Verfahrensstand zur ArbMittV

Im Juni 2013 wurde durch das BMAS eine Referentenentwurf zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung - ArbmittV) veröffentlicht. Daher meine Fragen:

- Wie ist der aktuelle Sachstand des Verfahrens und wann ist mit einer Ablösung der bisher geltenden BetrSichV zu rechnen?
- Wie viele Eingaben und Anmerkungen zum vorgestellten und anderen Referentenentwürfen von Privatpersonen, Verbänden, Unternehmen, usw. wurden insgesamt eingereicht?
- Wie viele dieser Eingaben (ca.) haben zu Änderungen vorgestellten und anderen Referentenentwürfen geführt?
- Welche Behörden, Ämter, Verbände sind (namentlich) an dem Verfahren beteiligt?
Wie viele Referentenentwürfe die als Diskussionsgrundlage dienten gab es bisher insgesamt?
- Bitte senden Sie mir den aktuellsten Entwurf der ArbMittV zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. April 2014
  • Frist
    3. Juni 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Juni 2013 wur…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahrensstand zur ArbMittV [#6332]
Datum
30. April 2014 02:20
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Juni 2013 wurde durch das BMAS eine Referentenentwurf zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung - ArbmittV) veröffentlicht. Daher meine Fragen: - Wie ist der aktuelle Sachstand des Verfahrens und wann ist mit einer Ablösung der bisher geltenden BetrSichV zu rechnen? - Wie viele Eingaben und Anmerkungen zum vorgestellten und anderen Referentenentwürfen von Privatpersonen, Verbänden, Unternehmen, usw. wurden insgesamt eingereicht? - Wie viele dieser Eingaben (ca.) haben zu Änderungen vorgestellten und anderen Referentenentwürfen geführt? - Welche Behörden, Ämter, Verbände sind (namentlich) an dem Verfahren beteiligt? Wie viele Referentenentwürfe die als Diskussionsgrundlage dienten gab es bisher insgesamt? - Bitte senden Sie mir den aktuellsten Entwurf der ArbMittV zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] Verfahrensstand zur ArbMittV [#6332]
Datum
2. Mai 2014 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: SOR [IVBV] Verfahrensstand zur ArbMittV [#6332]
Datum
2. Mai 2014 21:39
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte mich hiermit noch einmal nach dem aktuellen Bearbeitungsstand meiner An…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: SOR [IVBV] Verfahrensstand zur ArbMittV [#6332]
Datum
21. Mai 2014 21:57
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte mich hiermit noch einmal nach dem aktuellen Bearbeitungsstand meiner Anfrage erkundigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Email vom 1. Mai 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrem Antrag vom 1. Mai 2014 übersende ich Ihn…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Email vom 1. Mai 2014
Datum
27. Mai 2014 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihrem Antrag vom 1. Mai 2014 übersende ich Ihnen den angefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Verfahrensstand zur ArbMittV" [#6332]
Datum
30. Mai 2014 22:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6332 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die bisherigen Gesetzentwürfe in den beteiligten Verbänden (z. B. VDSI - Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. oder auch VDRI - Verein Deutscher Revisions-Ingenieure e.V.) den interessierten Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurden. Des Weiteren wurde bereits durch das BMAS selbst im Juni vergangenen Jahres eine Fassung für die interessierte Allgemeinheit veröffentlicht. Insbesondere da Verbände wie der VdTÜV wirtschaftlich von den zukünftigen Regelungen der Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung – ArbmittV abhängig sind, machen diese bereits seit geraumer Zeit in der Tagespresse verstärkt Lobbyarbeit für ihre Interessen. Insbesondere ist dies möglich, da sie zu den beteiligten Kreisen gehören. Da jedoch nicht zuletzt die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit sowie die finanziellen Belange von Betreibern von überwachungsbedürftigen Anlagen und Prüfpflichtigen Arbeitsmitteln den Zukünftigen Regelungen abhängt, ist aus meiner Sicht eine gewisse Transparenz geboten. Gerade weil auch aus diesen Gründen bereits jetzt sehr viele Kreise offiziell am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, besteht aus meiner Sicht keine Gefahr für den Erfolg des Verfahrens. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Email vom 1. Mai 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ergänzend zu meiner Email vom 27. Mai 2014 teile …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Email vom 1. Mai 2014
Datum
9. September 2014 10:43
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ergänzend zu meiner Email vom 27. Mai 2014 teile ich Ihnen mit, dass das Bundeskabinett am 27. August 2014 die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen hat. Die vom Kabinett beschlossene Fassung haben wir unter "http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Meldungen/beschluss-neufassung-betriebssicherheitsverordnung-bundeskabinett.html" im Internet eingestellt. Gegenüber dem Entwurf vom Juni 2013 für die Anhörungen (s. angefügte Dokumente "2013.06.07 - Referentenentwurf - Anhörungsexemplar.pdf" und "2013.06.04 - Begründung Referentenentwurf.pdf") haben sich aufgrund der Anhörungen und anschließenden Fachgespräche noch einige Änderungen ergeben. Aus der ebenfalls geänderten Begründung zur Neufassung können Sie auch die Gründe für diese Änderungen erkennen. Bitte lassen Sie mich wissen, ob Sie darüber hinaus noch spezielle Fragen zu einzelnen Themen haben. Hilfreich wäre, wenn Sie mir auch mitteilen könnten, ob Sie die Antworten für einen besonderen Zweck benötigen (z.B. Master- oder Bachelorarbeit etc.), um den Antwortumfang zu bestimmen. Mit freundlichen Grüßen