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Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten.

Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc.

Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • Ein:e Follower:in
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Sven Anders
Betreff
Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]
Datum
11. Februar 2018 14:45
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten. Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc. Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]
Datum
12. Februar 2018 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch nichts von meiner Anfrage gehört. Gemäß § 13 Abs. 1 HmbTG sol…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]
Datum
21. Februar 2018 08:58
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch nichts von meiner Anfrage gehört. Gemäß § 13 Abs. 1 HmbTG sollen Sie mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Sie haben jetzt schon 10 Tage Zeit gehabt. Wie ist der Bearbeitungsstand? Ich setze Ihnen eine Frist bis zum 28.02.2018 zu antworten. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 26522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522]
Datum
3. März 2018 10:06
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26522 Das Transparenzgesetz sieht vor, dass mir unverzüglich, in Ausnahmefällen innerhalb von einem Monat geantwortet wird. Die Behörde lässt sich jetzt schon über 2 Wochen Zeit auf meine eigentlich Anfrage zu antworten, obwohl diese nur leicht ermittelbare Fakten abfragt. Auch auf meine Bitte um einen Sachstand mit Fristsetzung wurde über eine Woche nicht reagiert, auch hier finde ich, dass man mir wenigstens unverzüglich mitteilen kann, wie lange es noch dauert. Eine kurze Stichprobenartiges durchgehen von anderen Anfragen an die BuE: https://fragdenstaat.de/anfragen/an/behorde-fur-umwelt-und-energie-hamburg/ zeigt mir, dass es ehre die Regel der Behörde ist fast immer einen Monat zu brauchen. Von Ausnahmen kann also nicht die Rede sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 26522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Anders, grundsätzlich sieht die 39. BImSchV vor, dass die Bevölkerung bei Überschreitungen sog…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]
Datum
6. März 2018 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, grundsätzlich sieht die 39. BImSchV vor, dass die Bevölkerung bei Überschreitungen sogenannter Informations- und Alarmschwellen zu informieren ist. Für PM10 und PM2,5 sind jedoch keine Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Daher ist eine Informationsverpflichtung nicht gegeben. Der Feinstaubalarm in Stuttgart ist eine Maßnahme des dortigen integrierten Luftreinhalteplans (Feinstaub und NO2), der nachfolgend weitere Aktionen auslöst (z.B. Information über die Presse, das verbilligtes ÖPNV-Umweltticket etc.). Stuttgart hatte sie in den geltenden Luftreinhalteplan aufgenommen, da sowohl der Kurzzeitgrenzwert als auch der Langzeitgrenzwert für Feinstaub überschritten waren. In Hamburg werden seit 2011 die Grenzwerte (Jahresmittel- und Tagesmittelgrenzwert) für Feinstaub PM10 eingehalten. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schrieben dass eine Infromationsverpflichtung n…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]
Datum
6. März 2018 12:30
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schrieben dass eine Infromationsverpflichtung nach BISchV nicht gegeben ist. Unabhängig davon dürften Sie doch trotzdem Aktionen (wie informieren der Bevölkerung / Pressemitteilungen / E-Mail an den zuständigen Minister) unternehmen, oder? Gibt es einen solchen Plan, ab wann man so etwas tut? Außerdem haben Sie meine zweite Bitte: "Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern." nicht beantwortet, oder habe ich etwas überlesen? Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 26522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Anders, Ihr E-Mail vom 3.3.2018 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Akten…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522]
Datum
8. März 2018 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, Ihr E-Mail vom 3.3.2018 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen 2018/343 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Wir werden den Vorgang prüfen und uns hiernach schriftlich zu der Angelegenheit äußern. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Anders, der Diskussion auf FragdenStaat.de entnehme ich, dass die BUE Ihnen fristgerecht geant…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343)
Datum
16. März 2018 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, der Diskussion auf FragdenStaat.de entnehme ich, dass die BUE Ihnen fristgerecht geantwortet hat und Sie inzwischen neue Anfragen gestellt haben. Wir sind Ihnen immer dankbar, wenn Sie uns auf derartige Entwicklungen hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
>der Diskussion auf FragdenStaat.de entnehme ich, dass die BUE Ihnen >fristgerecht geantwortet hat und Sie …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343) [#26522]
Datum
24. März 2018 09:31
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
>der Diskussion auf FragdenStaat.de entnehme ich, dass die BUE Ihnen >fristgerecht geantwortet hat und Sie inzwischen neue Anfragen gestellt haben. Wir >sind Ihnen immer dankbar, wenn Sie uns auf derartige Entwicklungen hinweisen. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte entschuldigen Sie, dass ich sie nicht auf die Antwort der BUE hingewiesen habe. Es war mir nicht bewusst, dass das nicht automatisch über das Portal von Frag den Staat funktioniert. Ihre Aussage ist allerdings nicht ganz richtig: Richtig ist: * Die BUE hat auf meine Anfrage eine Reaktion gezeigt. Falsch ist: * Das meine Anfrage beantwortet wurde. Ich habe konkret gefragt, was die BUE tut, wenn der Grenzwert überschritten wird und was sie konkret am 10.2. getan hat. Die BUE hat mit nur geantwortet, dass man gesetzlich nicht verpflichtet sei, etwas zu tun. Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, ist es der Behörde ja durchaus möglich trotzdem bestimmte Personen zu informieren etc. das kann ja z.B. druch Dienstanweisungen etc. geregelt sein. * Dass die Antwort fristgemäß war. Das Transparenzgesetz spricht von einer unverzüglichen Frist, und erlaubt spätere Antworten nur in Ausnahmefällen. Bei der BUE scheint aber, wie ich schon dargelegt habe, die Ausnahme die Regel zu sein. Ich bitte sie deshalb weiter um Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 26522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie meine Anfrage nicht in der gesetzlich vorgesehene Zeit beantworte…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343) [#26522]
Datum
24. März 2018 09:37
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie meine Anfrage nicht in der gesetzlich vorgesehene Zeit beantwortet. Ihre Reaktion am 6.3.18, war keine Antwort auf meine Frage. Ich hatte nicht gefragt, zu was die BUE bei Grenzwertüberschreitungen gesetzlich verpflichtet ist zu tun, sondern, was die BUE konkret tut, wenn der Grenzwert überschritten ist. Außerdem habe ich gefragt, welche Aktionen am Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern. Auf diese Fragen, haben Sie mir bislang nicht geantwortet. Ich fordere Sie auf, diese Fragen unverzüglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 26522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Anders, wie bereits in der vorangegangenen Antwort erläutert, sind für PM10 und PM2,5 in der 3…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität [#26522]
Datum
3. April 2018 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, wie bereits in der vorangegangenen Antwort erläutert, sind für PM10 und PM2,5 in der 39. BImSchV keine Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Daher ist eine Informationspflicht der Behörde nicht gegeben. Aus diesem Grund werden keine Aktionen unternommen, um die Bevölkerung an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung zu warnen. Die aktuellen Messwerte des Hamburger Luftmessnetzes können unter http://luft.hamburg.de von jedem Bürger jederzeit abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Anders, Sie fragten, was man getan habe. Die BUE soll geantwortet haben, dass man nicht zu ein…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Verfahren für Warnungen vor schlechter Luftqualität“ [#26522] (D3/2018/343)
Datum
3. April 2018 18:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, Sie fragten, was man getan habe. Die BUE soll geantwortet haben, dass man nicht zu einer Handlung verpflichtet sei. Wenn Sie meinen, hieraus nicht lesen zu können, dass die BUE nichts getan hat, dann wenden Sie sich bitte an die BUE und stellen eine entsprechende Nachfrage/Verständnisfrage. Dies können wir nicht für Sie übernehmen. Wegen der Fristen muss ich Ihnen mitteilen, dass ich eine Beantwortung innerhalb von drei Wochen nicht für problematisch halte. Dies gilt insbesondere für offen gestellte Fragen, die von der Behörde inhaltlich beantwortet werden, obwohl man auch einfach mitteilen könnte, dass keine Informationen/Dokumente im Sinne Ihrer Fragestellung vorliegen. Das HmbTG gewährt Ihnen lediglich einen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen und nicht das Recht, Fragen inhaltlich beantwortet zu bekommen. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass selbst gesetzte Fristen keinen Einfluss auf das mögliche Vorliegen von Gesetzesverstößen haben. Mit freundlichen Grüßen