Verfügbarkeit der satellitengesteuerten mobilen Basisstationen (Sat-mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz

Im Artikel
"Digitaler Polizeifunk - Warum das Milliarden-Netz ausgerechnet in der Katastrophe versagt hat"
vom 27.07.21 unter
https://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/digitaler-polizeifunk-warum-das-milliarden-netz-ausgerechnet-in-der-katastrophe-versagt-hat/27454406.html
heißt es:
"
[...]
Inzwischen haben Bund und Länder in den betroffenen Gebieten deutlich aufgerüstet.
Die BDBOS etwa hat zehn mobile Basisstationen in die Hochwassergebiete geschickt, die sich via Satellitenfunk mit dem Kernnetz verbinden und die zerstörten Anlagen vor Ort zunächst ersetzen.
Aber auch da zeigen sich Engpässe:
Geplant war, rund das Vierfache an derartigen Notstationen zu beschaffen.
Bestellt und geliefert aber wurden bisher nur zehn.
"

Meine Fragen:

1) Bitte führen Sie auf, welche Bundesländer aktuell eine satellitengesteuerte mobile Basisstation (Sat-mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz vorhalten.

2) Im oben zitierten Artikel heißt es:
"Geplant war, rund das Vierfache an derartigen Notstationen zu beschaffen. Bestellt und geliefert aber wurden bisher nur zehn."
Bitte nennen Sie die Gründe, warum die 30 Sat-mBS bislang nicht bestellt worden sind.

3) Bitte nennen Sie den Zeitplan zur Beschaffung dieser bislang nicht bestellten 30 Sat-mBS.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Artikel "…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfügbarkeit der satellitengesteuerten mobilen Basisstationen (Sat-mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz [#227705]
Datum
1. September 2021 21:57
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Artikel "Digitaler Polizeifunk - Warum das Milliarden-Netz ausgerechnet in der Katastrophe versagt hat" vom 27.07.21 unter https://www.wiwo.de/technologie/digitale-welt/digitaler-polizeifunk-warum-das-milliarden-netz-ausgerechnet-in-der-katastrophe-versagt-hat/27454406.html heißt es: " [...] Inzwischen haben Bund und Länder in den betroffenen Gebieten deutlich aufgerüstet. Die BDBOS etwa hat zehn mobile Basisstationen in die Hochwassergebiete geschickt, die sich via Satellitenfunk mit dem Kernnetz verbinden und die zerstörten Anlagen vor Ort zunächst ersetzen. Aber auch da zeigen sich Engpässe: Geplant war, rund das Vierfache an derartigen Notstationen zu beschaffen. Bestellt und geliefert aber wurden bisher nur zehn. " Meine Fragen: 1) Bitte führen Sie auf, welche Bundesländer aktuell eine satellitengesteuerte mobile Basisstation (Sat-mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz vorhalten. 2) Im oben zitierten Artikel heißt es: "Geplant war, rund das Vierfache an derartigen Notstationen zu beschaffen. Bestellt und geliefert aber wurden bisher nur zehn." Bitte nennen Sie die Gründe, warum die 30 Sat-mBS bislang nicht bestellt worden sind. 3) Bitte nennen Sie den Zeitplan zur Beschaffung dieser bislang nicht bestellten 30 Sat-mBS. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227705/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Verfügbarkeit der satellitengesteuerten mobilen Basisstationen (Sat-mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz [#227705]" vom 1. September 2021
Datum
14. September 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) Verfügbarkeit der satellitengesteuerten mobilen Basisstationen (Sat-mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz [#227705]" vom 1. September 2021 habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#81 erfasst. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass Ihnen mein Auskunftsschreiben vom 23. September 2021 zu Ih…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Vorab-Information - Beauskunftung zu Ihrer IFG-Anfrage "Verfügbarkeit der satellitengesteuerten mobilen Basisstationen (Sat-mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz [#227705]" vom 1. September 2021
Datum
27. September 2021 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass Ihnen mein Auskunftsschreiben vom 23. September 2021 zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. September 2021 zur im Betreff genannten Angelegenheit in Kürze auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichem Gruß

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#81) und das Übersenden…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorab-Information - Beauskunftung zu Ihrer IFG-Anfrage "Verfügbarkeit der satellitengesteuerten mobilen Basisstationen (Sat-mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz [#227705]" vom 1. September 2021 [#227705]
Datum
2. Oktober 2021 23:02
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#81) und das Übersenden der Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227705/