Vereinbarungen zum Konfuzius-Institut

- Vereinbarungen zur Errichtung und Finanzierung des Konfuzius-Instituts Düsseldorf

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarungen zum Konfuzius-Institut [#149133]
Datum
7. Juni 2019 03:49
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Vereinbarungen zur Errichtung und Finanzierung des Konfuzius-Instituts Düsseldorf Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten …
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Juni 2019
Datum
18. Juni 2019 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie den Bescheid nach dem IFG und die gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Juni 2019 [#149133] Sehr geehrteAntragsteller/in viele…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Juni 2019 [#149133]
Datum
18. Juni 2019 14:50
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meines IFG-Antrags! Gerne möchte ich noch wissen, welche Beträge Sie jährlich von der Stadt Düsseldorf im Rahmen dieser Vereinbarungen erhalten haben. In der Rahmenvereinbarung lässt sich nämlich ein jährlicher Mietkostenzuschuss in Höhe von 50.000 € für den Zeitraum 2006 bis 2009 finden. Dem Agreement aus dem Jahr 2015 ist zu entnehmen, dass auch von 2010 bis 2014 jährliche Beiträge von der Stadt gezahlt wurden, allerdings wird die Höhe der Beiträge nicht angegeben. Für das Jahr 2015 ist von einem Beitrag in Höhe von 33.000 € die Rede. Die Beiträge für die nachfolgenden Jahre wurden/werden zwischen Ihnen und der Stadt Düsseldorf vereinbart. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Ihr Antrag auf Auskunft vom 18. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie die von Ihnen gewün…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft vom 18. Juni 2019
Datum
11. Juli 2019 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie die von Ihnen gewünschte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunft vom 18. Juni 2019 [#149133] Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 2 Absatz 2 des Opera…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft vom 18. Juni 2019 [#149133]
Datum
6. September 2019 18:02
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 2 Absatz 2 des Operating Agreements mit dem Konfuzius-Institut Düsseldorf vom 7. April 2015 berichtet das Konfuzius-Institut Ihnen über seinen "management status and major issues of the Institute". Ich bitte um Übersendung dieser Berichterstattungen. Denken Sie dabei unter anderem an Finanz- und Organisationsplanungen, Bilanzen und Geschäfts- und Finanzberichte des Konfuzius-Instituts. Sie dürfen diese Anfrage als neuen Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) werten. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
AW: Ihr Antrag auf Auskunft vom 18. Juni 2019 [#149133] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen u…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft vom 18. Juni 2019 [#149133]
Datum
9. September 2019 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag ist eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen,

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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Ihre E-Mail vom 6. Septemper 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie die gewünschte Auskunft s…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
Ihre E-Mail vom 6. Septemper 2019
Datum
11. September 2019 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie die gewünschte Auskunft sowie die dazugehörige Anlage. Mit freundlichen Grüßen,