Verfahren gegen Michael Ballweg

Weisungen an die Staatsanwaltschaft in der Causa Ballweg

Laut § 146 Gerichtsverfassungsgesetz sind Beamte der Staatsanwaltschaft verpflichtet den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Ich bitte um die Dokumente oder Protokolle mündlicher Anweisungen, die die Vorgaben und Weisungen an die ermittelnde Staatsanwaltschaft in der Causa Ballweg darlegen. Welche Weisungen sind erfolgt? Welchem Auftrag folgt die ermittelnde Staatsanwaltschaft Stuttgart, und wer hat diesen erteilt?

MfG,
Alban Fenle

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
  • 0 Follower:innen
Alban Fenle
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Weisungen an die Staatsanwaltschaf…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Alban Fenle
Betreff
Verfahren gegen Michael Ballweg [#269415]
Datum
3. Februar 2023 21:05
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Weisungen an die Staatsanwaltschaft in der Causa Ballweg Laut § 146 Gerichtsverfassungsgesetz sind Beamte der Staatsanwaltschaft verpflichtet den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Ich bitte um die Dokumente oder Protokolle mündlicher Anweisungen, die die Vorgaben und Weisungen an die ermittelnde Staatsanwaltschaft in der Causa Ballweg darlegen. Welche Weisungen sind erfolgt? Welchem Auftrag folgt die ermittelnde Staatsanwaltschaft Stuttgart, und wer hat diesen erteilt? MfG, Alban Fenle
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alban Fenle Anfragenr: 269415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269415/ Postanschrift Alban Fenle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alban Fenle

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 3. Februar 2023
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 3. Februar 2023
Datum
8. Februar 2023 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen