Verfassungsrechtliches Gutachten von Eifert zum JuSchGÄndG
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Das verfassungsrechtliche Gutachten von Prof. Dr. Martin Eifert, auf das sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes bezieht ohne es näher zu bezeichnen.
Es handelt sich um das Gutachten, das laut der Gegenäußerung „belegt, dass die in § 24b JuSchG-E vorgesehene Prüfung der Anbietervorsorgemaßnahmen durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz exakt den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entspricht“. Quelle: BT-Drs. 19/24909, S. 100.