Verfolgte Ordnungswidrigkeiten

Eine Aufstellung aller, in 2017 & 2018 eingegangenen, Anzeigen oder Mitteilungen von Privatpersonen über Verstöße im ruhenden Verkehr aufgeschlüsselt nach Art des Verstoßes.

Mich interessiert hierbei folgendes:
1. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen gab es?
2. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen wurden bearbeitet?
3. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen führten zu einem Bußgeldverfahren?
4. Gegen wie viele dieser Verfahren wurde Einspruch eingelegt?
5. Wie viele dieser Einsprüche führten zum Erfolg?

Wenn möglich, übersenden Sie mir diese Informationen auf elektronischem Wege in einem maschinenlesbaren Format.

Wenn ein oder mehrere Punkte nicht erfüllbar sind, bitte ich Sie, die restlichen Punkte trotzdem aufzuschlüsseln.

Eine reine Textantwort reicht mir auch.

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2019
  • Frist
    22. April 2019
  • Ein:e Follower:in
Markus Busche
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufst…
An Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht Details
Von
Markus Busche
Betreff
Verfolgte Ordnungswidrigkeiten [#62694]
Datum
23. März 2019 21:14
An
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller, in 2017 & 2018 eingegangenen, Anzeigen oder Mitteilungen von Privatpersonen über Verstöße im ruhenden Verkehr aufgeschlüsselt nach Art des Verstoßes. Mich interessiert hierbei folgendes: 1. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen gab es? 2. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen wurden bearbeitet? 3. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen führten zu einem Bußgeldverfahren? 4. Gegen wie viele dieser Verfahren wurde Einspruch eingelegt? 5. Wie viele dieser Einsprüche führten zum Erfolg? Wenn möglich, übersenden Sie mir diese Informationen auf elektronischem Wege in einem maschinenlesbaren Format. Wenn ein oder mehrere Punkte nicht erfüllbar sind, bitte ich Sie, die restlichen Punkte trotzdem aufzuschlüsseln. Eine reine Textantwort reicht mir auch. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Busche <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Busche << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Busche
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Sehr geehrter Herr Busche, als Heimaufsicht können wir Ihnen leider keine Auskünfte über Verstöße im ruhenden Ver…
Von
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Betreff
AW: Verfolgte Ordnungswidrigkeiten [#62694]
Datum
25. März 2019 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Busche, als Heimaufsicht können wir Ihnen leider keine Auskünfte über Verstöße im ruhenden Verkehr geben. Wir haben Ihre Mail intern weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Markus Busche
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfolgte Ordnungswidrigkeiten“ vom 23.03.2019…
An Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht Details
Von
Markus Busche
Betreff
AW: Verfolgte Ordnungswidrigkeiten [#62694]
Datum
25. April 2019 23:05
An
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfolgte Ordnungswidrigkeiten“ vom 23.03.2019 (#62694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus Busche Anfragenr: 62694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Busche << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Sehr geehrter Herr Busche, der 23.03.19 war ein Samstag und mir liegt von diesem Tage keine Anfrage Ihrerseits vo…
Von
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Betreff
AW: Verfolgte Ordnungswidrigkeiten [#62694]
Datum
26. April 2019 08:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Busche, der 23.03.19 war ein Samstag und mir liegt von diesem Tage keine Anfrage Ihrerseits vor. Helfen Sie mir auf die Sprünge, bitte. Mit freundlichen Grüßen
Markus Busche
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Anfrage und den bisherigen Verlau…
An Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht Details
Von
Markus Busche
Betreff
AW: Verfolgte Ordnungswidrigkeiten [#62694]
Datum
26. April 2019 09:22
An
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Anfrage und den bisherigen Verlauf finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/62694 ... Mit freundlichen Grüßen Markus Busche Anfragenr: 62694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Busche << Adresse entfernt >>
Markus Busche
Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir sagen, ob und wenn ja wann meine Anfrage bearbeitet wird? ..…
An Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht Details
Von
Markus Busche
Betreff
AW: Verfolgte Ordnungswidrigkeiten [#62694]
Datum
2. Mai 2019 11:35
An
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir sagen, ob und wenn ja wann meine Anfrage bearbeitet wird? ... Mit freundlichen Grüßen Markus Busche Anfragenr: 62694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Busche << Adresse entfernt >>
Markus Busche
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Markus Busche
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfolgte Ordnungswidrigkeiten“ [#62694] [#62694]
Datum
9. Mai 2019 14:37
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/62694 Meine Anfrage wird seit Wochen ignoriert. Sie ging zunächst versehentlich an die falsche Stelle (Heimaufsicht), wurde jedoch unmittelbar intern weitergeleitet - jedoch ohne jegliche Reaktion der zuständigen Stelle. Auf Nachfrage am 25.4. kommt dann eine Antwort, in der man von der Anfrage nichts wusste. Herr Festersen vom Ordnungsamt bat am 26.4. um weitere Informationen, die ich auch unmittelbar gegeben habe. Seitdem höre ich trotz einer weiteren freundlichen Nachfrage nach dem Stand der Dinge nichts mehr. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Markus Busche Anhänge: - 62694.pdf Anfragenr: 62694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Verfolgte Ordnungswidrigkeiten“ [#62694] [#62694]
Datum
10. Mai 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Busche, wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, die Sach- und Rechtslage mit der informat…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Verfolgte Ordnungswidrigkeiten“ [#62694] [#62694]
Datum
14. Mai 2019 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Busche, wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, die Sach- und Rechtslage mit der informationspflichtigen Stelle zu erörtern. Im Rahmen dieser Erörterungen haben wir den Hinweis erteilt, dass kein Anspruch auf die erbetenen Informationen besteht, wenn diese erst "beschafft" werden müssten. (Für informationspflichtige Stellen besteht nach dem IZG-SH keine Informationsbeschaffungspflicht.) Das bedeutet zunächst, dass der Informationszugang (unter Berücksichtigung von Ausschlussgründen, §§ 9, 10 IZG-SH) nur für Informationen gewährt werden kann, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt (hier: vorhanden ist)(§ 3 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 5 IZG-SH). Zum anderen ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass eine Informationsbeschaffung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann angenommen werden kann, wenn die vorhandenen Informationen nicht nur herausgesucht und zusammengetragen, sondern darüber hinaus inhaltlich ausgewertet/aufbereitet werden müssen. Eine derartige inhaltliche Aufbereitung wäre unserer Einschätzung nach vorliegend (zumindest teilweise) erforderlich, um Ihre Fragen beantworten zu können. Sie werden von der informationspflichtigen Stelle eine Antwort auf Ihre Anfrage vom 23.03.2019 erhalten, die diese Rechtslage berücksichtigt. Wir werden die informationspflichtige Stelle aus Gründen der Transparenz von unserer Antwort an Sie inhaltlich in Kenntnis setzen. Im Auftrag Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98, 24103 Kiel <<E-Mail-Adresse>> - https://www.datenschutzzentrum.de/ Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und zur verschlüsselten E-Mail- Kommunikation: https://datenschutzzentrum.de/datenschutzerklaerung Am 09.05.2019 um 14:37 schrieb Markus Busche [#62694]: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: > > https://fragdenstaat.de/a/62694/ > > Meine Anfrage wird seit Wochen ignoriert. Sie ging zunächst versehentlich an die falsche Stelle (Heimaufsicht), wurde jedoch unmittelbar intern weitergeleitet - jedoch ohne jegliche Reaktion der zuständigen Stelle. > > Auf Nachfrage am 25.4. kommt dann eine Antwort, in der man von der Anfrage nichts wusste. Herr Festersen vom Ordnungsamt bat am 26.4. um weitere Informationen, die ich auch unmittelbar gegeben habe. Seitdem höre ich trotz einer weiteren freundlichen Nachfrage nach dem Stand der Dinge nichts mehr. > > Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. > Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. > > Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Sehr geehrter Herr Busche, entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Sie baten um folgende Auskunft: …
Von
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Betreff
AW: Verfolgte Ordnungswidrigkeiten [#62694]
Datum
15. Mai 2019 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Busche, entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Sie baten um folgende Auskunft: Eine Aufstellung aller, in 2017 & 2018 eingegangenen, Anzeigen oder Mitteilungen von Privatpersonen über Verstöße im ruhenden Verkehr aufgeschlüsselt nach Art des Verstoßes. Mich interessiert hierbei folgendes: 1. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen gab es? 2. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen wurden bearbeitet? 3. Wie viele dieser Anzeigen/Mitteilungen führten zu einem Bußgeldverfahren? 4. Gegen wie viele dieser Verfahren wurde Einspruch eingelegt? 5. Wie viele dieser Einsprüche führten zum Erfolg? Wenn möglich, übersenden Sie mir diese Informationen auf elektronischem Wege in einem maschinenlesbaren Format. Wenn ein oder mehrere Punkte nicht erfüllbar sind, bitte ich Sie, die restlichen Punkte trotzdem aufzuschlüsseln. Eine reine Textantwort reicht mir auch. Nun zur Antwort. Vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten mittels einer elektronischen Akte arbeitet, eingehende haptische Vorgänge werden gescannt, eingespielt und vernichtet. Das verwendete Programm löscht ferner nach Zahlungseingang den elektronischen Vorgang selbstständig nach der vom Land SH vorgegebenen Löschungsfrist. Zu 1.: Aus diesem Grunde weicht die Zahl für 2017 mit 49 Fällen erheblich von der Fallzahl für das Jahr 2018 mit 795 Fällen ab. Zu 2.: Alle Fälle werden bearbeitet. Die Antwort zu diesen beiden Fragen war durch das Programm quasi per Tastendruck zu ermitteln. Anders sieht es leider bei den Antworten zu den Fragen 3 bis 5 aus. Die Antwort ist zwar nicht unmöglich, allerdings nicht durch Tastendruck zu ermitteln. Vielmehr müsste sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin an jeden der obigen Fälle setzen und die von Ihnen gewünschte Information erst beschaffen. Bezüglich der Fragen 3 bis 5 verweisen wir insofern auf das Urteil des BVerwG, AZ 7 C 20.12, welches zwischen der zu liefernden Information aus dem Bestand und der nicht zu leistenden Beschaffungspflicht differenziert. Bei weiteren Fragen rufen Sie mich sonst gerne an! Mit freundlichen Grüßen
Markus Busche
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Darf ich sie auf der Plattform https://fragden…
An Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht Details
Von
Markus Busche
Betreff
AW: Verfolgte Ordnungswidrigkeiten [#62694]
Datum
15. Mai 2019 19:18
An
Landeshauptstadt Kiel Bürger- und Ordnungsamt Gewerbeangelegenheiten – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Darf ich sie auf der Plattform https://fragdenstaat.de als öffentlich markieren? Mit freundlichen Grüßen Markus Busche ... Mit freundlichen Grüßen Markus Busche Anfragenr: 62694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Busche << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrter Herr Busche, gerne! Wenn ich mir eine neugierige Frage erlauben darf: Was ist an den von Ihnen…
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Sehr geehrter Herr Busche, gerne! Wenn ich mir eine neugierige Frage erlauben darf: Was ist an den von Ihnen erbetenen Daten so interessant? Rufen Sie sonst gerne an. Mit freundlichen Grüßen