Verfahren der Deutschen Fußball-Liga nach Paragraph 32 c GWB“ (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Nach seiner Sitzung am 18. Juli dieses Jahres hat die Deutsche Fußball-Liga ein „Verfahren nach Paragraph 32 c GWB“ (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beim Bundeskartellamt beantragt, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel prüfen zu lassen:
-Ich bitte Sie, mir diesen Antrag und ggf. Ihre Verfahrensantwort zuzusenden.
- Ich bitte Sie darüber hinaus, mir jegliche Kommunikation innerhalb des Bundeskartellamts, in das
Bundeskartellamt hinein und aus dem Bundeskartellamt heraus zuzusenden, die sich mit diesem Antrag und Verfahren befasst haben. Hierbei interessieren mich jegliche Schriftwechsel (E-Mails, Fax, Brief, Hauspost, handschriftliche Notizen) sowie Termine und auch Aufzeichnungen wie Protokolle oder Handzettel zu eventuellen Treffen.
Anfrage abgelehnt
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Datum8. November 2018
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11. Dezember 2018
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