Vererbung von Pflichten des ThürIFG/ThürUIG/VIG auf Tochtfirmen und Enkelfirmen der Stadt
Eine rechtliche Stellungnahme wie sich die Pflichten aus dem ThürIFG, ThürUIG und VIG der Stadt Jena auf Tochterfirmen und wiederum deren Töchter vererben. Bitte zeigen Sie diese insbesondere an Hand der Stadtwerke Jena GmbH und ihrer Töchter der Stadtwerke Jena-Pösnek und dem Nahverkehr Jena auf.
Wie verhalten sich die Pflichten aus dem ThürIFG, ThürUIG und VIG bei Projekten wie beispielsweise dem Projekt "Elektromobilität für Jena 2030", dessen Leitung vom Stadtrat an die Stadtwerke Jena GmbH am 22. November 2016 ohne erkennbare Ausschreibung übertragen wurde. Kann man in diesem Fall davon ausgehen, dass die Informationsrechte der Bürger Jenas ebenfalls an das Projekt und die Projektleitung übertragen wurden?
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Februar 2018
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16. März 2018
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