Verfassungsbeschwerde BerlHG

1. Sämtliche Unterlagen und Akten, die die Universität zum Entscheidungsprozess für die Beschwerde vor dem BVerfG vorliegen hat.

2. Sämtliche Unterlagen und Akten zur Beschwerde vor dem BVerfG.

3. Sämtliche Unterlagen und Akten zur juristischen Vertretung der HU in der Beschwerde vor dem BVerfG, insbesondere auch zu den dadurch vorraussichtlich entstehenden Kosten sowie Verträge, die mit der juristischen Vertretung geschlossen wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    22. September 2022
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Janik Besendorf
Janik Besendorf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Verfassungsbeschwerde BerlHG [#240985]
Datum
15. Februar 2022 17:04
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Unterlagen und Akten, die die Universität zum Entscheidungsprozess für die Beschwerde vor dem BVerfG vorliegen hat. 2. Sämtliche Unterlagen und Akten zur Beschwerde vor dem BVerfG. 3. Sämtliche Unterlagen und Akten zur juristischen Vertretung der HU in der Beschwerde vor dem BVerfG, insbesondere auch zu den dadurch vorraussichtlich entstehenden Kosten sowie Verträge, die mit der juristischen Vertretung geschlossen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240985/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir haben Sie zur Bearbeitung weit…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Verfassungsbeschwerde BerlHG [#240985]
Datum
16. Februar 2022 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir haben Sie zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Humboldt Universität zu Berlin
Hallo Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage aus unserer Rechtsabteilung. Mit freund…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Verfassungsbeschwerde BerlHG [#240985]
Datum
10. März 2022 10:20
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage aus unserer Rechtsabteilung. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Sehr << Anrede >> bezugnehmen auf ihr Schreiben vom 09.03.2022 lege ich Widerspruch gegen ihre Ablehn…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: Re: Verfassungsbeschwerde BerlHG [#240985]
Datum
7. April 2022 15:38
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bezugnehmen auf ihr Schreiben vom 09.03.2022 lege ich Widerspruch gegen ihre Ablehnung meines Antrags auf Akteneinsicht ein. Ich bin der Auffassung, dass meine sowie die Interessen der Öffentlichkeit nicht angemessen in ihrer Ablehnung berücksichtigt wurden. Der Ablehnungsbescheid ist entsprechend rechtswidrig. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerspruchs den ich ihnen gleichzeitig noch per Fax übermitteln werde. Für die Ablehnung führen Sie (die Antragsgegnerin) diverse Gründe an auf die ich im Folgenden eingehen möchte. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht durch Herausgabe des Beschwerdeschriftsatzes Die Argumentation der AG, dass Rechtsgrundlagen und deren Auslegungen vom IFG Bund auch in Berlin anzuwenden sind ist nicht nachvollziehbar und widerspricht dem Föderalismusprinzip. Der beauftragten Kanzlei war vor Eingehen der Mandantschaft bekannt, dass die AG nach IFG Berlin ggf. zur Transparenz verpflichtet ist und hätte sich auf eine Veröffentlichung der Beträge und Honorare entsprechend einstellen müssen. Dies müssen auch andere Unternehmen die für öffentliche Stellen tätig werden. Andersfalls hätte die Kanzlei den Auftrag ablehnen müssen. Auch wenn eine Veröffentlichung von konkreten Beträgen gegen das Interesse der Kanzlei ist, darf die AG soweit nicht vertraglich ausgeschlossen sehr wohl mitteilen wie hoch Honorare und Stundensätze ausfallen. Ein vertraglicher Ausschluss wäre unüblich und ist auch nicht dargelegt. Vielmehr überwiegt hier außerdem das Interesse der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren sowohl inhaltlich als auch haushälterisch. Die AG erklärt in Ihrem Ablehnungsbescheid außerdem, dass eine Herausgabe der Vereinbarung mit der Kanzlei nur unter Teilschwärzung des vereinbarten Stundensatzes möglich sei. Damit erkennt sie zumindest jenseits des Stundensatzes einen Informationsanspruch meinerseits an dem sie aber nicht gerecht wird. Verletzung des Schutzes der HU im Gerichtsverfahren §9 IFG Berlin schützt die fiskalischen Interessen der Universität. Diese sind hier nicht berührt. Zwar macht die AG geltend, dass mittelbar fiskalische Interessen betroffen sind, darauf kann es aber nicht ankommen. Eine Verfassungsbeschwerde dient dem Schutz verfassungsmäßig verbriefter Rechte, nicht der Durchsetzung von Vermögensinteressen. Der intendierte Schutz von internen Abstimmungsprozessen und Verfahrungsstrategien im Mandantschaftsverhältnis greift hier bei einem allein dem Schutz spezifischer Grundrechte dienenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht. Es handelt sich bei einer Verfassungsbeschwerde nicht um ein Gerichtsverfahren i.S.d. § 9 IFG Bln. Denn man schließt dort keine Vergleiche etc., es handelt sich nicht mal um ein kontradiktorisches Verfahren. Die Verfassungsbeschwerde ist entweder begründet oder sie ist es nicht. Daran ändert aber auch eine vorgehende Veröffentlichung