Vereinbarungen mit der Gierso BoardingHaus Berlin GmbH zur Notunterkunft Levetzowstr 3-5, Moabit

Vereinbarungen und Sonderabsprachen mit der Gierso BoardingHaus Berlin GmbH zur Notunterkunft Levetzowstr. 3-5, Moabit, zu folgenden Themen:
* Welche Stellen werden durch die LageSo finanziert (Sozialarbeiter, Kinderbetreuer usw.)
* Wieviele Wasch- und Trockenautomaten müssen vorhanden sein?
* Vertrag mit der Gierso GmbH (oder äquivalente Mustervereinbarung für Notunterkünfte)
* Sondervereinbarungen: In welchen Punkten darf die Gierso GmbH in der Levetzowstr. von den Qualitätsanforderungen der Berliner Unterbringungsleitstelle für Asylbewerberheime (in der jeweils gültigen Fassung) abweichen
* Zeitplanung/Maßnahmenkatalog für die Annäherung der Bedingungen im Wohnheim an die Mindeststandards des LaGeSo, sofern vorhanden

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4998

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Dezember 2014
  • Frist
    13. Januar 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wü…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarungen mit der Gierso BoardingHaus Berlin GmbH zur Notunterkunft Levetzowstr 3-5, Moabit [#8143]
Datum
10. Dezember 2014 18:12
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
Vereinbarungen und Sonderabsprachen mit der Gierso BoardingHaus Berlin GmbH zur Notunterkunft Levetzowstr. 3-5, Moabit, zu folgenden Themen: * Welche Stellen werden durch die LageSo finanziert (Sozialarbeiter, Kinderbetreuer usw.) * Wieviele Wasch- und Trockenautomaten müssen vorhanden sein? * Vertrag mit der Gierso GmbH (oder äquivalente Mustervereinbarung für Notunterkünfte) * Sondervereinbarungen: In welchen Punkten darf die Gierso GmbH in der Levetzowstr. von den Qualitätsanforderungen der Berliner Unterbringungsleitstelle für Asylbewerberheime (in der jeweils gültigen Fassung) abweichen * Zeitplanung/Maßnahmenkatalog für die Annäherung der Bedingungen im Wohnheim an die Mindeststandards des LaGeSo, sofern vorhanden Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4998
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 11.12.2014 ist hier eingegangen. Vors…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Vereinbarungen mit der Gierso BoardingHaus Berlin GmbH zur Notunterkunft Levetzowstr 3-5, Moabit [#8143]
Datum
12. Januar 2015 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG vom 11.12.2014 ist hier eingegangen. Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass der von Ihnen begehrte Informationszugang (sowohl für eine Akteneinsicht, Aktenauskunft, elektronische Datenübermittlung sowie ein Widerspruchsverfahren etc.) gebührenpflichtig ist. Grundlage ist § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) i.V. m. der Verwaltungsgebührenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe der zu erhebenden Gebühren werden nach den Angaben der Anlage, Allgemeine Verwaltungsgebühren Tarifstelle 1001 und 1004 berechnet. Die tatsächlich anfallenden Gebühren können vorab nicht eindeutig bestimmt werden, da sie abhängig vom tatsächlichen Aufwand sind. Für die genannte Vorbereitung der Akte, die Anwesenheit eines Mitarbeiters des LAGeSo während der Einsicht und ggf. von Ihnen angeforderte Kopien fallen Gebühren an. Der Zeitaufwand für Vorbereitung und Einsicht kann hier, ganz vorsichtig geschätzt, etwa zwei Stunden betragen - bei einem Stundensatz von hier voraussichtlich 40,82 €. Weiterer Zeitaufwand kommt hinzu, wenn Sie z. B. nachfolgend Kopien anfordern. An Materialkosten für DIN A 4-Kopien fallen 0,15 €/ Stück an. Das LAGeSo fordert Vorschüsse. Ich bitte Sie mir kurz zu bestätigen, dass Sie die gewünschten Informationen weiterhin begehren und bin bemüht, Ihren Antrag zeitnah zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Inzwischen habe ich auf anderem Wege Informatio…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vereinbarungen mit der Gierso BoardingHaus Berlin GmbH zur Notunterkunft Levetzowstr 3-5, Moabit [#8143]
Datum
14. Januar 2015 09:55
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Inzwischen habe ich auf anderem Wege Informationen bekommen und benötige die Akteneinsicht nicht mehr. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 8143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>