Verfahrensführung ohne Aktenvorlage beim Jobcenter Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf

nachfolgende e-Mail aus der Leistungsabteilung:

"Guten Morgen,
die Lohnabrechnungen habe ich erhalten, leider habe ich aber ihre Akte (zur Bearbeitung der Widersprüche in Warendorf) nicht hier vor Ort.
Es ergeben sich hier noch Fragen:
Sind noch Rückforderungen offen?
Wenn ja, besteht die Möglichkeit einer Verrechnung mit noch offenen Nachzahlungen?
Telefonisch konnte ich sie leider nicht erreichen."

Demnach können die Leistungsachbearbeiter in Ihren Hause (also solange irgendwelche Widersprüche am laufen sind) nicht arbeiten?

Ein Leistungsachbearbeiter der selber nach Verrechnungen und Rückforderungen beim Kunden nachfragt ist ebenfalls kurios.

Vieleicht möchte das Jobcenter vermeintlich etwas Gutes tun nach den Motto: Wenn "Person A" von uns Geld bekommen soll, dann können wir das doch mit noch offenen Rückforderung von uns verrechnen, damit Person A nicht mehr so viel an uns zurück zahlen muss und deshalb liquider ist.

Diese "Nettigkeit" entspreicht keineswegs den geltenden Gesetzen.
So sind die etwaige Nachzahlungen ohne Rücksicht auf evt. Erstattungsforderungen sofort zu erfolgen. Danach dann die Rückforderungen.

Kennt man in der Optionskommune Kreis Warendorf den § 20 SGB X ?

Wir haben hier also Verfahrensführungen ohne Aktenvorlage - eine zumindest grob fahrlässige Vorgehensweise.

Nun zu den Fragen:

1. Sind die Sachverhalte in Ihren EDV-Systemen "LÄMMkom" (Software) nicht vermerkt ?

2. Wie lautet denn die konkrete Dienstanweisung für die Mitarbeiter im Falle eines Widerspruchs. Landet die komplette Akte in Ihrer Widerspruchstelle ?
Teilen Sie mir gegebenfalls entsprechende Dokumente mit.

Abschließend eine persönliche Bewertung:

Sowas wie eine "Verwaltungsordnung" scheint es in den Jobcentern im Kreis nicht zu geben.

Die Optionskommune hat mit der Steuerung des Jobcenters in Eigenregie wirklich Probleme. Dies zeigt die eigene "Falldatenbank" deutlich.
So zeigen sich leider immer wieder grobe Verletzungen des Art. 20 (3) GG (Fall fürs Bundesverfassungsgericht ?)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahrensführung ohne Aktenvorlage beim Jobcenter Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#9290]
Datum
10. April 2015 10:18
An
Jobcenter Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachfolgende e-Mail aus der Leistungsabteilung: "Guten Morgen, die Lohnabrechnungen habe ich erhalten, leider habe ich aber ihre Akte (zur Bearbeitung der Widersprüche in Warendorf) nicht hier vor Ort. Es ergeben sich hier noch Fragen: Sind noch Rückforderungen offen? Wenn ja, besteht die Möglichkeit einer Verrechnung mit noch offenen Nachzahlungen? Telefonisch konnte ich sie leider nicht erreichen." Demnach können die Leistungsachbearbeiter in Ihren Hause (also solange irgendwelche Widersprüche am laufen sind) nicht arbeiten? Ein Leistungsachbearbeiter der selber nach Verrechnungen und Rückforderungen beim Kunden nachfragt ist ebenfalls kurios. Vieleicht möchte das Jobcenter vermeintlich etwas Gutes tun nach den Motto: Wenn "Person A" von uns Geld bekommen soll, dann können wir das doch mit noch offenen Rückforderung von uns verrechnen, damit Person A nicht mehr so viel an uns zurück zahlen muss und deshalb liquider ist. Diese "Nettigkeit" entspreicht keineswegs den geltenden Gesetzen. So sind die etwaige Nachzahlungen ohne Rücksicht auf evt. Erstattungsforderungen sofort zu erfolgen. Danach dann die Rückforderungen. Kennt man in der Optionskommune Kreis Warendorf den § 20 SGB X ? Wir haben hier also Verfahrensführungen ohne Aktenvorlage - eine zumindest grob fahrlässige Vorgehensweise. Nun zu den Fragen: 1. Sind die Sachverhalte in Ihren EDV-Systemen "LÄMMkom" (Software) nicht vermerkt ? 2. Wie lautet denn die konkrete Dienstanweisung für die Mitarbeiter im Falle eines Widerspruchs. Landet die komplette Akte in Ihrer Widerspruchstelle ? Teilen Sie mir gegebenfalls entsprechende Dokumente mit. Abschließend eine persönliche Bewertung: Sowas wie eine "Verwaltungsordnung" scheint es in den Jobcentern im Kreis nicht zu geben. Die Optionskommune hat mit der Steuerung des Jobcenters in Eigenregie wirklich Probleme. Dies zeigt die eigene "Falldatenbank" deutlich. So zeigen sich leider immer wieder grobe Verletzungen des Art. 20 (3) GG (Fall fürs Bundesverfassungsgericht ?)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Kreis Warendorf
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre E-Mail wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Sie erhalten in den komme…
Von
Jobcenter Kreis Warendorf
Betreff
AW: Verfahrensführung ohne Aktenvorlage beim Jobcenter Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#9290]
Datum
10. April 2015 12:31
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre E-Mail wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Sie erhalten in den kommenden Tagen eine Rückmeldung. Freundliche Grüße Petzold Jobcenter Kreis Warendorf | Teamleiter Passive Leistungen | Anlaufstellen Telgte und Ostbevern Rathaus Telgte | Baßfeld 4 - 6 | 48291 Telgte | Büro Telefon: 02581.53-5826 | Büro Fax: 02581.53-5972
Jobcenter Kreis Warendorf
Anfrage vom 10.04.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre beiden Fragen aus der Mail vom 10.04.2015 zu beantwort…
Von
Jobcenter Kreis Warendorf
Betreff
Anfrage vom 10.04.2015
Datum
28. April 2015 07:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre beiden Fragen aus der Mail vom 10.04.2015 zu beantworten, schildere ich Ihnen nachfolgend den Ablauf eines Widerspruchverfahrens: Nach Eingang eines Widerspruches leitet der Leistungssachbearbeiter den Widerspruch, eine Sachverhaltsdarstellung und die Originalakten an die Widerspruchstelle weiter. Deshalb kann es tatsächlich vorkommen, dass sich die Leistungsakte nicht vor Ort beim Sachbearbeiter befindet, sondern in der Widerspruchstelle. Dies ist in den meisten Fällen aber unschädlich, weil eine Bearbeitung bestimmter Vorgänge oder die Erteilung von Auskünften auch anhand unseres EDV-Programms erfolgen kann. Manche Vorgänge allerdings lassen sich tatsächlich nur mit Leistungsakte bearbeiten, weil nicht alle Sachverhalte im EDY-System vermerkt werden können. Wenn diese Vorgänge so eilig sind, dass nicht die Bearbeitung des Widerspruchs abgewartet werden kann, fordert der Sachbearbeiter die Akte aus der Widerspruchstelle an. Diese wird umgehend in die Anlaufstelle versandt, so dass eine Bearbeitung des eiligen Vorgangs zeitnah erfolgen kann. In Einzelfällen kann die ausstehende Information auch telefonisch in der Widerspruchstelle erfragt werden. Eine Ersatzakte wird i. d. R. für die Anlaufstelle vor Ort nur dann angelegt, wenn eine Klage eingereicht wird und die Originalakten zu Gericht gehen. Erfahrungsgemäß ist der schnelle Zugriff auf die Leistungsakte dann für längere Zeit nicht möglich. Das Fertigen einer Ersatzakte im Falle der Einlegung eines Widerspruchs würde vor Ort wertvolle zeitliche Ressourcen z.B. für weitere Antragsbearbeitung binden. Sollten aber in einem Fall vermehrt Widersprüche eingelegt werden und es häufiger zu Verzögerungen kommen, wird empfohlen, auch beim Widerspruch ausnahmsweise einen Ersatzvorgang anzulegen. Ich fasse zusammen: Ein Arbeiten ist auch ohne Akte weiterhin möglich - in wenigen Einzelfällen aber mit einer geringen zeitlichen Verzögerung verbunden. Die bisherige Arbeitshilfe zum Verfahrensablauf stammt aus dem Jahr 2011 und wird derzeit aktualisiert. Sobald mir die aktuelle Fassung vorliegt, sende ich Ihnen diese unaufgefordert zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 10.04.2015 [#9290] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte …
An Jobcenter Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 10.04.2015 [#9290]
Datum
1. Mai 2015 09:26
An
Jobcenter Kreis Warendorf
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte hier noch spezifische Rückfragen. Kann der Leistungsempfänger einen Widerspruch in der Ausgangsbehörde, d.h. in Ihren Anlaufstellen zur Niederschrift einlegen? Wenn ja wie stellen Sie das in den kleineren Anlaufstellen im Kreis Warendorf ohne offene Sprechzeiten sicher? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Kreis Warendorf
AW: Anfrage vom 10.04.2015 [#9290] Sehr geehrtAntragsteller/in der Widerspruchsführer kann seinen Widerspruch ni…
Von
Jobcenter Kreis Warendorf
Betreff
AW: Anfrage vom 10.04.2015 [#9290]
Datum
4. Mai 2015 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Widerspruchsführer kann seinen Widerspruch nicht nur auf dem Postweg oder per Fax, sondern auch zur Niederschrift erheben. Übrigens nicht nur in der jeweiligen Anlaufstelle, sondern auch in der Widerspruchstelle in Warendorf. In den Anlaufstellen ohne offene Sprechzeiten ist es möglich, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen

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AW: AW: Anfrage vom 10.04.2015 [#9290] Sehr geehrte Damen und Herren, betreffend meiner Informationsfreiheitsanfr…
An Jobcenter Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage vom 10.04.2015 [#9290]
Datum
11. August 2015 14:35
An
Jobcenter Kreis Warendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, betreffend meiner Informationsfreiheitsanfrage "Verfahrensführung ohne Aktenvorlage beim Jobcenter Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf" vom 10.04.2015 (#9290) und Ihre Antwort vom 28.April 2015 frage ich nach ob die bisherige Arbeitshilfe zum Verfahrensablauf (aus 2011) schon aktualisiert wurde. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>