Verfügung des BaMF bezüglich Kirchenasyl
Anfrage an:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- die Verfügung des BaMF, dass "Flüchtlinge" im sogenannten Kirchenasyl als untergetaucht betrachtet werden
Hintergrund:
"Durch Verfügung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden Flüchtlinge im Kirchenasyl jetzt, trotz bekannten Aufenthaltsortes, als "untergetaucht" betrachtet und können so achtzehn statt sechs Monate nach Dublin III-Verordnung ins europäische Ausland zurückgeschoben werden, berichtet die Samstags-SZ (Heribert Prantl)."
Vielen Dank
Information nicht vorhanden
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Datum4. Februar 2015
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10. März 2015
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