Verfahren bei Impfungen die übrig bleiben

Wie wird mit Impfdosen verfahren, die am Ende des Tages übrig bleiben verfahren (z.B. wegen Terminversäumnissen)?
Werden die Impfungen vernichtet?
Werden Termine verschoben um eine Vernichtung zu verhindern?
Wie werden die Personen ausgesucht die eine Impfung spontan erhalten?
Werden Empfehlungen für den Impfabstand trotzdem eingehalten oder werden die Empfehlungen ignoriert um die Vernichtung zu verhindern?

Wie oft und in welcher Menge bleibt Impfstoff übrig?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2021
  • Frist
    15. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Kreis Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren bei Impfungen die übrig bleiben [#220252]
Datum
11. Mai 2021 19:37
An
Gesundheitsamt Kreis Herford
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird mit Impfdosen verfahren, die am Ende des Tages übrig bleiben verfahren (z.B. wegen Terminversäumnissen)? Werden die Impfungen vernichtet? Werden Termine verschoben um eine Vernichtung zu verhindern? Wie werden die Personen ausgesucht die eine Impfung spontan erhalten? Werden Empfehlungen für den Impfabstand trotzdem eingehalten oder werden die Empfehlungen ignoriert um die Vernichtung zu verhindern? Wie oft und in welcher Menge bleibt Impfstoff übrig?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Herford
Sehr Antragsteller/in Sie haben am 11.05.2021 einen Antrag gestellt, um Informationen bzgl. des Verfahrens bei I…
Von
Gesundheitsamt Kreis Herford
Betreff
AW: Verfahren bei Impfungen die übrig bleiben [#220252]
Datum
9. Juli 2021 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben am 11.05.2021 einen Antrag gestellt, um Informationen bzgl. des Verfahrens bei Impfungen, die übrig bleiben, zu erhalten. Aufgrund interner Umstrukturierungen erhalten Sie erst jetzt eine Rückmeldung. Mit Ihrer E-Mail haben Sie um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: „Wie wird mit Impfdosen verfahren, die am Ende des Tages übrig bleiben verfahren (z.B. wegen Terminversäumnissen)? Werden die Impfungen vernichtet? Werden Termine verschoben um eine Vernichtung zu verhindern? Wie werden die Personen ausgesucht die eine Impfung spontan erhalten? Werden Empfehlungen für den Impfabstand trotzdem eingehalten oder werden die Empfehlungen ignoriert um die Vernichtung zu verhindern? Wie oft und in welcher Menge bleibt Impfstoff übrig?“ Nach Prüfung Ihres Antrags gem. § 5 IFG NRW sowie Rücksprache mit dem zuständigen Impfzentrum kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums stimmen laufend die notwendige Menge an Impfstoff ab und lassen in Zusammenarbeit bedarfsgenau den Impfstoff aufziehen. Deshalb entstehen üblicherweise keine Impfstoffreste. Allerdings kann es, trotz dieses sorgfältig geplanten Ablaufs, in Ausnahmefällen vorkommen, dass Impfstoffreste in geringer Menge entstehen. Dies passiert, wenn Personen ihre Termine nicht wahrnehmen, sodass dann am Ende des Tages Einzeldosen übrig bleiben. Dies war bisher selten der Fall. Falls doch am Ende des Tages Einzeldosen übrig bleiben sollten, werden in solch einem Fall die Personen mit Terminen des Folgetages kontaktiert. Gebühren nach § 11 IFG NRW werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen