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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung nach Paragraf 141, Abs 6 SGB XII

Ich möchte eine Stellungnahme zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung nach Paragraf 141, Absatz 6 SGB XII von niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bekommen. Am 23.2.2022 hat das Bundeskabinett dieses Gesetz in Kraft gesetzt, welches von nuedersächsischen Dienststellen nicht akzeptiert wird.

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  • Datum
    26. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte eine Ste…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
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Betreff
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung nach Paragraf 141, Abs 6 SGB XII [#244702]
Datum
26. März 2022 19:25
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte eine Stellungnahme zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung nach Paragraf 141, Absatz 6 SGB XII von niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bekommen. Am 23.2.2022 hat das Bundeskabinett dieses Gesetz in Kraft gesetzt, welches von nuedersächsischen Dienststellen nicht akzeptiert wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244702/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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