Verfahrensgarantien nach Art. 83 Abs. 8 DSGVO / Rechtsvorschriften nach Art. 83 Abs. 9 DSGVO

Bitte teilen Sie mir die Verfahrensgarantien der Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 83 Abs. 8 DSGVO mit und welche Verfahrensgarantien es nach Unionsrecht gibt sowie nach Abs. 9 die Rechtsvorschriften, die Deutschland der EU Kommission bis zum 25. Mai 2018 mitgeteilt hat nebst der Erwägungs- und Auslegungsgründe und aller späteren Änderungen und/oder Ergänzungen.

Mit der gleichen Frage hatte ich mich bereits an die Eruopäische Kommission gewandt, die hat mich jedoch an Sie verwiesen "Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hat Ihre Anfrage an uns weitergeleitet. Am besten wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz".
Hiermit geschehen. Für eine kurzfristige Zusendung wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Karla Oh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Karla Oh
Betreff
Verfahrensgarantien nach Art. 83 Abs. 8 DSGVO / Rechtsvorschriften nach Art. 83 Abs. 9 DSGVO [#205045]
Datum
5. Dezember 2020 09:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die Verfahrensgarantien der Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 83 Abs. 8 DSGVO mit und welche Verfahrensgarantien es nach Unionsrecht gibt sowie nach Abs. 9 die Rechtsvorschriften, die Deutschland der EU Kommission bis zum 25. Mai 2018 mitgeteilt hat nebst der Erwägungs- und Auslegungsgründe und aller späteren Änderungen und/oder Ergänzungen. Mit der gleichen Frage hatte ich mich bereits an die Eruopäische Kommission gewandt, die hat mich jedoch an Sie verwiesen "Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hat Ihre Anfrage an uns weitergeleitet. Am besten wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz". Hiermit geschehen. Für eine kurzfristige Zusendung wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karla Oh Anfragenr: 205045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205045/
Mit freundlichen Grüßen Karla Oh
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 746/2020 Sehr geehrte Frau Oh,…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2020 - Verfahrensgarantien nach Art. 83 Abs. 8 DSGVO / Rechtsvorschriften nach Art. 83 Abs. 9 DSGVO [#205045]
Datum
16. Dezember 2020 15:17
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 746/2020 Sehr geehrte Frau Oh, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. Dezember 2020 liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen
Karla Oh
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort ist unsubstantiiert und eines integeren und verlässlichen Staat…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Karla Oh
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 5. Dezember 2020 - Verfahrensgarantien nach Art. 83 Abs. 8 DSGVO / Rechtsvorschriften nach Art. 83 Abs. 9 DSGVO [#205045]
Datum
17. Dezember 2020 09:31
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Antwort ist unsubstantiiert und eines integeren und verlässlichen Staates nicht würdig. Teilen Sie mir bitte mit, ob Sie die gem. EU Kommission zuständige Stelle sind für meine Anfrage, oder welches Ministerium andernfalls zuständig ist. Oder teilen Sie mir bitte konkret mit, ob Ihre Antwort bedeuten soll, dass die Bundesrepublik keine Verfahrensgarantien gem. Art. 83 Abs. 8 DSGVO hat sowie dass die Bundesrepublik der EU Kommission keine Rechtsvorschriften und spätere etwaige Änderungen gem Art. 83 Abs. 9 DSGVO übermittelt hat. Beachten Sie bitte, dass Ihre Antwort Bestandteil eines laufenden EU-Beschwerdeverfahrens ist zwecks Erwirkung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik, notfalls via Untätigkeitsklage beim Gerichtshof. Mit freundlichen Grüßen Karla Oh Anfragenr: 205045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205045/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 746/2020 Sehr geehrte Frau Oh,…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 17. Dezember 2020 - Verfahrensgarantien nach Art. 83 Abs. 8 DSGVO / Rechtsvorschriften nach Art. 83 Abs. 9 DSGVO [#205045]
Datum
18. Dezember 2020 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 746/2020 Sehr geehrte Frau Oh, auf Ihre nachstehende E-Mail vom 17. Dezember 2020 teile ich Ihnen mit, dass für Ihr Anliegen innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen