Vereinbarungen zum Konfuzius-Institut

Anfrage an: Universität Freiburg

- Vereinbarungen zur Errichtung und Finanzierung des Konfuzius-Instituts an der Universität Freiburg

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    6. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vereinbarungen …
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarungen zum Konfuzius-Institut [#149277]
Datum
7. Juni 2019 13:26
An
Universität Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Vereinbarungen zur Errichtung und Finanzierung des Konfuzius-Instituts an der Universität Freiburg Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Freiburg
WG: Bitte um Überprüfung WG: Antrag nach LIFG v. 7.06.2019 Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag vom 7.06.2019 auf Ausku…
Von
Universität Freiburg
Betreff
WG: Bitte um Überprüfung WG: Antrag nach LIFG v. 7.06.2019
Datum
4. Juli 2019 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag vom 7.06.2019 auf Auskunft über die Vereinbarungen zum Konfuzius-Institut (149277) ist eingegangen und befindet sich in der Prüfung. Mit freundlichen Grüssen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Universität Freiburg
Antrag nach LIFG v. 7.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten darauf hinweisen, dass das Konfuzius-Insti…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Antrag nach LIFG v. 7.06.2019
Datum
5. Juli 2019 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten darauf hinweisen, dass das Konfuzius-Institut an der Universität Freiburg vom Konfuzius Institut an der Universität Freiburg e.V. getragen wird. Der gemeinnützige Verein wird vertreten durch seinen Vorstand. Sollte Ihr Antrag auf Informationen über Vereinbarungen zur Errichtung und Finanzierung des Konfuzius Instituts e.V. gerichtet sein, wäre Ihre Anfrage an den Vorstand des Vereins zu richten. Sollten Sie Informationen über die Vereinbarungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit den Kooperationspartnern wünschen, die der Errichtung des Konfuzius Instituts e.V. zugrunde liegen, müssen wir Ihnen mitteilen, dass Anhaltspunkte vorliegen, dass bei einer Einsichtnahme oder Herausgabe der begehrten Informationen schutzwürdige Belange der Kooperationspartner tangiert sein können. Die zwei Kooperationspartner sind daher am vorliegenden Verfahren als betroffene Personen im Sinne des § 3 Nr. 4 LIFG zu beteiligen und anzuhören. Dies werden wir in die Wege leiten. Bitte beachten sie, dass aufgrund des Anhörungsverfahrens sich die Auskunftsfrist gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 LIFG entsprechend verlängert. Sollte Sie die Informationen beim Vorstand des Konfuzius Institut e.V. verlangen und und sich Ihr Antrag gegenüber der Universität damit erledigen, bitten wir um eine Mitteilung. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach LIFG v. 7.06.2019 [#149277] Sehr geehrteAntragsteller/in mit einer Drittbeteiligung bin ich einve…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach LIFG v. 7.06.2019 [#149277]
Datum
5. Juli 2019 18:24
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit einer Drittbeteiligung bin ich einverstanden. Ich möchte Sie jedoch nochmals darauf hinweisen, dass ich ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte widerspreche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149277 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Universität Freiburg
AW: Antrag nach LIFG v. 7.06.2019 [#149277] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 07.06.2019 enthält keine …
Von
Universität Freiburg
Betreff
AW: Antrag nach LIFG v. 7.06.2019 [#149277]
Datum
25. Juli 2019 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 07.06.2019 enthält keine Begründung. Vor dem Hintergrund, dass schutzwürdige Belange im Sinne des § 5 oder § 6 berührt sind, bitten wir eine Begründung nachzureichen und nehmen hierfür Bezug auf § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG. Falls keine Einwilligung oder Erklärung der Kooperationspartner zur Herausgabe der von Ihnen begehrten Informationen erfolgt, werden wir über ihren Antrag und die Gewährung der Informationen entscheiden. Für diese Abwägungsentscheidung haben wir alle relevanten Aspekte und Gründe, die für eine Geheimhaltung der Informationen oder für eine Herausgabe der Informationen sprechen, zu berücksichtigen. Wir möchten Ihnen daher die Gelegenheit geben, Ihren Antrag zu begründen. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach LIFG v. 7.06.2019 [#149277] Sehr [geschwärzt], meine Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG lautet:…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach LIFG v. 7.06.2019 [#149277]
Datum
29. Juli 2019 21:09
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG lautet: Da die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Konfuzius-Institut an der Universität Freiburg erheblich mitfinanziert, bitte ich um Veröffentlichung der Vereinbarungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit den chinesischen Kooperationspartnern. Ich möchte Sie nochmals darauf hinweisen, dass ich gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten im Rahmen der Anhörung nach § 8 Abs. 1 LIFG widerspreche. Personenbezogene Daten in den Vereinbarungen können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 149277 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese [geschwärzt] wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem [geschwärzt] veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: [geschwärzt]
