Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac

- Sämtliche vorliegenden Vereinbarungen mit der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen
- Sämtliche vorliegende Kommunikation mit Vertreter*innen der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2
Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. August 2021
  • Frist
    28. September 2021
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche vorli…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac [#227298]
Datum
24. August 2021 10:23
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche vorliegenden Vereinbarungen mit der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, darunter Absichtserklärungen, Absprachen, Verträge, Fördervereinbarungen und ähnliche Dokumente inklusive ihrer Nebenbestimmungen, Anhänge und zugrundeliegenden Konzepten und Plänen - Sämtliche vorliegende Kommunikation mit Vertreter*innen der CureVac AG, Curevac N.V. und Curevac Real Estate GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 227298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227298/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. August 2021 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich persönlich.Eine Bitte noch:Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten.Freundliche Grüße
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 24.08.2021 und te…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
AW: Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac [#227298]
Datum
3. September 2021 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 24.08.2021 und teilen Ihnen mit Blick auf das darin enthaltene Auskunftsverlangen Folgendes mit. Die KfW unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), es sei denn, sie übt ausnahmsweise eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit aus. Dies ist vorliegend nicht gegeben, da die KfW beim Erwerb der Anteile an CureVac privatrechtlich gehandelt hat. Mangels Behördenstellung der KfW besteht auch keine Pflicht zur Bereitstellung von Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Umweltinformationen im Sinne des UIG sind der KfW bei der Transaktion zudem nicht bekannt geworden. Abschließend möchten wir noch Folgendes mitteilen: Bei Veröffentlichung dieser Antwort sind die Klarnamen der unterzeichnenden KfW-MitarbeiterInnen in dem Beitrag zu löschen. Weder die beiden KfW-MitarbeiterInnen noch die KfW als deren Arbeitgeberin erteilen eine Einwilligung bezüglich der Veröffentlichung dieser Klarnamen. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Wie Sie wissen, sieht das VG Frankfurt am Main die Sache and…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac [#227298]
Datum
3. September 2021 15:15
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Wie Sie wissen, sieht das VG Frankfurt am Main die Sache anders. Haben Sie einen Vorschlag, wie wir damit umgehen? Ich kann natürlich jetzt auch mit Widerspruch und Klage gegen Ihre Ablehnung vorgehen - wie das VG entscheiden wird, wissen beide Seiten ja bereits. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 227298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227298/
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
7. September 2021 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Ihre Anfrage bearbeiten wir bevorzugt. Unsere Antwort bekommen Sie in den nächsten Tagen.Freundliche Grüße

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Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.09.2021. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
RE: AW: Vereinbarungen und Kommunikation mit CureVac [#227298]
Datum
5. Oktober 2021 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.09.2021. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst heute antworten. Die von Ihnen in Bezug genommene Sichtweise des VG Frankfurt a.M. bietet keinen Anlass, die Ihnen gegenüber dargelegte Rechtsauffassung der KfW zu ändern. Das VG Frankfurt a.M. geht ungeachtet der Gesetzesbegründung pauschal davon aus, es handele sich bei der KfW um eine Behörde des Bundes und damit um eine auskunftspflichtige Stelle nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG. Eine Auseinandersetzung mit den von der KfW umfassend vorgetragenen Gegenargumenten erfolgte dagegen nahezu nicht. Diese Rechtsauffassung ist bislang auch nicht rechtskräftig. So hat die KfW in einem Verfahren Rechtsmittel eingelegt. Der Ausgang des Rechtsstreits ist offen. In einem anderen Verfahren läuft das Verfahren vor dem VG Frankfurt a.M. noch. Hier hat das Gericht bislang allein im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden und die Herausgabe von Dokumenten der KfW nach Maßgabe des IFG abgelehnt. Die von Ihnen in Bezug genommenen rechtlichen Ausführungen des Gerichts zur vermeintlichen Behördeneigenschaft der KfW im Sinne des IFG waren für die konkrete Entscheidung nicht maßgeblich und sind auch nicht in Rechtskraft erwachsen. Freundliche Grüße