Verfahren, Sanktionen und Bußgelder nach MiLoG

Eine Übersicht der im Jahr 2016 auf Grundlage des MiLoG (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG) durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleiteten Verfahren, Anzahl der Sanktionen sowie Höhe der ausgeprochenen Verwarnungsgelder oder Bußgelder, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Hauptzollämtern.
Im Prinzip also eine Übersicht parallel zu BT-Drs. 18/8513, S.13, für das Jahr 2016. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht d…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren, Sanktionen und Bußgelder nach MiLoG [#24653]
Datum
20. September 2017 12:05
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der im Jahr 2016 auf Grundlage des MiLoG (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG) durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleiteten Verfahren, Anzahl der Sanktionen sowie Höhe der ausgeprochenen Verwarnungsgelder oder Bußgelder, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Hauptzollämtern. Im Prinzip also eine Übersicht parallel zu BT-Drs. 18/8513, S.13, für das Jahr 2016. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 20. September 2017 Anliegendes Schreiben nebst Anlage…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 20. September 2017
Datum
11. Oktober 2017 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.