Verfahren Kinofilmindizierung

Folgeindizierung:
- City Wolf - A better tomorrow
- Vorgarten zur Hölle
- Tödliche Rache

Verfahrensfrage: Die BPJM indizierte uA drei Kinofilme ("Die Klasse von 1984" (BAnz 205 1985), "Schulmädchenreport 7" (BAnz 20 1986) und "Der Söldner" (BAnz 206 1985)). Hierzu möchte ich gerne wissen, wie diese Verfahren abliefen, da die BPJM ja verpflichtet war/ist, ein Exemplar des indizierten Mediums vorrätig zu halten und gegen diese drei Filme nie ein bundesweiter Beschlagnahmebeschluss erwirkt wurde. Diese Frage stellt sich ähnlich auch für die Zeit der Leihvideos, wodurch es mir persönlich nicht ganz verständlich ist, wie die jeweiligen Trägermedien überhaupt ihren Weg zur Prüfstelle fanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Folgeindizierung:…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren Kinofilmindizierung [#237996]
Datum
18. Januar 2022 20:32
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Folgeindizierung: - City Wolf - A better tomorrow - Vorgarten zur Hölle - Tödliche Rache Verfahrensfrage: Die BPJM indizierte uA drei Kinofilme ("Die Klasse von 1984" (BAnz 205 1985), "Schulmädchenreport 7" (BAnz 20 1986) und "Der Söldner" (BAnz 206 1985)). Hierzu möchte ich gerne wissen, wie diese Verfahren abliefen, da die BPJM ja verpflichtet war/ist, ein Exemplar des indizierten Mediums vorrätig zu halten und gegen diese drei Filme nie ein bundesweiter Beschlagnahmebeschluss erwirkt wurde. Diese Frage stellt sich ähnlich auch für die Zeit der Leihvideos, wodurch es mir persönlich nicht ganz verständlich ist, wie die jeweiligen Trägermedien überhaupt ihren Weg zur Prüfstelle fanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237996/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Januar 2022 00:35
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag wird stattgegeben. Gebühren werden nicht erhoben. Im Anhang finden Sie die gew…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Verfahren Kinofilmindizierung [#237996]
Datum
18. Februar 2022 17:11
Status
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag wird stattgegeben. Gebühren werden nicht erhoben. Im Anhang finden Sie die gewünschten Entscheidungen. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Die Prüfstelle oder seinerzeit die Bundesprüfstelle war bei der Überprüfung von Kinofilmen nie auf bundesweit beschlagnahmte Filme beschränkt. Filme konnten auch aufgrund einfacher Jugendgefährdung indiziert werden. In solchen Fällen reichte dann die Antragstellerin oder die anregungsberechtigte Behörde ein Prüfobjekt ein. Im Fall von "Die Klasse von 1984" oder "Der Söldner" war das jeweils das Jugendamt Köln. Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage. Andernfalls stehe ich gern für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen