Vereinbarungen mit Deutsche Wohnen und Vonovia

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Landespressegesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Vereinbarungen, die die Senatskanzlei bzw. die Senatsverwaltung für Finanzen mit den Unternehmen Deutsche Wohnen sowie Vonovia geschlossen hat im Rahmen der geplanten Fusion der Unternehmen im Jahr 2021, darunter insbesondere Vereinbarungen wie Verträge, gemeinsame Vermerke, Memoranda of Understanding oder andere Dokumente zur Absprache

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Hilfsweise bitte ich gemäß § 4 Berliner Pressegesetz um folgende Auskünfte:
- Welche Wohnungsbestände möchte das Land Berlin übernehmen? Um welche 20.000 Wohnungen handelt es sich hierbei?
- Welchen Preis haben die Parteien dafür (ggf. vorläufig) vereinbart?
- Welche Leistungen soll das Land laut Vereinbarungen neben einer Bezahlung der Wohnungen erbringen?

Ich halte auch bei Kostenfolge an meiner Anfrage fest. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich bitte hilfsweise spätestens bis zum 9.8. um Auskunft gemäß Berliner Pressegesetz.

Ich weise darauf hin, dass angesichts der anstehenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus ein überragendes Interesse an den o.g. Informationen besteht und eine Antwort dringlich ist: Die Wohnungspolitik ist eines der wichtigsten Themen im Wahlkampf. Dies gilt umso mehr nach dem gescheiterten Berliner Mietendeckel und zeigt sich auch an der großen Popularität von der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", die das nötige Quorum für den nun zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus anstehenden Volksentscheid erreichte. Die angefragten Informationen sind für Bürger:innen Berlins essentiell, um bei der anstehenden Wahl und bei dem anstehenden Volksentscheid eine informierte Entscheidung treffen zu können. Etwaig entgegenstehende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen dahinter zurückstehen.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Informationen wurden teilweise hier herausgeklagt: https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinb…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Landespressegesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vereinbarungen mit Deutsche Wohnen und Vonovia [#225576]
Datum
26. Juli 2021 17:49
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Landespressegesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Vereinbarungen, die die Senatskanzlei bzw. die Senatsverwaltung für Finanzen mit den Unternehmen Deutsche Wohnen sowie Vonovia geschlossen hat im Rahmen der geplanten Fusion der Unternehmen im Jahr 2021, darunter insbesondere Vereinbarungen wie Verträge, gemeinsame Vermerke, Memoranda of Understanding oder andere Dokumente zur Absprache Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Hilfsweise bitte ich gemäß § 4 Berliner Pressegesetz um folgende Auskünfte: - Welche Wohnungsbestände möchte das Land Berlin übernehmen? Um welche 20.000 Wohnungen handelt es sich hierbei? - Welchen Preis haben die Parteien dafür (ggf. vorläufig) vereinbart? - Welche Leistungen soll das Land laut Vereinbarungen neben einer Bezahlung der Wohnungen erbringen? Ich halte auch bei Kostenfolge an meiner Anfrage fest. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich bitte hilfsweise spätestens bis zum 9.8. um Auskunft gemäß Berliner Pressegesetz. Ich weise darauf hin, dass angesichts der anstehenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus ein überragendes Interesse an den o.g. Informationen besteht und eine Antwort dringlich ist: Die Wohnungspolitik ist eines der wichtigsten Themen im Wahlkampf. Dies gilt umso mehr nach dem gescheiterten Berliner Mietendeckel und zeigt sich auch an der großen Popularität von der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", die das nötige Quorum für den nun zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus anstehenden Volksentscheid erreichte. Die angefragten Informationen sind für Bürger:innen Berlins essentiell, um bei der anstehenden Wahl und bei dem anstehenden Volksentscheid eine informierte Entscheidung treffen zu können. Etwaig entgegenstehende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen dahinter zurückstehen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 225576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225576/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihr Antrag vom 26.07.2021 auf Zusendung bzw. Auskunft Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag vom 26.07.2021 lieg…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag vom 26.07.2021 auf Zusendung bzw. Auskunft
Datum
5. August 2021 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag vom 26.07.2021 liegt mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vor. Sie baten um eine Eingangsbestätigung, die ich Ihnen hiermit sende. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag vom 26.07.2021 auf Zusendung bzw. Auskunft [#225576] Sehr << Anrede >> vielen Dank für …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 26.07.2021 auf Zusendung bzw. Auskunft [#225576]
Datum
5. August 2021 13:18
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Empfangsbestätigung. Ich hatte Ihnen ursprünglich eine Frist zur Beantwortung zum 9.8. gesetzt. Sollte ihnen eine Antwort bis dahin nicht möglich sein, erweitere ich die Frist bis zum 16.8. Ich weise Sie jetzt schon darauf hin, dass ich angesichts der nahenden AGH-Wahl bei Nicht-Beantwortung bis zur Frist ggf. einen Eilantrag beim VG Berlin stellen werde. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 225576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225576/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Auskunft vom 26.07.2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage sende ich Ihn…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Auskunft vom 26.07.2021
Datum
