Verfahrensstand Campusfestival Bielefeld

Am 25. Juni 2015 soll ein Festival auf dem neuen Campus der Universität und Fachhochschule Bielefeld stattfinden. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Verfahrensstand sowie die Ansprechpartner in Ihrem Haus zum hierfür notwendigen Genehmigungsverfahren gem. SBauVO NRW bzw. Zustimmungsbescheid gem. §80 BauO NRW mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
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Betreff
Verfahrensstand Campusfestival Bielefeld [#9481]
Datum
21. April 2015 11:23
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 25. Juni 2015 soll ein Festival auf dem neuen Campus der Universität und Fachhochschule Bielefeld stattfinden. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Verfahrensstand sowie die Ansprechpartner in Ihrem Haus zum hierfür notwendigen Genehmigungsverfahren gem. SBauVO NRW bzw. Zustimmungsbescheid gem. §80 BauO NRW mit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verfahrensstand Campusfestival Bielefeld&…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
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Betreff
AW: Verfahrensstand Campusfestival Bielefeld [#9481]
Datum
23. Mai 2015 08:15
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verfahrensstand Campusfestival Bielefeld" vom 21.04.2015 (#9481) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem ich erst Ende Mai 2015 offiziell über das geplante Campusfestival unterrichte…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
WG: Verfahrensstand Campusfestival Bielefeld [#9481]
Datum
3. Juni 2015 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem ich erst Ende Mai 2015 offiziell über das geplante Campusfestival unterrichtet wurde, kann ich Ihnen nun mitteilen, dass die Veranstaltung im Rahmen des § 80 BauO NRW zu regeln ist; die Zuständigkeit liegt somit nicht bei der Stadt Bielefeld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Artikel in der heutigen Ausgabe der Neuen Westfälischen ist offenbar doch die…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verfahrensstand Campusfestival Bielefeld [#9481]
Datum
11. Juni 2015 10:36
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, laut Artikel in der heutigen Ausgabe der Neuen Westfälischen ist offenbar doch die Stadt Bielefeld zuständig für die Genehmigung des Campus Festivals am 25. Juni 2015. Womit ist diese Entscheidung entgegen §80 BauO NRW begründet und welche Mitarbeiter sind in Ihrem Haus die verantwortlichen Ansprechpartner? Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in nach meiner E-Mail vom 3. Juni 2015 an Sie hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Sta…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
WG: Verfahrensstand Campusfestival Bielefeld [#9481]
Datum
6. Juli 2015 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach meiner E-Mail vom 3. Juni 2015 an Sie hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen seine bisher vertretene Auffassung zur Zuständigkeitsregelung geändert. Von dort wird nun die Auffassung vertreten, das öffentliche Bauherren ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme des § 80 BauO NRW und dem normalen Genehmigungsverfahren haben. Der Veranstalter des Campusfestivals hat sich für das Genehmigungsverfahren entschieden. Die verantwortlichen Ansprechpartner im Bauamt des Stadt Bielefeld erreichen Sie unter der Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen