Verfahren zur Kennzeichencodierung bei der Erfassung von Verkehrsströmen

<< Antragsteller:in >> nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Beantwortung einer Anfrage bezüglich Mobile Videoüberwachungskamera - A 92 Richtung Deggendorf abrufbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/mobile-videouberwachungskamera-a-92-richtung-deggendorf/

teilen sie mit erfasst Kennzeichen würden unter einer "speziellen Codierung" erfasst:

Bitte teilen sie mir mit, um welche Art von Codierung es sich handelt. Soweit es sich um ein normiertes Verfahren handelt teilen sie mir bitte auch die betreffende Norm mit.
Soweit ihnen eine Dokumentation des Verfahrens vorliegt bitte ich um eine Übersendung der Dokumentation. Soweit ihnen eine Dokumentation nicht vorliegt bitte ich um Angabe von Hersteller und Bauart des verwendeten Geräts.

Dies ist ein << Antragsteller:in >> auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen << Antragsteller:in >> nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2017
  • Frist
    21. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antragsteller/in nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Beantwortung einer Anfrage bezüg…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren zur Kennzeichencodierung bei der Erfassung von Verkehrsströmen [#20017]
Datum
22. Januar 2017 19:04
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Warte auf Antwort
Antragsteller/in nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Beantwortung einer Anfrage bezüglich Mobile Videoüberwachungskamera - A 92 Richtung Deggendorf abrufbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/mobile-videouberwachungskamera-a-92-richtung-deggendorf/ teilen sie mit erfasst Kennzeichen würden unter einer "speziellen Codierung" erfasst: Bitte teilen sie mir mit, um welche Art von Codierung es sich handelt. Soweit es sich um ein normiertes Verfahren handelt teilen sie mir bitte auch die betreffende Norm mit. Soweit ihnen eine Dokumentation des Verfahrens vorliegt bitte ich um eine Übersendung der Dokumentation. Soweit ihnen eine Dokumentation nicht vorliegt bitte ich um Angabe von Hersteller und Bauart des verwendeten Geräts. Dies ist ein Antragsteller/in auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antragsteller/in nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Autobahndirektion Südbayern
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage vom 22.1.17 nehmen wir gerne wie folgt Stellung: Frage 1: Bitt…
Von
Autobahndirektion Südbayern
Betreff
WG: Verfahren zur Kennzeichencodierung bei der Erfassung von Verkehrsströmen [#20017]
Datum
25. Januar 2017 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage vom 22.1.17 nehmen wir gerne wie folgt Stellung: Frage 1: Bitte teilen sie mir mit, um welche Art von Codierung es sich handelt. Antwort: Es handelt sich um die kryptologische Hashfunktion "SHA-256" Frage 2: Soweit es sich um ein normiertes Verfahren handelt teilen sie mir bitte auch die betreffende Norm mit. Antwort: Die Autobahndirektion Südbayern folgt der technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen" (BSI TR-02102-1), die das genannte Verfahren als kryptographisch stark und einsetzbar einstuft. Frage 3: Soweit ihnen eine Dokumentation des Verfahrens vorliegt bitte ich um eine Übersendung der Dokumentation. Antwort: Auf die in der Beantwortung von Frage 2 erwähnte Richtlinie wird verwiesen. Frage 4: Soweit ihnen eine Dokumentation nicht vorliegt bitte ich um Angabe von Hersteller und Bauart des verwendeten Geräts. Antwort: Entfällt, da Frage 3 beantwortet wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. In dem…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verfahren zur Kennzeichencodierung bei der Erfassung von Verkehrsströmen [#20017]
Datum
27. Januar 2017 21:23
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. In dem zitierten Vorgang ist in der Antwort unter anderem zu lesen: "Diese Codierung lässt keinen Rückschluss auf das Kfz-Kennzeichen zu." Dies trifft meines Erachtens nur insofern zu, dass es mit den derzeitigen technische Möglichkeiten nicht kurzfristig möglich ist aus dem Ergebnis dieser Funktion den Eingabewert zu ermitteln. Ich verstehe ihre Antwort dahingehend, dass die SHA-256 Funktion auf das vollständige KFZ-Kennzeichen angewandt wird. Damit gibt es aber eine nur sehr kleine Anzahl möglicher Eingabewerte, die es ermöglicht eine vollständige Tabelle der KFZ Kennzeichen und ihrer SHA-256 Codierung zu erstellen (Angriff mittels so genannter Rainbow Tables). Bei 7.019.298 theoretisch denkbaren Unterscheidungszeichen je Erkennungszeichen würde eine solche Tabelle allenfalls wenige GB umfassen. Sie ist darüber äußerst schnell errechenbar. In einem kurzen Selbstversuch konnte ich die Darstellungen aller Kennzeichen für ein Unterscheidungszeichen auf meinem mehrere Jahre alten Laptop unter Verwendung von nur einem Prozessor in 37s ermitteln. Das Auffinden eines Kennzeichens in der bei mir generierten Liste dauerte bei (ineffizienter) linearer Suche 300ms, bei einer Listengröße von 0,5 GB. Selbst, wenn man diese Werte noch mit der Anzahl der Unterscheidungszeichen multipliziert kommt man mit einfachsten Mitteln auf sehr kurze benötigte Rechenzeiten, für die Aufgabe einem Kennzeichen nach SHA-256 Codierung ein Kennzeichen im Klartext zuzuordnen. Aus meiner Sicht ist daher entweder die Aussage "Diese Codierung lässt keinen Rückschluss auf das Kfz-Kennzeichen zu" falsch, da ein Rückschluss sehr wohl binnen Minuten, wenn nicht binnen Sekunden möglich ist oder es wird ein anderer Eingangswert für das SHA-256 Verfahren gewählt, sodass eine höhere Entropie erreicht wird. Bitte beantworten sie daher folgende Nachfragen: 1) Durch welche Schutzmaßnahme werden Angriffe wie der oben skizzierte abgewendet bzw. 2) Fließt neben dem Kennzeichen mindestens ein weiterer Wert in die Berechnung des Hashes nach dem Verfahren SHA-256 ein a) wenn ja, wird dieser für jedes Kennzeichen zufällig gewählt? Für Ihre Mühen danke Ihnen vorab Mit freundlichen Grüßen Antragsteller Anfragenr: 20017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Autobahndirektion Südbayern
Sehr geehrter Antragsteller, es liegt eine Datenschutzrechtliche Freigabe nach Art 26 BayDSG vor. Zu Beantwortun…
Von
Autobahndirektion Südbayern
Betreff
AW: WG: Verfahren zur Kennzeichencodierung bei der Erfassung von Verkehrsströmen [#20017]
Datum
1. Februar 2017 17:40
Status
Sehr geehrter Antragsteller, es liegt eine Datenschutzrechtliche Freigabe nach Art 26 BayDSG vor. Zu Beantwortung Ihrer Detailfragen bitten wir Sie sich an die hierfür zuständige Fachstelle zu wenden. Siehe cc. Sachgebiet IIZ6 Mit freundlichen Grüßen

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Autobahndirektion Südbayern
Sehr geehrter Damen und Herren, zu Ihren Fragen antworte wir wie folgt: Frage: 1) Durch welche Schutzmaßnahme werd…
Von
Autobahndirektion Südbayern
Betreff
WG: WG: Verfahren zur Kennzeichencodierung bei der Erfassung von Verkehrsströmen [#20017]
Datum
3. Februar 2017 18:28
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, zu Ihren Fragen antworte wir wie folgt: Frage: 1) Durch welche Schutzmaßnahme werden Angriffe wie der oben skizzierte abgewendet bzw. 2) Fließt neben dem Kennzeichen mindestens ein weiterer Wert in die Berechnung des Hashes nach dem Verfahren SHA-256 ein a) wenn ja, wird dieser für jedes Kennzeichen zufällig gewählt? Zu 1) und 2) Die Schutzmaßnahmen basieren neben den Anforderungen der bereits genannten, einschlägigen BSI Richtlinie auf den in dieser Sache einschlägigen Tätigkeitsberichten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (abrufbar unter https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb24/k2.html#2.2.9) der zur Abwehr des genannten Angriffs u. a. "ein Hashverfahren mit wechselnden Schlüsseln in der Kamera" fordert. Mit freundlichen Grüßen