Universität Freiburg
Antrag nach LIFG v. 07.06.2019 [#149277 ] Sehr geehrteAntragsteller/in die dreimonatige Frist läuft demnächst ab.…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Antrag nach LIFG v. 07.06.2019 [#149277 ]
Datum
6. September 2019 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die dreimonatige Frist läuft demnächst ab. Das eingeleitete Anhörungsverfahren hat ergeben, dass ein Kooperationspartner seine Einwilligung zum Informationszugang erteilt hat, der chinesische Kooperationspartner innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssten wir den Antrag ablehnen, da nur bei Einwilligung aller betroffener Personen der Informationszugang gewährt werden darf. Wie würden jedoch, um doch noch ggf. Ihrem Anliegen gerecht werden zu können, über andere Wege versuchen die ausstehende Einwilligung des chinesischen Partners einzuholen. Wir bitten um Mitteilung, dass Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach LIFG v. 07.06.2019 [#149277 ] [#149277] Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Vorgehensweise erklä…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach LIFG v. 07.06.2019 [#149277 ] [#149277]
Datum
6. September 2019 15:54
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Vorgehensweise erkläre ich mich - mit erneutem Hinweis auf meinen Widerspruch gegen Datenweitergabe - einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Universität Freiburg
Entscheidung über Ihren Antrag gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Entscheidung über Ihren Antrag gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
14. Januar 2020 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang erhalten Sie unsere Entscheidung vom 13.01.2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidung über Ihren Antrag gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#149277] Aktenzeichen…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung über Ihren Antrag gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#149277]
Datum
11. März 2020 11:06
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: D5.9 Sehr geehrteAntragsteller/in die Entscheidung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Vereinbarungen zum Konfuzius-Institut“ vom 07.06.2019 (#149277) ist allen geschützten Personen gegenüber schon längst bestandskräftig. Ich bitte um elektronischen Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149277
Universität Freiburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Universität Freiburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. März 2020 11:22
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen: D5.9 Sehr geehrteAntragsteller/in die Entscheidung zu meinem LIFG-Antrag „Vereinbarungen zum Konfu…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinbarungen zum Konfuzius-Institut [#149277] - Aktenzeichen: D5.9 [#149277]
Datum
11. März 2020 11:32
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: D5.9 Sehr geehrteAntragsteller/in die Entscheidung zu meinem LIFG-Antrag „Vereinbarungen zum Konfuzius-Institut“ vom 07.06.2019 (#149277) ist allen geschützten Personen gegenüber schon längst bestandskräftig. Ich bitte um elektronischen Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149277
Universität Freiburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs.1 S.1 LIFG v. 07.06.2019 Vereinbarungen zum Konfuzius- Institut (#1…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs.1 S.1 LIFG v. 07.06.2019 Vereinbarungen zum Konfuzius- Institut (#149277)
Datum
18. März 2020 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anschluss an die Bestandskraft der Entscheidung vom 13.01.2020 über Ihren Antrag auf Informationszugang gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz überlassen wir Ihnen die beigefügten Unterlagen. Mit freundlichen Grüssen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs.1 S.1 LIFG v. 07.06.2019 Vereinbarungen zum Konfuzius- Institut…
An Universität Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs.1 S.1 LIFG v. 07.06.2019 Vereinbarungen zum Konfuzius- Institut (#149277) [#149277]
Datum
18. März 2020 19:24
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Vereinbarung mit der KI-Zentrale. In Art. 3 Abs. 2 der Vereinbarung ist von zusätzlichen Vereinbarungen die Rede. Falls diese Vereinbarungen existieren, fallen diese selbstverständlich auch unter meinen Antrag vom 7. Juni 2019 und bitte ich um Übersendung dieser zusätzlichen Vereinbarungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149277

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Universität Freiburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs.1 S.1 LIFG v. 07.06.2019 Vereinbarungen zum Konfuzius- Institut (#1…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs.1 S.1 LIFG v. 07.06.2019 Vereinbarungen zum Konfuzius- Institut (#149277)
Datum
31. März 2020 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zusätzliche Vereinbarungen gemäß Artikel 3 Nr. 2 der Vereinbarung existieren nicht. Mit freundlichen Grüssen