9. August 2021 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage sende ich Ihnen einen Bescheid. Da ich keine Postanschrift von Ihnen habe, kann ich Ihnen diesen Bescheid nicht mit der Post senden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Auskunft vom 26.07.2021 [#225576] -- per E-Mail und per Fax -- 1 E 1 - VV 917…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Auskunft vom 26.07.2021 [#225576]
Datum
6. September 2021 17:02
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per E-Mail und per Fax -- 1 E 1 - VV 9170-13/2021-1-1 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 9. August 2021 ein. Zur Begründung beziehe ich mich auf die Ausführungen zum Anordnungsanspruch aus meinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, den ich heute an das Verwaltungsgericht Berlin übermitteln werde. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 225576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225576/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Auskunft vom 26.07.2021 [#225576]
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Auskunft vom 26.07.2021 [#225576]
Datum
6. September 2021 17:02
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
36,3 KB
Senatsverwaltung für Finanzen
Eilantrag
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Eilantrag
Datum
6. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Senatsverwaltung für Finanzen
Beschluss VG Berlin
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss VG Berlin
Datum
14. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Senatsverwaltung für Finanzen
Ihre gerichtlich angeordneten Auskünfte Sehr geehrter Herr Semsrott, gern lasse ich Ihnen die gerichtlich angeord…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
Ihre gerichtlich angeordneten Auskünfte
Datum
17. September 2021 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Semsrott, gern lasse ich Ihnen die gerichtlich angeordneten Auskünfte zukommen: Welche Wohnungsbestände möchte das Land Berlin übernehmen (Größe/Ausstattung/Standard)? Das Land Berlin plant die Übernahme von insgesamt 14.754 Wohnungen von den Unternehmen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE. Die Baujahre umfassen das 20. Jahrhundert mit einem Schwerpunkt der Jahre 1955 bis 1990. Die durchschnittliche Größe der Wohnungen liegt bei ca. 68 qm. Es überwiegt ein einfacher bis mittlerer Standard. Welche Wohnungsbestände möchte das Land Berlin übernehmen? Um welche 20.000 Wohnungen handelt es sich hierbei? Die angebotenen Bestände befinden sich überwiegend außerhalb des S-Bahn-Rings. Enthalten sind insbesondere auch Großsiedlungen wie die High-Deck-Siedlung in Neukölln, die Thermometersiedlung in Lichterfelde, der Ernst-Lemmer-Ring in Zehlendorf und das Falkenhagener Feld in Spandau. Aber auch rund um das Kottbusser Tor sind ca. 1.000 Wohnungen im Portfolio enthalten. Mit dem Fokus auf Großsiedlungen im Rahmen des Ankaufs knüpft Berlin gezielt an die Tradition des sozialen Wohnungsbaus an, der primär die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten im Blick hatte. Mehr als die Hälfte der angekauften Bestände liegt in den Bezirken Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Neukölln. Relativ wenige Wohnungen werden in Pankow, Treptow-Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Mitte angekauft. Welchen Preis haben die Parteien dafür (ggf. vorläufig) vereinbart? Für 14.754 Wohnungen und eine dreistellige Anzahl an Gewerbeeinheiten wurden rund 2,4 Mrd. Euro vereinbart. Welche Leistungen soll das Land laut Vereinbarungen neben einer Bezahlung der Wohnungen erbringen? Die Wohnungen werden durch die Landesgesellschaften Berlinovo, Howoge und degewo angekauft. Das Land steht in keiner Vertragsbeziehung zu den Verkäufern. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Finanzen
Presseantwort Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Gilsbach, die weite Auslegung des VG-Beschlusses, dass vom Ausk…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Presseantwort
Datum
20. September 2021
Status
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Gilsbach, die weite Auslegung des VG-Beschlusses, dass vom Auskunftsanspruch des Herrn Semsrott auch Leistungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die diese im Rahmen des Wohnungsankaufs mit Vonovia/ Deutsche Wohnen vereinbart haben (neben der Kaufpreiszahlung), erfasst sein sollen, teilen wir nicht. Es geht hierbei nicht um rechtliche Verpflichtungen der öffentlichen Hand und auch nicht um den Einsatz öffentlicher Finanzmittel, da der Kaufpreis von den Wohnungsbaugesellschaften aus Krediten bezahlt wird und somit der Haushalt des Landes Berlins dadurch nicht belastet wird. Zudem liegen die zwischen den Wohnungsbaugesellschaften und Vonovia/ Deutsche Wohnen geschlossenen Verträge zum Ankauf der Wohnungen dem Land Berlin nicht vor. Das VG ist davon ausgegangen, dass das Land Berlin über die für die Auskunftserteilung erforderlichen Informationen verfügt. Das ist aber im Hinblick auf die von Ihnen begehrte, weite Auslegung der Frage 4 nicht der Fall. Die Informationen, die dem Land Berlin über den Wohnungsankauf bekannt sind, haben wir entsprechend der gerichtlichen Anordnung erteilt. Weitergehende Informationen über Details der Verträge zum Wohnungsankauf können nur von den Vertragsparteien beantwortet werden. Im Sinne einer einvernehmlichen Erledigung des Auskunftsbegehrens haben wir uns dennoch bemüht, die erbeten Informationen zu erhalten und können Ihnen hierzu Folgendes antworten: Unserer Information nach sind die am Wohnungsankauf beteiligten landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften neben der vertraglichen Kaufpreiszahlung abgesehen von den üblichen Verpflichtungen, wie z.B. die Fortführung bestehender Dienstleistungs- oder Contracting-Verträge (u.a. Bewirtschaftungs-/ Wartungsverträge) und der Übernahme von Förderdarlehen, die bereits im Kaufpreis eingepreist sind, also keine zusätzliche Belastung darstellen, keine weiteren Leistungsverpflichtungen eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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