Verfahrensführung ohne Aktenvorlage beim Jobcenter Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf
nachfolgende e-Mail aus der Leistungsabteilung:
"Guten Morgen,
die Lohnabrechnungen habe ich erhalten, leider habe ich aber ihre Akte (zur Bearbeitung der Widersprüche in Warendorf) nicht hier vor Ort.
Es ergeben sich hier noch Fragen:
Sind noch Rückforderungen offen?
Wenn ja, besteht die Möglichkeit einer Verrechnung mit noch offenen Nachzahlungen?
Telefonisch konnte ich sie leider nicht erreichen."
Demnach können die Leistungsachbearbeiter in Ihren Hause (also solange irgendwelche Widersprüche am laufen sind) nicht arbeiten?
Ein Leistungsachbearbeiter der selber nach Verrechnungen und Rückforderungen beim Kunden nachfragt ist ebenfalls kurios.
Vieleicht möchte das Jobcenter vermeintlich etwas Gutes tun nach den Motto: Wenn "Person A" von uns Geld bekommen soll, dann können wir das doch mit noch offenen Rückforderung von uns verrechnen, damit Person A nicht mehr so viel an uns zurück zahlen muss und deshalb liquider ist.
Diese "Nettigkeit" entspreicht keineswegs den geltenden Gesetzen.
So sind die etwaige Nachzahlungen ohne Rücksicht auf evt. Erstattungsforderungen sofort zu erfolgen. Danach dann die Rückforderungen.
Kennt man in der Optionskommune Kreis Warendorf den § 20 SGB X ?
Wir haben hier also Verfahrensführungen ohne Aktenvorlage - eine zumindest grob fahrlässige Vorgehensweise.
Nun zu den Fragen:
1. Sind die Sachverhalte in Ihren EDV-Systemen "LÄMMkom" (Software) nicht vermerkt ?
2. Wie lautet denn die konkrete Dienstanweisung für die Mitarbeiter im Falle eines Widerspruchs. Landet die komplette Akte in Ihrer Widerspruchstelle ?
Teilen Sie mir gegebenfalls entsprechende Dokumente mit.
Abschließend eine persönliche Bewertung:
Sowas wie eine "Verwaltungsordnung" scheint es in den Jobcentern im Kreis nicht zu geben.
Die Optionskommune hat mit der Steuerung des Jobcenters in Eigenregie wirklich Probleme. Dies zeigt die eigene "Falldatenbank" deutlich.
So zeigen sich leider immer wieder grobe Verletzungen des Art. 20 (3) GG (Fall fürs Bundesverfassungsgericht ?)
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. April 2015
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12. Mai 2015
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