Verfahren gegen AfD-Politiker Gunnar Beck

- den Wortlaut der Einstellungsverfügung
- den Antrag auf Aufhebung der Immunität
- die Antwort auf den Antrag auf Aufhebung der Immunität
- die Begründung, falls og Antrag nicht gestellt wurde

Ich mache es von der Termingerechten Vorlage og Unterlagen abhängig, ob ich gegen Sie wegen § 258 StGB Ermittlungen führe.
Näheres zum Hintergrund: https://www.deutschlandfunk.de/verfahren-gegen-afd-politiker-falscher-professoren-titel-im.1773.de.html?dram:article_id=456737

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren gegen AfD-Politiker Gunnar Beck [#164589]
Datum
22. August 2019 14:13
An
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Wortlaut der Einstellungsverfügung - den Antrag auf Aufhebung der Immunität - die Antwort auf den Antrag auf Aufhebung der Immunität - die Begründung, falls og Antrag nicht gestellt wurde Ich mache es von der Termingerechten Vorlage og Unterlagen abhängig, ob ich gegen Sie wegen § 258 StGB Ermittlungen führe. Näheres zum Hintergrund: https://www.deutschlandfunk.de/verfahren-gegen-afd-politiker-falscher-professoren-titel-im.1773.de.html?dram:article_id=456737
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. August 2019 14:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr geehrteAntragsteller/in das unter https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/Buerger---nichtprofessionelle-E…
An Staatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Verfahren gegen AfD-Politiker Gunnar Beck [#164589]
Datum
23. August 2019 09:45
An
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das unter https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/Buerger---nichtprofessionelle-Einreicher/index.php zu findende Verfahren ist nach SigG unzulässig - sie haben JEDE qualifizierte elektronische Signatur im Rechtsverkehr zu akzeptieren und sowohl ihre DE-Mail Adresse als auch die digitale Signatur und den öffentlichen Schlüssel auf Ihrer Webpräsenz zu veröffentlichen. Dies ist nicht der Fall, da nichts davon auf www.justiz.nrw zu finden ist. Ich verweise auf § 7 Abs. 3 De-Mail-Gesetz und setze Ihnen eine First für die Veröffentlichung und Zusendung des PublicKey und der DEMailadresse bis zum 30.08.19 12 Uhr, ersatzweise als Selbstvorname ordne ich die Verwendung der Absendeadresse zu Kommunikation an. Ich kann sicherstellen, dass diese nur mir persönlich zugänglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164589 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>