Verfolgung und Ahndung Verordnung Verbot Glasgetränkebehältnisse

Anfrage an: Stadt Weimar

- in wie vielen Fällen hat die Stadt Weimar im Jahr 2021 Ordnungswidrigkeiten nach §6 (1) a.) der Verordnung Verbot Glasgetränkebehältnisse verfolgt und geahndet? Wie hoch war die durchschnittliche Geldbuße bei diesen?

- in wie vielen Fällen hat die Stadt Weimar im Jahr 2021 Ordnungswidrigkeiten nach §6 (1) b.) der Verordnung Verbot Glasgetränkebehältnisse verfolgt und geahndet? Wie hoch war die durchschnittliche Geldbuße bei diesen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2021
  • Frist
    2. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - in wie …
An Stadt Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfolgung und Ahndung Verordnung Verbot Glasgetränkebehältnisse [#236523]
Datum
31. Dezember 2021 00:29
An
Stadt Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- in wie vielen Fällen hat die Stadt Weimar im Jahr 2021 Ordnungswidrigkeiten nach §6 (1) a.) der Verordnung Verbot Glasgetränkebehältnisse verfolgt und geahndet? Wie hoch war die durchschnittliche Geldbuße bei diesen? - in wie vielen Fällen hat die Stadt Weimar im Jahr 2021 Ordnungswidrigkeiten nach §6 (1) b.) der Verordnung Verbot Glasgetränkebehältnisse verfolgt und geahndet? Wie hoch war die durchschnittliche Geldbuße bei diesen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236523/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Weimar
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer u.s. Anfrage folgende Auskunft: Im Jahr 2021 wurden keine Ordnungswidrigkeiten im…
Von
Stadt Weimar
Betreff
AW: Verfolgung und Ahndung Verordnung Verbot Glasgetränkebehältnisse [#236523]
Datum
12. Januar 2022 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer u.s. Anfrage folgende Auskunft: Im Jahr 2021 wurden keine Ordnungswidrigkeiten im Sinne der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Weimar über das Verbot des Mitführens und des Verkaufs von Glasgetränkebehältnissen festgestellt. Aus diesem Grund wurden diesbezüglich keine Ordnungswidrigkeiten verfolgt und geahndet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Stadt Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfolgung und Ahndung Verordnung Verbot Glasgetränkebehältnisse [#236523]
Datum
16. Januar 2022 01:25
An
Stadt Weimar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236523/