Vereinsverbote durch BMI seit 1963

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Liste der durch das BMI seit 1963 verbotenen Vereine und der entsprechenden Begründung in maschienenlesbarer Form (z.B. CSV, Excel/Libreoffice Cac Tabelle) zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2017
  • Frist
    17. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Liste der durch das BMI se…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinsverbote durch BMI seit 1963 [#21507]
Datum
13. Mai 2017 11:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine Liste der durch das BMI seit 1963 verbotenen Vereine und der entsprechenden Begründung in maschienenlesbarer Form (z.B. CSV, Excel/Libreoffice Cac Tabelle) zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1108 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vereinsverbote durch BMI seit 1963 [#21507]
Datum
15. Mai 2017 09:32
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#1108 Sehr geehrtAntragsteller/in leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie Schriftstücke bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Vere…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinsverbote durch BMI seit 1963 [#21507]
Datum
20. August 2017 08:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie Schriftstücke bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Vereinsverbote durch BMI seit 1963“ vom 13.05.2017 (#21507) an folgende Adresse: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 - Az.: 13002/4#1108 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geeh…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vereinsverbote durch BMI seit 1963 [#21507]
Datum
7. September 2017 08:42
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 - Az.: 13002/4#1108 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail. Sollten Sie Wert auf eine Übersendung des erbetenen Dokuments in elektronischer Form legen, wäre ich für die Übersendung einer persönlichen E-Mail Adresse dankbar. Ich verweise insofern auf meine Ausführungen in der E-Mail vom 15. Mai 2017. Andernfalls kann eine Übersendung leider nur in Papierform an Ihre Postanschrift erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihr Antrag vom 13. Mai 2017 - Aktenzeichen: Z I 4—13002/4#1108 Sehr geehrtAntragsteller/in trotz meiner E-Mail vo…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 13. Mai 2017 - Aktenzeichen: Z I 4—13002/4#1108
Datum
21. September 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in trotz meiner E-Mail vom 07. September 2017 in der ich Sie um übersendung einer persönlichen E-Mail Anschrift gebeten hatte, habe ich bis zum heutigen Tage keine Riickmeldung von lhnen erhalten. lch übersende lhnen zu ihrer Unterrichtung nunmehr die erbetene Aufstellung bzgl. ‘der Vereinsverbote durch das Bundesministerium des Innern an die von lhnen mit E-Mail vom 20. August 2017 benannte Postanschrift.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir die Unterlagen in Papierform an die unten stehende Adres…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinsverbote durch BMI seit 1963 [#21507]
Datum
27. September 2017 12:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir die Unterlagen in Papierform an die unten stehende Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 - Az.: 13002/4#1108 Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erbete…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Vereinsverbote durch BMI seit 1963 [#21507]
Datum
27. September 2017 13:34
Status
Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 - Az.: 13002/4#1108 Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erbetene Aufstellung wurde Ihnen am 22.09.2014 auf dem Postwege übersandt. Mit freundlichen Grüßen