Vereinbarungen zu U2-Konzert

- Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2017
  • Frist
    9. Januar 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vereinbarungen zu U2-Konzert [#25594]
Datum
6. Dezember 2017 22:16
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert Sehr geehrter Herr Semsrott, …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert
Datum
19. Dezember 2017 06:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem o.g. Antrag vom 06.12.2017 nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie um: Sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf. weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat. Hierzu können wir Ihnen zunächst mitteilen, dass die BVG keine Verträge mit der Plattenfirma von U2 geschlossen hat. Einzig in Betracht kommender Vertrag ist der, der mit der die Veranstaltung ausrichtenden Agentur geschlossen worden ist. Dieser Vertrag berührt die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Agentur, so dass wir diese über Ihren Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten haben. Hierfür haben wir der Agentur die gesetzliche Frist von 2 Wochen eingeräumt (§ 14 Abs. 2 BlnIFG). In Ihrem Antrag bitten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten. Diese können wir Ihnen derzeit nicht genau benennen, aber erfahrungsgemäß sind Teile von angefragten Verträgen zu schwärzen, was einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. ich kann Ihnen allerdings zusagen, dass der Verwaltungsaufwand für diesen Vertrag nicht mit höheren Kosten als maximal 50 EUR verbunden ist. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: 17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert [#25594] Sehr geehrte Damen …
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 17/00641 - IFG-Antrag Arne Semsrott zu Übersendung von Verträgen betr. U2-Konzert [#25594]
Datum
19. Dezember 2017 10:33
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte an meinem Antrag fest und freue mich auf den Vertrag. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 Eingangsbescheid Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763
Datum
19. Dezember 2017 10:40
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbescheid Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]
Datum
9. März 2018 23:30
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ vom 06.12.2017 (#25594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich weise darauf hin, dass inzwischen die Erhebung einer Untätigkeitsklage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594] Sehr geehrter Herr Semsrott, die Voraussetz…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]
Datum
13. März 2018 09:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
1700641-IFG-AntragArneSemsrottzubersendungvonVertrgenbetr.U2-Konzert
7,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage liegen nicht vor: Sie selbst haben darum gebeten, vor Gewährung Ihres Antrags auf Akteneinsicht über die Kosten informiert zu werden. Die Kosteninformation ist bereits am 19.12.2017 an Sie versandt worden (siehe Anlage) verbunden mit der Bitte um Mitteilung, ob Sie gleichwohl am Antrag festhalten. Auf diese Anfrage haben Sie nicht reagiert, so dass wir angenommen haben, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. In Ihrer EMail vom 09.03.2018 ist ebenfalls kein Hinweis auf die Kostenübernahme zu finden, so dass wir vorsorglich nochmals die EMail vom 19.12.2017 beilegen und um Mitteilung bitten, ob Sie trotz der voraussichtlichen Kosten, die eine Höhe von bis zu 50,00 EUR betragen können, an Ihrem Antrag festhalten. Diese Kosten würden wir per Vorkasse geltend machen. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine weitere Bearbeitung des Antrags erst nach Ostern erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594] Sehr geehrte Rechtsabteilung, da liegen …
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: 17/00641 - WG: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000392763 [#25594]
Datum
13. März 2018 09:15
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Rechtsabteilung, da liegen Sie falsch. Ich habe am 19.12. direkt geantwortet. Das können Sie online nachvollziehen unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zu-u2-konzert/#nachricht-80042 Sollte es helfen, wenn IFG-Anfragen an eine andere Mailadresse als die allgemeine <<E-Mail-Adresse>> versendet werden, bitte ich um Mitteilung der spezifischer Adresse. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass die Bezahlung per Vorkasse hier nicht möglich ist (vgl. OVG BB 12 B 22.12). Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000407088 Eingangsbescheid Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000407088
Datum
13. März 2018 09:15
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbescheid Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000407088 [#25594] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000407088 [#25594]
Datum
28. April 2018 19:18
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ vom 06.12.2017 (#25594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000415994 Eingangsbescheid Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
Eingangsbestätigung zu Anfrage 0000415994
Datum
28. April 2018 19:19
