status
***Nachricht 4 von 4*** Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 19. Oktober 2021 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 Anlagen: AZK, Vorhabenbeschreibung und Zuwendungsbescheid CureVac Dr. Torsten Geißler Referatsleiter [X] Referat 617 - Neue Methoden in den Lebenswissenschaften; Biotechnologie; Wirkstoffforschung Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin Tel.: +49 30 18 57-5111 | Fax: +49 30 18 57-85111 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de> | www.twitter.com/bmbf_bund<http://www.twitter.com/bmbf_bund> | www.facebook.com/bmbf.de<http://www.facebook.com/bmbf.de> | www.instagram.com/bmbf.bund<http://www.instagram.com/bmbf.bund> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de <https://www.bmbf.de/de/datenschutzerklaerung-12.html> entnehmen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn, einzureichen.
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Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Hein…
Von
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Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021
Datum
6. Dezember 2021 12:10
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 06.12.2021 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BEZUG Bezug: Meine Bescheide vom 17.06.2021 und 03.09.2021 ANLAGE Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu sämtlichen vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen und sämtlicher vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. In Ihrem Antrag haben Sie der Schwärzung von personenbezogenen Daten und mit ergänzender E-Mail vom 21. Mai 2021 von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen zugestimmt. Mit Bescheiden vom 17. Juni 2021 und 3. September 2021 haben Sie bereits Unterlagen erhalten. Ich gebe Ihrem Antrag nunmehr auch hinsichtlich der Abstimmung von Öffentlichkeitsarbeit zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den geförderten Firmen und der damit verbundenen Kommunikation zwischen dem September 2020 und Mai 2021 statt. Sie haben einen Anspruch auf Informationszugang zu den betreffenden Informationen. Vorsorglich weise ich Sie bereits jetzt darauf hin, dass die Informationen einige Unkenntlichmachungen im Hinblick auf schutzwürdige personenbezogene Daten enthalten werden, mit denen Sie sich im Vorfeld einverstanden erklärt haben. In einem Fall wurde eine Information unkenntlich gemacht, die Rückschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erlaubt. Darüber hinaus gehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die aufgeführten Dokumente nicht ersichtlich. Die Entscheidung hinsichtlich der entsprechenden Informationen ist auch gegenüber den beteiligten Dritten (BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH) bekanntzugeben (§ 8 Absatz 2 Satz 1 IFG). Der tatsächliche Informationszugang zu diesen Unterlagen kann daher erst gewährt werden, wenn meine Entscheidung gegenüber diesen Dritten bestandskräftig ist (§ 8 Absatz 2 Satz 2 IFG). Sie wird mithin gesondert erfolgen. Ich weise außerdem darauf hin, dass die Bearbeitung hinsichtlich der von Ihrem Antrag erfassten Informationen nunmehr abgeschlossen ist und keine weiteren Unterlagen von Ihrem Antrag betroffen sind. Das BMBF betrachtet Ihren Antrag damit insgesamt als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 - Informationszugang zu Unterlagen des Bescheids vom 6. Dezember 2021
Datum
18. Januar 2022 08:55
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/54(2021) Berlin, den 18. Januar 2022 Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.05.2021 BEZUG Bezug: Meine Bescheide vom 17.06.2021, 07.09.2021 und 06.12.2021 Hier: Informationszugang zu den Unterlagen des Bescheids vom 06.12.2021 ANLAGE Anlagen: Unterlagen zur Abstimmung von Öffentlichkeitsarbeit Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu sämtlichen vorliegenden Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen und sämtlicher vorliegende Kommunikation des BMBF, seines Geschäftsbereichs, anderer Behörden sowie Dritter mit Vertreter*innen der Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. Die Entscheidung hinsichtlich der im Bescheid vom 6. Dezember 2021 genannten Informationen (Unterlagen zur Abstimmung von Öffentlichkeitsarbeit) ist nun gegenüber den beteiligten Dritten (BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH) bestandskräftig (§ 8 Absatz 2 Satz 2 IFG), so dass der Informationszugang erfolgen kann. Die entsprechenden Unterlagen sind beigefügt. Ich weise außerdem darauf hin, dass die Bearbeitung hinsichtlich der von Ihrem Antrag erfassten Informationen nunmehr abgeschlossen ist und keine weiteren Unterlagen von Ihrem Antrag betroffen sind. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung betrachtet Ihren Antrag damit insgesamt als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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