Verfassungsbeschwerde Neutralitätsgesetz
- Unterlagen, die die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.8.2020, 8 AZR 62/19, einschätzen
- Unterlagen, die die Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.8.2020, 8 AZR 62/19, einschätzen
- Entwürfe und ggf. die endgültige Fassung einer Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.8.2020, 8 AZR 62/19
- Entwürfe und ggf. die endgültige Fassung einer Anhörungsrüge gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.8.2020, 8 AZR 62/19
- Beschlussvorlagen betreffend die Erhebung der o. g. Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde
- Schriftstücke aus denen hervorgeht, wann dem Land Berlin das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.2020, 8 AZR 62/19, zugestellt worden ist
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum20. Februar 2021
-
24. März 2021
-
Kosten dieser Information:10,00 Euro
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Verfassungsbeschwerde Neutralitätsgesetz [#213295]
- Datum
- 20. Februar 2021 20:29
- An
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Datum
- 3. März 2021
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Bescheid vom 03.03.2021 — IFG Anfrage Verfassungsbeschwerde
- Datum
- 10. März 2021
- An
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Verfassungsbeschwerde Neutralitätsgesetz“ [#213295] [#213295]
- Datum
- 14. März 2021 15:03
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Bescheid vom 03.03.2021 — IFG Anfrage Verfassungsbeschwerde
- Datum
- 24. März 2021
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch
- Datum
- 27. März 2021
- An
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Status
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 14. März 2021
- Datum
- 30. März 2021 17:47
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 14. März 2021 (Gz.: 525.759) [#213295]
- Datum
- 30. März 2021 18:17
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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- Briefpost
- Betreff
- Widerspruchsbescheid
- Datum
- 10. Mai 2021
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Geschäftszeichen 525.759 [#213295]
- Datum
- 29. Mai 2021 14:20
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Ihr Zeichen: ZS D [#213295]
- Datum
- 29. Mai 2021 14:31
- An
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 29. Mai 2021
- Datum
- 3. Juni 2021 15:24
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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