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbescheid Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Gern leiten wir Ihr Anliegen an den zuständigen Fachbereich zur Kenntnisnahme und weiteren Bearbeitung weiter. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vereinbarungen zu U2-Konzert“ [#25594]
Datum
18. Juni 2018 23:57
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25594 Die BVG meldet sich nicht zurück, meine Anfrage ist nunmehr ein halbes Jahr alt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 18. Juni 2018 Sehr geehrter Herr, die o. g. E-Mail liegt mir vor. Ich werde die Angelegenheit prü…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 18. Juni 2018
Datum
21. Juni 2018 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr, die o. g. E-Mail liegt mir vor. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte jedoch um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Auskunftsbegehren Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben um Übermittlung von Informationen zu dem im Betreff …
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren
Datum
18. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
345,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben um Übermittlung von Informationen zu dem im Betreff genannten Thema gebeten, insbesondere wünschen Sie Informationen zu sämtliche Vereinbarungen, die die BVG mit der Plattenfirma von U2 sowie ggf weiteren beteiligten Unternehmen für das U2-Konzert in der U2 am 6.12.2017 getroffen hat. Es ergeht nunmehr folgender Bescheid 1. Die Auskunft wird gern. Berliner Informationsfreiheitsgesetz wie folgt gewährt: A. Ihr Antrag ist zulässig, jedoch besteht kein Anspruch auf gänzliche Offenlegung der Verträge. Wie Ihnen bereits mit EMail im Dezember 2018 mitgeteilt wurde, hat die BVG mit Universal keine Verträge geschlossen, sondern eine Agentur beauftragt, das Event auszurichten. Der Vertrag und das zugrunde liegende Angebot sind hier in geschwärzter Fassung für Sie beigefügt. B. Gemäß § 7 Satz 1 IFG besteht das Recht auf Akteneinsicht oder -auskunft nicht, soweit hierdurch ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis offenbart wird. Die Schwärzungen im Dokument sollen sicherstellen, dass dieser Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Vertragspartners der BVG gewahrt bleibt. Unter ein Geschäftsgeheimnis fallen alle Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die im Zusammenhang mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bzw. Handeln stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. Ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis setzt danach neben dem Mangel an Offenkundigkeit der zu Grunde liegenden Informationen ein berechtigtes Interesse des Unternehmens an deren Nichtverbreitung voraus. Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (NVwZ 2009, 1113, beck-online). Die Offenlegung des Vertrags zwischen der BVG und dem betroffenen Unternehmen ließe Rückschlüsse auf die Preisgestaltung und so auf die Kalkulationsgrundlagen des Vertragspartners zu. Diese Angaben zählen zum Kernbereich des kaufmännischen Wissens, die nicht offenkundig sind. Darüber hinaus ist Ausgestaltung und Organisation eines solchen Events ebenfalls als Geschäftsgeheimnis einzustufen, da die Art und Weise des Aufbaus, der Organisation, ja der praktischen Handhabung, wie zB Anzahl und Qualifikationen des eingesetzten Personals über den Erfolg einer Veranstaltung entscheidet. Der Vertragspartner hat einer Weitergabe der Daten an Sie ausdrücklich widersprochen. Der Vertragspartner hat hieran auch ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, denn bei Bekanntwerden des Vertrags wären Wettbewerbsnachteile nicht ausgeschlossen. 2. Gebührenerhebung Da es sich um eine einfache schriftliche Auskunft handelt, wird eine Verwaltungsgebühr von 50,00 EUR festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf § 16 BlniFG i.V.m. § 6 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) iVm Ziffer 1 004 a) Nr. 2. vom 24. November 2009 (GVBI, S. 707, 894), in der jeweils geltenden Fassung. Die Verwaltungsgebühr entrichten Sie bitte auf das Konto: Bank: Berliner Sparkasse Konto: IBAN DE47 1005 0000 0990 0039 06 Verwendungszweck: F-RC17/00641/40300 /492110 I AO Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die in diesem Bescheid enthaltene Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht und die Gebührenerhebung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR, Vorstandsvorsitzende Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin, zum Aktenzeichen F-RC 17/00641, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlichem Widerspruch die Widerspruchstrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei der vorgenannten Stelle eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch nicht per E-Mail eingelegt werden kann. [Hinweis zum Datenschutz] Für die verzögerte Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
17/00641 - Ihr IFG-Antrag zum U2-Konzert; Bescheid vom 18.07.2018; Gebühren über 50 EUR; hier: Mahnung Sehr geehrt…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
17/00641 - Ihr IFG-Antrag zum U2-Konzert; Bescheid vom 18.07.2018; Gebühren über 50 EUR; hier: Mahnung
Datum
13. August 2018 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte finden Sie in der Anlage die o.g. Mahnung bezüglich der ausstehenden Gebühren. Mit freundlichen Grüßen,