nichts. Verletzung von Urheberrechten Die AG führt an, dass eine Herausgabe an mich insbesondere das Erstveröffentlichungsrecht der Verfasser*innen der Kanzlei verletzen würde. Dies kann nicht der Fall sein, da eine Herausgabe an eine Person keine Veröffentlichung im Sinne des UrhG darstellt. Außerdem hat der BGH in seinem Beschluss vom 27. Januar (I ZR 84/21) die Auffassung des OLG Köln vom 12.05.2021 (6 U 146/20) bestätigt wonach eine öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich Geschützen Werken die durch Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetzt erlangt wurden zwar in das Vervielfältigungsrechtnach §16 Abs. 1 UrhG verletzt werden können, dies jedoch nicht widerrechtlich ist. Die Angefragten Schriftsätze stellen amtliche Informationen nach §5 Abs. 2 UrhG da. Auch wenn diese nicht von Bediensteten der AG angefertigt wurden, sondern von einer beauftragten externen Kanzlei wurde diese doch im Auftrag und zur Verwendung der Aufgaben der AG erstellt. Dass die AG die die Dokumente von der Kanzlei nur für den internen Gebrauch und zur Übersendung ans Gericht erstellt hat steht einer Veröffentlichung zur allgemeinen Kenntnis nicht entgegen wenn ein spezifisches Verbreitungsinteresse besteht. Ein solches Interesse wird schon daraus deutlich, dass die Präsidiumsmitglieder Sabine Kunst und Ludwig Kronthaler ihrer eignen Aussage nach wegen dem neuen BerlHG, gegen das sich die Verfassungsbeschwerde richtet, zurückgetreten sind. Die HU sammelt auch selbst auf ihrer Website Artikel zur Darstellung der Debatte um das BerlHG (https://www.hu-berlin.de/de/pr/Debatt...). Als Einrichtung die ihren Mitgliedern sowie der Öffentlichkeit verpflichtet ist muss die HU nun also auch darlegen weshalb genau sie das BerlHG für verfassungswidrig hält. Die Zugänglichmachung der Schriftsätze erfüllt diesen Zweck. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfassungsbeschwerde BerlHG“ [#240985]
Datum
7. April 2022 22:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240985/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Für die konkreten Punkte sehen Sie bitte meinen Widerpsruch. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anhänge: - 240985.pdf - 2022-03-10_1-NAME-Bescheid_09.03.2022.pdf Anfragenr: 240985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240985/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Besendorf, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail und des damit verbundenen Widerspruc…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: Verfassungsbeschwerde BerlHG [#240985]
Datum
11. April 2022 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Besendorf, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail und des damit verbundenen Widerspruchs. Wir haben Ihre Mail im Hause zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 7. April 2022 Sehr geehrter Herr Besendorf, die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Gesch…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 7. April 2022
Datum
13. April 2022 17:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Besendorf, die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.894 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Humboldt Universität zu Berlin
Widerspruchsbescheid
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
29. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,9 MB
61,7 KB
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Widerspruchsbescheid der HU vom 28. Juni 2022
Sehr geehrter Herr Besendorf, ich habe am 2. August 2022 von der HU…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Widerspruchsbescheid der HU vom 28. Juni 2022
Datum
5. August 2022 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Besendorf, ich habe am 2. August 2022 von der HU (auf meine Nachfrage vom 27. Juli 2022) erfahren, dass der o. g. Widerspruchsbescheid bereits erteilt worden ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob Sie Klage erhoben haben. Meine Auffassung betr. den Ausgangsbescheid der HU finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Janik Besendorf
Janik Besendorf
AW: Widerspruchsbescheid der HU vom 28. Juni 2022 [#240985] Sehr << Anrede >> Haben Sie vielen Dank f…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: Widerspruchsbescheid der HU vom 28. Juni 2022 [#240985]
Datum
5. August 2022 14:48
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und insbesondere auch für die klaren Worte in Ihrer Nachricht an die HU. Ich finde ihre Ausführungen sehr schlüssig und fühle mich bestärkt in meinem Anliegen. Ich habe am Montag fristwahrend Klage eingereicht. Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Auto: AW: Widerspruchsbescheid der HU vom 28. Juni 2022 [#240985]
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Auto: AW: Widerspruchsbescheid der HU vom 28. Juni 2022 [#240985]
Datum
5. August 2022 14:48
Status
Warte auf Antwort

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Janik Besendorf
Janik Besendorf
Klagebegründung
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Via
Briefpost
Betreff
Klagebegründung
Datum
7. Dezember 2022
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status