Verfassungsklage HU

1. Sämtliche Unterlagen und Akten, die die Universität zum Entscheidungsprozess für die Beschwerde vor dem BVerfG vorliegen hat.

2. Sämtliche Unterlagen und Akten zur Beschwerde vor dem BVerfG.

3. Sämtliche Unterlagen und Akten zur juristischen Vertretung der HU in der Beschwerde vor dem BVerfG, insbesondere auch zu den dadurch vorraussichtlich entstehenden Kosten sowie Verträge, die mit der juristischen Vertretung geschlossen wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2022
  • Frist
    18. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • 4 Follower:innen
Lennart Wilde
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Lennart Wilde
Betreff
Verfassungsklage HU [#241061]
Datum
16. Februar 2022 09:43
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Unterlagen und Akten, die die Universität zum Entscheidungsprozess für die Beschwerde vor dem BVerfG vorliegen hat. 2. Sämtliche Unterlagen und Akten zur Beschwerde vor dem BVerfG. 3. Sämtliche Unterlagen und Akten zur juristischen Vertretung der HU in der Beschwerde vor dem BVerfG, insbesondere auch zu den dadurch vorraussichtlich entstehenden Kosten sowie Verträge, die mit der juristischen Vertretung geschlossen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde Anfragenr: 241061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241061/ Postanschrift Lennart Wilde << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Wilde, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir haben Sie zur Bearbeitung …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Verfassungsklage HU [#241061]
Datum
16. Februar 2022 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilde, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir haben Sie zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Humboldt Universität zu Berlin
Hallo Lennart Wilde, anbei erhalten Sie den Bescheid zur Ihrer Anfrage aus unserer Rechtsabteilung. Mit freundl…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Verfassungsklage HU [#241061]
Datum
10. März 2022 10:19
Status
Warte auf Antwort
Hallo Lennart Wilde, anbei erhalten Sie den Bescheid zur Ihrer Anfrage aus unserer Rechtsabteilung. Mit freundlichen Grüßen
Lennart Wilde
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich gegen den von Ihnen erstellten Bescheid Widerspruch einlegen. D…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Lennart Wilde
Betreff
AW: Re: Verfassungsklage HU [#241061]
Datum
10. März 2022 18:14
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich gegen den von Ihnen erstellten Bescheid Widerspruch einlegen. Der unzulässigkeit meiner Anfrage stimmt ich nur teilweise zu. Zwar ist es richtig dass gewisse Teile des Vertrages der AG, wie durch sie ausgeführt, mit ihrer rechtlichen Vertretung durch Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse geschützt sind, allerdings ist nicht dargelegt worden warum eine schwärzung entsprechender Passagen nicht möglich ist. Weiterhin ist auf die interne Kommunikation der HU im Zusammenhang mit der Verfassungsklage keiner der im Bescheid genannten Ausschlusstatbestände anwendbar (Uhrheberrecht, Verschwiegenheitspflicht). Daher bitte ich sie den Informationszugang eingeschränkt zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Lennart Wilde Anfragenr: 241061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241061/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrte Wilde, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail. Wir haben Ihre Mail im Hause zur Bearbeitung …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: Verfassungsklage HU [#241061]
Datum
11. März 2022 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Wilde, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail. Wir haben Ihre Mail im Hause zur Bearbeitung weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Wilde, wir interpretieren Ihre Mail vom 10.03.2022 so, dass sie Ihren Antrag vom 16.02.2022 m…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: Verfassungsklage HU [#241061]
Datum
30. März 2022 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilde, wir interpretieren Ihre Mail vom 10.03.2022 so, dass sie Ihren Antrag vom 16.02.2022 mit Blick auf den Bescheid vom 09.03.2022 insoweit konkretisieren, als Sie zum einen eine Aussage dazu wünschen, - inwieweit die Ablehnung der Aktenauskunft auch die interne Kommunikation der HU im Hinblick auf die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde betrifft und wie dies anhand des IFG Berlin begründet wird, - ob Aktenauskunft über die Mandats- und Vergütungsvereinbarung mit entsprechenden Schwärzungen erteilt werden könnte. Ergänzend zum Bescheid vom 09.03.2022 teilen wir Ihnen mit, dass auch der interne Entscheidungsprozess unter die Beschränkungen des § 9 Absatz 1 Satz 2 IFG Berlin (Schutz während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens) fällt. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Bescheid wird Bezug genommen. Ihrem Aktenauskunftsbegehren kann im Weiteren durch Zusendung einer gemäß den Ausführungen im Bescheid geschwärzten Mandats- und Vergütungsvereinbarung (Schwärzung der Angaben zur vereinbarten Vergütung) entsprochen werden. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 (einfache schriftliche Auskunft) für einschlägig. Hinzu kommen Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von unter einer halben Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 20 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht insoweit aufrecht erhalten möchten. Bitte teilen Sie ebenfalls mit, ob und inwieweit Sie an Ihrem Widerspruch festhalten. Dieser würde dann gesondert beschieden. Mit freundlichen Grüßen