Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VIG auf Tochtfirmen und Enkelfirmen der Stadt

Anfrage an: Stadt Jena

Eine rechtliche Stellungnahme wie sich die Pflichten aus dem ThürIFG, ThürUIG und VIG der Stadt Jena auf Tochterfirmen und wiederum deren Töchter vererben. Bitte zeigen Sie diese insbesondere an Hand der Stadtwerke Jena GmbH und ihrer Töchter der Stadtwerke Jena-Pösnek und dem Nahverkehr Jena auf.

Wie verhalten sich die Pflichten aus dem ThürIFG, ThürUIG und VIG bei Projekten wie beispielsweise dem Projekt "Elektromobilität für Jena 2030", dessen Leitung vom Stadtrat an die Stadtwerke Jena GmbH am 22. November 2016 ohne erkennbare Ausschreibung übertragen wurde. Kann man in diesem Fall davon ausgehen, dass die Informationsrechte der Bürger Jenas ebenfalls an das Projekt und die Projektleitung übertragen wurden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine rec…
An Stadt Jena Details
Von
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Betreff
Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VIG auf Tochtfirmen und Enkelfirmen der Stadt [#26557]
Datum
12. Februar 2018 20:49
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine rechtliche Stellungnahme wie sich die Pflichten aus dem ThürIFG, ThürUIG und VIG der Stadt Jena auf Tochterfirmen und wiederum deren Töchter vererben. Bitte zeigen Sie diese insbesondere an Hand der Stadtwerke Jena GmbH und ihrer Töchter der Stadtwerke Jena-Pösnek und dem Nahverkehr Jena auf. Wie verhalten sich die Pflichten aus dem ThürIFG, ThürUIG und VIG bei Projekten wie beispielsweise dem Projekt "Elektromobilität für Jena 2030", dessen Leitung vom Stadtrat an die Stadtwerke Jena GmbH am 22. November 2016 ohne erkennbare Ausschreibung übertragen wurde. Kann man in diesem Fall davon ausgehen, dass die Informationsrechte der Bürger Jenas ebenfalls an das Projekt und die Projektleitung übertragen wurden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VI…
An Stadt Jena Details
Von
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Betreff
AW: Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VIG auf Tochtfirmen und Enkelfirmen der Stadt [#26557]
Datum
7. April 2018 04:28
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VIG auf Tochtfirmen und Enkelfirmen der Stadt“ vom 12.02.2018 (#26557) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und insbesondere die Frage inwiefern das IFG im vollen Umfang auf die Jenaer Nahverkehr GmbH in Bezug auf digitale Fahrplan- und Echtzeit-Verspätungsdaten anwendbar ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VI…
An Stadt Jena Details
Von
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Betreff
AW: AW: Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VIG auf Tochtfirmen und Enkelfirmen der Stadt [#26557]
Datum
30. Juni 2018 15:07
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VIG auf Tochtfirmen und Enkelfirmen der Stadt“ vom 12.02.2018 (#26557) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 107 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nimmt die Stadt Jena wie folgt Stellung: 1. Ein Anspruch auf die von …
Von
Stadt Jena
Betreff
Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VIG auf Tochtfirmen und Enkelfirmen der Stadt
Datum
25. Juli 2018 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nimmt die Stadt Jena wie folgt Stellung: 1. Ein Anspruch auf die von Ihnen gewünschte rechtliche Stellungnahme besteht nicht. Der Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 1 ThürIFG bezieht sich auf "amtliche Informationen". Dieser Begriff wird in § 3 Nr. 1 ThürIFG definiert als "jede amtlichen Zwecken dienende _vorhandene_ Aufzeichnung". Die von Ihnen gewünschte rechtliche Stellungnahme ist in der Stadt Jena nicht vorhanden,sondern müsste erst erstellt werden. Es gibt also nichts, was Ihnen übersandt werden könnte. 2. Bei der von Ihnen gewünschten rechtlichen Stellungnahme handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG. Darüber hinaus sind die Stadtwerke Jena GmbH und deren Töchter Unternehmen, die für berechtigte Anliegen der Jenaer Bürger immer offen sind, unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf Auskunft besteht oder nicht. Bitte richten Sie zukünftige Anfragen nach dem ThürIFG, dem ThürUIG und dem VIG nicht an den Fachdienst Bürger- & Familienservice. Wie Sie der städtischen Internetseite entnehmen können, nimmt dieser im wesentlichen die Aufgaben des klassischen Meldeamtes wahr und ist nicht für alle Anliegen, die Bürger an die Stadt haben, zuständig. Bitte richten Sie Ihre Anfragen zukünftig an <<E-Mail-Adresse>> Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Jena
Amtsübergabe des Oberbürgermeisters im Rathaus Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich der Kosten der feierlichen…
Von
Stadt Jena
Betreff
Amtsübergabe des Oberbürgermeisters im Rathaus
Datum
13. August 2018 16:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich der Kosten der feierlichen Amtseinführung des Oberbürgermeisters im historischen Rathaus am 29.06.2018 teile ich Ihnen mit, dass für Raum/Technik keine Kosten entstanden sind, für die Musik wurden 250,00 € verwendet, die Verpflegung hat 2.968,00 € gekostet. Eingeladen wurden insgesamt ca. 200 Gäste: - MdB, MdL - Stadträte - Ortsteilbürgermeister - Dezernenten - Werkleiter - Ehrenbürger - Vertreter aus Wirtschaft und Verwaltung - Familie des Oberbürgermeisters Bei der von Ihnen gewünschten Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG.