Verfassungsschutzbericht Kosten

- Wie viele Arbeitsstunden wurden im Jahr 2019 für die Erarbeitung des Verfassungsschutzberichtes aufgebracht? (bitte nach Dienstrang aufspalten)

- Welche Kosten ergeben sich daraus für den Verfassungsschutzbericht 2019?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie viele Arbeits…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfassungsschutzbericht Kosten [#211314]
Datum
6. Februar 2021 19:24
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Arbeitsstunden wurden im Jahr 2019 für die Erarbeitung des Verfassungsschutzberichtes aufgebracht? (bitte nach Dienstrang aufspalten) - Welche Kosten ergeben sich daraus für den Verfassungsschutzbericht 2019?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 211314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211314/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Verfassungsschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist als Nachrichtendienst gemäß den Besti…
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
Re: Verfassungsschutzbericht Kosten [#211314]
Datum
8. Februar 2021 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist als Nachrichtendienst gemäß den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen, vgl. § 3 Nr. 8 IFG. Mit freundlichen Grüßen