Verfassungsrang des Tierschutzes vs. länder-/kommunalpolitischer Zuständigkeiten?

Ich wüsste gerne, inwieweit sich die Änderung in §20a GG von 2002 (Tierschutz) auf seitdem offenbar unveränderte Entscheidungsprozesse/-grundlagen auf Länder- und Kommunalgesetzgebung hinsichtlich Naturschutzrichtlinien und die notwendigen Abwägungsgewichtungen zwischen Arten- und Tierschutz (Artenschutz in diesem Fall auf Vegetation bezogen) juristisch auswirken.
Konkreter Anlass der Anfrage ist die Entscheidung der Stadt Braunschweig aus 03/2021 im naturschutzrelevanten Managementplan FFH366*, etwa fünf Damtiere aus dem lokalen Ökosystem "zu entnehmen", um die Verjüngung des Waldgebietes nicht zu gefährden.
In diesem Beispiel ist m.E. spätestens seit der Verfassungsänderung eine andere Gewichtung der Argumente Artenschutz vs. Tierschutz vorzunehmen, zudem die Gefährdung der Waldverjüngung überwiegend durch die allgemeine Trockenheit der letzten drei Jahre verursacht worden ist.

Meine konkrete Frage an das BMEL ist nun, inwieweit der Verfassungsrang des Tierschutzes konkret (und auch kurzfristig) übersteuernden Charakter gegenüber den (in diesem Fall kommunalen) Richtlinen hat.
Und ob dadurch auf Bundes- (und/oder Landesebene) Rechtsmittel ermöglicht werden, um gegen solche Entscheidungen kommunaler Körperschaften vorzugehen?

Kurz gesagt: Ist es immer noch verhältnismäßig, konkret Leben (insbesondere von Säugetieren) auszulöschen, um bestimmte Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren?

Ich bitte um Nachsicht für den Umfang der Anfrage und hoffe, dass ich das Anliegen trotzdem verständlich vermitteln konnte.

* https://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/natur/pdf_natur/natur_landschaftsschutz/natura2000_ffh/ffh366_vsgv49/1100_FFH366_Managementplan_vorlaeufigEndfassung.pdf

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Mit freundlichen Grüßen
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Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wüsste gerne, inwiewei…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfassungsrang des Tierschutzes vs. länder-/kommunalpolitischer Zuständigkeiten? [#227472]
Datum
28. August 2021 00:32
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wüsste gerne, inwieweit sich die Änderung in §20a GG von 2002 (Tierschutz) auf seitdem offenbar unveränderte Entscheidungsprozesse/-grundlagen auf Länder- und Kommunalgesetzgebung hinsichtlich Naturschutzrichtlinien und die notwendigen Abwägungsgewichtungen zwischen Arten- und Tierschutz (Artenschutz in diesem Fall auf Vegetation bezogen) juristisch auswirken. Konkreter Anlass der Anfrage ist die Entscheidung der Stadt Braunschweig aus 03/2021 im naturschutzrelevanten Managementplan FFH366*, etwa fünf Damtiere aus dem lokalen Ökosystem "zu entnehmen", um die Verjüngung des Waldgebietes nicht zu gefährden. In diesem Beispiel ist m.E. spätestens seit der Verfassungsänderung eine andere Gewichtung der Argumente Artenschutz vs. Tierschutz vorzunehmen, zudem die Gefährdung der Waldverjüngung überwiegend durch die allgemeine Trockenheit der letzten drei Jahre verursacht worden ist. Meine konkrete Frage an das BMEL ist nun, inwieweit der Verfassungsrang des Tierschutzes konkret (und auch kurzfristig) übersteuernden Charakter gegenüber den (in diesem Fall kommunalen) Richtlinen hat. Und ob dadurch auf Bundes- (und/oder Landesebene) Rechtsmittel ermöglicht werden, um gegen solche Entscheidungen kommunaler Körperschaften vorzugehen? Kurz gesagt: Ist es immer noch verhältnismäßig, konkret Leben (insbesondere von Säugetieren) auszulöschen, um bestimmte Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren? Ich bitte um Nachsicht für den Umfang der Anfrage und hoffe, dass ich das Anliegen trotzdem verständlich vermitteln konnte. * https://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/natur/pdf_natur/natur_landschaftsschutz/natura2000_ffh/ffh366_vsgv49/1100_FFH366_Managementplan_vorlaeufigEndfassung.pdf
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Sta…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Verfassungsrang des Tierschutzes vs. länder-/kommunalpolitischer Zuständigkeiten? [#227472]
Datum
30. August 2021 14:37
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
261,7 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 28.08.2021 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Tierschutz Sehr Antragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 28. August…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag zum Verfassungsrang des Tierschutzes vs. länder-/kommunalpolitischer Zuständigkeiten? [#227472]
Datum
29. September 2021 10:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
793,7 KB
Tierschutz Sehr Antragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 28. August 2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bei der Angabe des Beispiels handelte es sich um ein Beispiel. Ich bitte um Nachsic…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag zum Verfassungsrang des Tierschutzes vs. länder-/kommunalpolitischer Zuständigkeiten? [#227472]
Datum
11. Oktober 2021 16:14
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei der Angabe des Beispiels handelte es sich um ein Beispiel. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich dies nicht deutlich genug formuliert haben sollte. Interessiert bin an einer Antwort auf die Frage, welchen konkreten Einfluss die genannte Verfassungsänderung aus 2002 in geltendes Recht in der Zuständigkeit des BMEL seitdem gefunden hat, also beispielsweise das Tierschutzgesetz oder die verschiedenen Nutztierverordnungen. Nach meinem Rechtsverständnis ist es Aufgabe des Gesetzgebers, die konkrete Gesetzgebung dahingehend zu gestalten, dass sie dem Grundgesetz entsprechen und/oder entsprechend angepasst werden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227472/
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Mein Büro ist bis zum 17.10.2021 nicht besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Referatspostfach…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag zum Verfassungsrang des Tierschutzes vs. länder-/kommunalpolitischer Zuständigkeiten? [#227472]
Datum
11. Oktober 2021 16:14
Status
Warte auf Antwort
Mein Büro ist bis zum 17.10.2021 nicht besetzt. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Sorry, I'm absent today. In urgent cases please contact <<E-Mail-Adresse>>.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich möchte Sie bitten, meine nachgeschärfte Frage vom 11.10.2021 noch zu beantworte…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihr Antrag zum Verfassungsrang des Tierschutzes vs. länder-/kommunalpolitischer Zuständigkeiten? [#227472]
Datum
3. November 2021 17:49
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich möchte Sie bitten, meine nachgeschärfte Frage vom 11.10.2021 noch zu beantworten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227472/
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Geschäftszeichen 321-5111/513 -Tierschutz- Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte beachten …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: hr Antrag zum Verfassungsrang des Tierschutzes vs. länder-/kommunalpolitischer Zuständigkeiten? [#227472]
Datum
10. November 2021 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Geschäftszeichen 321-5111/513 -Tierschutz- Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass das BMEL nicht der Gesetzgeber ist. Die Bundesoberbehörden sind nicht Teil der Legislative des Staates, sondern Teil der Executive. Außerhalb des Verfahrens nach dem IFG, kann ich Ihnen auf Ihre Anfrage hin, Folgendes mitteilen: * Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002, das am 1. August 2002 in Kraftgetreten ist, wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. * Die Staatszielbestimmung Tierschutz enthält - wie Staatszielbestimmungen allgemein - eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und den Gerichten bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zu beachten ist. * So ist die Auslegung des Art. 20a GG sei Gegenstand zahlreicher juristischer Kommentare, Lehrbücher und Aufsätze. Zu ihrer Information sende ich Ihnen anbei die Bundesratsdrucksache zum fraglichen Gesetzesentwurf. Hier sind einige Hintergründe auf Seite 3 erläutert. Weiterhin sende ich Ihnen eine Übersicht über erfolgte Rechtsanpassungen. Außerdem möchte ich Sie auf die Tierschutzberichte der Bundesregierung, die unter folgendem Link abrufbar sind, aufmerksam machen. https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierschutzbericht.html Bundesratsdrucksache Änderungshistorie Tierschutzgesetz Änderungshistorie Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> der Unterschied zwischen Exekutive und Legislative ist mir bekannt, der Gesetzesent…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: hr Antrag zum Verfassungsrang des Tierschutzes vs. länder-/kommunalpolitischer Zuständigkeiten? [#227472]
Datum
20. November 2021 02:00
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der Unterschied zwischen Exekutive und Legislative ist mir bekannt, der Gesetzesentwurf zur Änderung von Art.20a GG ebenfalls. Die beiden Änderungshistorien enthalten einen Teil gewünschten Informationen, vielen Dank dafür. Wie Sie sicherlich bemerkt haben, gab es in meiner Anfrage auch eine Metaebene, die insofern auch insofern beantwortet wurde, als dass sich in 20 Jahren Verfassungsrang keine nennenswerten Anpassungen an geltendem Recht ergeben haben. Die anderen Teilfragen werde ich wohl weiterhin als unbeantwortet akzeptieren müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227472/