Verfassungsbeschwerden Rundfunkbeitrag

Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand der Anzahl der Verfassungsbeschwerden seit 01.01.2013 bezogen auf den Rundfunkbeitrag mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Verfassungsbeschwerden Rundfunkbeitrag [#26084]
Datum
11. Januar 2018 02:19
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir den aktuellen Stand der Anzahl der Verfassungsbeschwerden seit 01.01.2013 bezogen auf den Rundfunkbeitrag mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)

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Bundesverfassungsgericht
Ihr Antrag per E-Mail vom 11. Januar 2018 Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 11. Januar 2018
Datum
24. Januar 2018 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
247,3 KB
Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz