Verfahren wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrtes Referat für Kommunikation und Medien,

bitte teilen Sie mir folgendes mit:

Läuft oder lief gegen die HU ein Verfahren wegen der Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht? Falls ja, wie ist der Stand des Verfahrens und wer ist der Antragssteller?

Bitte senden Sie zudem alle das Verfahren betreffende Akten i.S.d. § 3 II IFG Bln zu.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Keanu Dölle
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtes Referat für Kommunikation und Medien, bitte …
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Keanu Dölle
Betreff
Verfahren wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht [#258360]
Datum
3. September 2022 22:17
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtes Referat für Kommunikation und Medien, bitte teilen Sie mir folgendes mit: Läuft oder lief gegen die HU ein Verfahren wegen der Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht? Falls ja, wie ist der Stand des Verfahrens und wer ist der Antragssteller? Bitte senden Sie zudem alle das Verfahren betreffende Akten i.S.d. § 3 II IFG Bln zu. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Keanu Dölle Anfragenr: 258360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258360/ Postanschrift Keanu Dölle << Adresse entfernt >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Dölle, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Freundliche Grüße
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Verfahren wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht [#258360]
Datum
5. September 2022 11:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dölle, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Freundliche Grüße

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Dölle, nach Prüfung im Hause wird Ihr Antrag auf Auskunft und Akteneinsicht abgelehnt. Begrün…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Verfahren wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht [#258360]
Datum
7. September 2022 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dölle, nach Prüfung im Hause wird Ihr Antrag auf Auskunft und Akteneinsicht abgelehnt. Begründung: Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 IFG Bln hat jeder Mensch gegenüber den genannten öffentlichen Stellen nach seiner Wahl ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Dieser grundsätzliche Anspruch reicht nach § 4 IFG Bln allerdings nur soweit als ihm keine schutzwürdigen Belange entgegenstehen. Mit Ihrer Anfrage verlangen Sie Auskunft über Informationen, die den Einschränkungen zum Schutz personenbezogener Daten unterliegen. Da Informationen zu ggfs. intern oder gerichtlich geführten arbeitsrechtlichen Verfahren dem absoluten Schutzbereich der Personalaktenführung unterliegt, stehen der Offenbarung schutzwürdige Belange der Betroffenen gemäß § 6 Abs. 1 IFG Bln entgegen. Ein diese Belange überwiegendes öffentliches Interesse wurde Ihrerseits nicht dargelegt und ist auch nicht ersichtlich. Im Übrigen ist das VIG für die Humboldt-Universität zu Berlin nicht einschlägig. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen