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Vereinswohnungen

An wen hat oder hatte die städtische Wohnbaugesellschaft GEWOBAG im Gebiet Mehringplatz für Null Euro Miete eine sog. Vereinswohnung vergeben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vereinswohnungen [#25251]
Datum
10. November 2017 03:20
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An wen hat oder hatte die städtische Wohnbaugesellschaft GEWOBAG im Gebiet Mehringplatz für Null Euro Miete eine sog. Vereinswohnung vergeben?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinswohnungen“ vom 10.11.2017 (#2…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vereinswohnungen [#25251]
Datum
12. Dezember 2017 02:08
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vereinswohnungen“ vom 10.11.2017 (#25251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 25251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.