Verfügbare Teststellen für Covid-19 Bürgertest

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

1. Wie viele Teststellen wurden bis heute in Köln mit der Durchführung der "Bürgertests" auf Covid-19 in Köln beauftragt?

2. Wie viele dieser beauftragten Teststellen wurden tatsächlich eröffnet?

3. Wann wurde die letzte Teststelle beauftragt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2022
  • Frist
    23. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfügbare Teststellen für Covid-19 Bürgertest [#251861]
Datum
21. Juni 2022 13:26
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Teststellen wurden bis heute in Köln mit der Durchführung der "Bürgertests" auf Covid-19 in Köln beauftragt? 2. Wie viele dieser beauftragten Teststellen wurden tatsächlich eröffnet? 3. Wann wurde die letzte Teststelle beauftragt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251861/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfügbare Teststellen für Covid-19 Bürgertest…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfügbare Teststellen für Covid-19 Bürgertest [#251861]
Datum
25. Juli 2022 09:27
An
Gesundheitsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfügbare Teststellen für Covid-19 Bürgertest“ vom 21.06.2022 (#251861) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfügbare Teststellen für Covid-19 Bürgertest“ [#251861]
Datum
9. August 2022 13:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251861/ Die Anfrage wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Bearbeitungszeit wurde nunmehr um 18 Tage überschritten. Es hat keine Erklärung hierzu gegeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251861.pdf Anfragenr: 251861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251861/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Gesundheitsamt Köln
WG: Mein AZ: 209.2.3.1.16-5641/22 und 209.2.3.1.16-5642/22 Anträge auf Informationszugang; hier: Letzte Beauftragu…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
WG: Mein AZ: 209.2.3.1.16-5641/22 und 209.2.3.1.16-5642/22 Anträge auf Informationszugang; hier: Letzte Beauftragung von Teststellen für Bürgertests (Covid.19) in Köln
Datum
22. August 2022 14:06
Status
image001.gif
3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anträge auf Informationszugang beim Gesundheitsamt der Stadt Köln welche wir Ihnen nachfolgend gerne beantworten möchten. Ab dem 17.01.2022 konnten keine Anträge auf Beauftragung für Covid-19 Bürgertests in Köln mehr entgegengenommen werden. Die letzte Beauftragung erfolgte am 17.03.2022. Die Zeit, die dazwischen liegt, ist mit der Abarbeitung der über 6000 eingegangenen Anträge zu erklären. Grundsätzlich gab es im Kölner Stadtgebiet keinen aktuellen Bedarf an Teststellen ab dem 17.03.2022, da ab dann die gewünschte Testkapazität erreicht wurde. Nach der neuen Testverordnung des Bundes wird seit dem 01.07.2022 keine neue Teststelle mehr beauftragt. Mit der Durchführung der Bürgertests auf Covid-19 wurden bis heute 577 kommunale Teststellen beauftragt (231 davon im Moment aktiv), 539 testende Arztpraxen (492 davon im Moment aktiv) und 66 testende Apotheken (51 davon im Moment aktiv). Von den beauftragten Teststellen haben 501 Teststellen tatsächlich auch eröffnet. Wir hoffen diese Informationen waren hilfreich für Sie und wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen