Verfahrensordnung Dienstaufsichtsbeschwerden

Verfahrensordnung / Anweisungen für die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden im Amtsbereich des Hes. Datenschutzbeauftragten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verfahrensordnu…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahrensordnung Dienstaufsichtsbeschwerden [#201328]
Datum
20. Oktober 2020 23:53
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfahrensordnung / Anweisungen für die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden im Amtsbereich des Hes. Datenschutzbeauftragten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/201328/upload/a0d6c5432cfc85d1cfd72c18a5b08e36eb5c6d6f/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-20/046 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 20.10.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Da…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Verfahrensordnung Dienstaufsichtsbeschwerden [#201328]
Datum
26. November 2020 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-20/046 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 20.10.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen die Verfahrensordnung / Anweisungen für die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden im Amtsbereich des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu senden. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist nach § 8 Abs. 1 HDSIG eine oberste Landesbehörde, handelt in Ausübung seines Amtes unabhängig und ist nur dem Gesetz unterworfen (§ 8 Abs. 2 HDSIG). Er ist der Landesregierung gegenüber nicht berichtspflichtig, da er nicht Teil der Landesregierung ist oder der Aufsicht der Landesregierung untersteht. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport kann deshalb auf Fragen zur Arbeitsweise oder internen Organisation in dessen Behörde keine Auskunft erteilen. Der beantragte Informationszugang kann nicht gewährt werden, da das Hessische Ministerium des Innern und für Sport nicht die über die von Ihnen begehrten Informationen verfügt. Es wird empfohlen, sich wegen der gewünschte Informationen unmittelbar zu wenden an Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Postfach 3163 65021 Wiesbaden Telefon: +49 611 1408 - 0 Telefax: +49 611 1408 - 900 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> oder per Kontaktformular https://datenschutz.hessen.de/über-uns/kontakt Mit freundlichen Grüßen