Verfahren bei BGH in Sachen Abgasskandal

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Ich bitte um eine Information zu der Frage, ob und ggf. welche Verfahren dem BGH zur Entscheidung vorliegen, die den Abgasskandal betreffen (Aktenzeichen beim BGH, Aktenzeichen und Gericht der angefochtenen Entscheidungen).
Mir ist z.B. bekannt, dass der 6. Zivilsenat des OLG Nürnberg in seinem Urteil vom 24.04.2018 - 6 U 409/17 (ECLI:DE:OLGNUER:2018:0424.6U409.17.00) die Revision zugelassen hat, nicht aber ob diese erhoben wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um ein…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren bei BGH in Sachen Abgasskandal [#32196]
Datum
23. Juli 2018 12:20
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um eine Information zu der Frage, ob und ggf. welche Verfahren dem BGH zur Entscheidung vorliegen, die den Abgasskandal betreffen (Aktenzeichen beim BGH, Aktenzeichen und Gericht der angefochtenen Entscheidungen). Mir ist z.B. bekannt, dass der 6. Zivilsenat des OLG Nürnberg in seinem Urteil vom 24.04.2018 - 6 U 409/17 (ECLI:DE:OLGNUER:2018:0424.6U409.17.00) die Revision zugelassen hat, nicht aber ob diese erhoben wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. Juli 2018 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr ( http://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/ElektrRechtsverkehr/elektrRechtsverkehr_node.html ). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Oben/Datenschutz/datenschutz_node.html) entnehmen. Mit besten Grüßen

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Bundesgerichtshof
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail danke ich Ihnen. Das Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs in dem von Ih…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
WG: Verfahren bei BGH in Sachen Abgasskandal [#32196] - EV 791/18
Datum
24. Juli 2018 06:54
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail danke ich Ihnen. Das Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs in dem von Ihnen benannten Verfahren des OLG Nürnberg lautet VIII ZR 149/18. Dieses Verist noch anhängig, ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt. Ihre weitergehende Frage vermag ich leider nicht zu beantworten, da am Bundesgerichtshof keine Übersichten über die Rechtsfragen von anhängigen Verfahren geführt werden. Mit freundlichen Grüßen