Vereinbarungen mit Deutsche Wohnen und Vonovia
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz / Landespressegesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Vereinbarungen, die die Senatskanzlei bzw. die Senatsverwaltung für Finanzen mit den Unternehmen Deutsche Wohnen sowie Vonovia geschlossen hat im Rahmen der geplanten Fusion der Unternehmen im Jahr 2021, darunter insbesondere Vereinbarungen wie Verträge, gemeinsame Vermerke, Memoranda of Understanding oder andere Dokumente zur Absprache
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Hilfsweise bitte ich gemäß § 4 Berliner Pressegesetz um folgende Auskünfte:
- Welche Wohnungsbestände möchte das Land Berlin übernehmen? Um welche 20.000 Wohnungen handelt es sich hierbei?
- Welchen Preis haben die Parteien dafür (ggf. vorläufig) vereinbart?
- Welche Leistungen soll das Land laut Vereinbarungen neben einer Bezahlung der Wohnungen erbringen?
Ich halte auch bei Kostenfolge an meiner Anfrage fest. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich bitte hilfsweise spätestens bis zum 9.8. um Auskunft gemäß Berliner Pressegesetz.
Ich weise darauf hin, dass angesichts der anstehenden Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus ein überragendes Interesse an den o.g. Informationen besteht und eine Antwort dringlich ist: Die Wohnungspolitik ist eines der wichtigsten Themen im Wahlkampf. Dies gilt umso mehr nach dem gescheiterten Berliner Mietendeckel und zeigt sich auch an der großen Popularität von der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", die das nötige Quorum für den nun zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus anstehenden Volksentscheid erreichte. Die angefragten Informationen sind für Bürger:innen Berlins essentiell, um bei der anstehenden Wahl und bei dem anstehenden Volksentscheid eine informierte Entscheidung treffen zu können. Etwaig entgegenstehende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen dahinter zurückstehen.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Informationen wurden teilweise hier herausgeklagt: https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinb…
Information nicht vorhanden
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Datum26. Juli 2021
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28. August 2021
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