Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015

- die Anordnung, welche Auslöser für die interne "Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens für Syrische Staatsangehörige" vom 21.08.2015, Az. 411-03605/Syrien/2015 war.
- Die Weisung des BMI zur Rücknahme vom 21.10.2015
- weitere Dokumente, insbesondere seitens des BMI, welche dem BAMF zur Entscheidungsfindung in Bezug auf die Aussetzung der Dublin-Verfahren bis zum 21.08.2015 vorlagen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anordnung,…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
T. B.
Betreff
Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015 [#28686]
Datum
6. April 2018 23:45
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anordnung, welche Auslöser für die interne "Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens für Syrische Staatsangehörige" vom 21.08.2015, Az. 411-03605/Syrien/2015 war. - Die Weisung des BMI zur Rücknahme vom 21.10.2015 - weitere Dokumente, insbesondere seitens des BMI, welche dem BAMF zur Entscheidungsfindung in Bezug auf die Aussetzung der Dublin-Verfahren bis zum 21.08.2015 vorlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, T. B. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen T. B.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte (r) T.B., hier bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015 [#28686] - IFG 646
Datum
9. April 2018 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte (r) T.B., hier bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-V…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
T. B.
Betreff
AW: AW: Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015 [#28686] - IFG 646 [#28686]
Datum
8. Mai 2018 10:38
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015“ vom 06.04.2018 (#28686) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen T. B. Anfragenr: 28686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift T. B.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte/r T.B., Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie bitte Ihren vollständigen Namen und ein…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015 [#28686] - IFG 646 [#28686]
Datum
8. Mai 2018 12:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r T.B., Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn Sie bitte Ihren vollständigen Namen und eine zustellfähige Postanschrift angeben. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrt<< Anrede >> gerne erreichen Sie mich unter der angegebenen Anschrift. Mit freundlichen …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
T. B.
Betreff
AW: AW: AW: Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015 [#28686] - IFG 646 [#28686]
Datum
8. Mai 2018 15:44
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> gerne erreichen Sie mich unter der angegebenen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen T. B. Anfragenr: 28686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift T. B. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-V…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
T. B.
Betreff
AW: AW: AW: AW: Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015 [#28686] - IFG 646 [#28686]
Datum
22. Mai 2018 15:25
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015“ vom 06.04.2018 (#28686) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen T. B. Anfragenr: 28686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift T. B. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-V…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
T. B.
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015 [#28686] - IFG 646 [#28686]
Datum
22. Mai 2018 15:25
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015“ vom 06.04.2018 (#28686) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen T. B. Anfragenr: 28686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift T. B. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrter Herr Beer, nachdem Ihre Anfrage zunächst anonym einging wurde sie nicht bearbeitet. Die Monatsfri…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublin-Verfahrens vom 21.08.2015 [#28686] - IFG 646
Datum
23. Mai 2018 18:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beer, nachdem Ihre Anfrage zunächst anonym einging wurde sie nicht bearbeitet. Die Monatsfrist habe ich mir nach der Mitteilung Ihres Namens und Anschrift am 8. Mai, somit für den 8. Juni 2018 notiert. Mit freundlichen Grüßen