Verfolgung von Parkverstößen im Innenstadtbereich

1. Wie viele Parkverstöße gegen KFZ wurden im Jahr 2015, oder einem exemplarisch repräsentativem Monat im Jahr 2016, im Bereich der Stadtteile Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt durch die Stadt geahndet.
2. Bei wie vielen der geahndeten Parkverstöße kam es zu Folgemaßnahmen wie das Sicherstellen eines KFZ?
3. Bei wie vielen der geahndeten Parkverstößen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet? Wie viele Bußgeldverfahren wurden eingeleitet auf Grund eines Widerspruchs des Betroffenen? Wie viele eingestellt? Bei wie vielen kam es zu einer Annahme der Verwarnung?
4. Wird erfasst wie viele Verwarnungsgeldverfahren jeweils gegen Anwohner mit und ohne Anwohnerparkausweis eröffnet werden? Wenn ja, wie viele Parkverstöße wurden hier geahndet; Wenn nein, warum wird dies nicht erfasst?
5. Wie hoch sind die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern im unter 1. durch Sie angegeben Zeitraum? Wo verbleiben diese Gelder? Kann festgestellt werden, wie hoch die Einnahmen aus Verfahren gegen Anwohner (vgl. 4.) sind? Wenn ja, wie hoch sind diese Einnahmen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. November 2016
  • Frist
    9. Dezember 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfolgung von Parkverstößen im Innenstadtbereich [#18897]
Datum
3. November 2016 11:20
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Parkverstöße gegen KFZ wurden im Jahr 2015, oder einem exemplarisch repräsentativem Monat im Jahr 2016, im Bereich der Stadtteile Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt durch die Stadt geahndet. 2. Bei wie vielen der geahndeten Parkverstöße kam es zu Folgemaßnahmen wie das Sicherstellen eines KFZ? 3. Bei wie vielen der geahndeten Parkverstößen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet? Wie viele Bußgeldverfahren wurden eingeleitet auf Grund eines Widerspruchs des Betroffenen? Wie viele eingestellt? Bei wie vielen kam es zu einer Annahme der Verwarnung? 4. Wird erfasst wie viele Verwarnungsgeldverfahren jeweils gegen Anwohner mit und ohne Anwohnerparkausweis eröffnet werden? Wenn ja, wie viele Parkverstöße wurden hier geahndet; Wenn nein, warum wird dies nicht erfasst? 5. Wie hoch sind die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern im unter 1. durch Sie angegeben Zeitraum? Wo verbleiben diese Gelder? Kann festgestellt werden, wie hoch die Einnahmen aus Verfahren gegen Anwohner (vgl. 4.) sind? Wenn ja, wie hoch sind diese Einnahmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit: Die gewünschten st…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: WG: Verfolgung von Parkverstößen im Innenstadtbereich [#18897]
Datum
8. November 2016 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit: Die gewünschten stadtteilbezogenen Informationen zu Frage 1 werden nicht erhoben und liegen deshalb nicht vor. Die Beantwortung der Fragen 2 - 5 erübrigt sich damit. Ergänzend wird mitgeteilt, dass im Zuge von Bußgeldverfahren stets nur die Informationen erhoben und dokumentiert werden, die für die jeweils vorgeworfene Ordnungswidrigkeit relevant sind. Dies ist sachlogisch nicht der Fall, wenn unter Auslegung eines Anwohnerparkausweises ein Verkehrsverstoß begangen wird. Sofern ein vorhandener Parkausweis nicht ausgelegt wird, ist dies am Fahrzeug nicht feststellbar und wird deshalb ebenfalls nicht erhoben. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen