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Vergabe eines Gutachtens zur Evaluierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg

Gegenwärtig erfolgt eine Ausschreibung des MLUK zur:
„Evaluierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg und Ergebnisdarstellung in Form eines Gutachtens“

http://www.icc-hofmann.de/cgi-bin/docorder?FM_ND=2020040609111371918

Frage 1: Warum benötigt das MLUK ein externes Gutachten zur Festlegung der Struktur des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB), das MLUK hat doch eigenen Sach- und Fachverstand?

Hinweis: Das MLUK hatte bereits eigene Expertenteams gebildet, die verschiedene Themen bearbeiten und einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation vorbereiten.
https://mluk.brandenburg.de/media_fast/4055/FAQ.pdf

Frage 2: Auf welcher Grundlage hat das MLUK den Wert und die Laufzeit des ausgeschrieben Gutachtens hergeleitet?

Hinweis: Der finanzielle Rahmen für die Auftragsvergabe wird vom MLUK auf 505.000 € geschätzt. Die Laufzeit wird mit 6 Monaten beziffert.

Frage 3: Warum soll das Gutachten vertieft Dienstleistungen für Dritte (§ 28 LWaldG Satz 3), Fördermittelverwaltung und Waldpädagogik betrachten?

Hinweis: Dienstleistungen für Dritte (§ 28 LWaldG Satz 3) sind vom Bundesgesetzgeber erst kürzlich geregelt worden. Der LFB hat nach BWaldG Dienstleistungen für Dritte (§ 28 LWaldG Satz 3) ausschließlich diskriminierungsfrei und nicht unter Gestehungskosten anzubieten.

Die Fördermittelverwaltung muß zwingend eine außerhalb des LFB befindliche z.B. landwirtschaftliche Fördermittelvergabestelle sein, da der LFB wirtschaftliche Eigeninteressen hat.


Frage 4: Warum soll das Gutachten eine Wiedereinführung einer Beamtenlaufbahn im LFB prüfen?

Hinweis: Bei der Anstellung von Angestellten leisten diese Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung und erhöhen damit vorübergehend in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit deren Beitragseinnahmen. Diesen Einnahmen stehen in der gesetzlichen Rentenversicherung erst später im Rentenfall, bei den Beiträgen an die Bundesanstalt für Arbeit keinerlei Belastungen gegenüber. Damit wird der Bund als Garant für diese sozialen Sicherungssysteme entlastet.

Frage 5: Warum muss der sich bewerbende Gutachter folgendes nachweisen? „Nachweis ausreichender Erfahrungen des Bewerbers bei der Evaluierung von staatlichen Forstbetrieben; es ist mindestens 1 (ein) aussagekräftiges Referenzprojekt vorzulegen; Nachweis, dass das Bewerberunternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren einen Mindestjahresumsatz von 1 200 000 EUR (netto) erwirtschaftet hat; Nachweis, dass das Bewerberunternehmen in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren im Bereich der Prüfung und Evaluierung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einen Mindestjahresumsatz von 300 000 EUR
(netto) erwirtschaftet hat."

Hinweis: Aufträge zur Evaluierungen staatlicher Forstbetriebe sind keine alltäglichen Aufträge. Die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Brandenburger Bewerber mit diesen Erfahrungen gibt, geht vermutet gegen NULL.

Die Einschränkung durch so detailliert vorgegebene Mindestjahresumsätze (netto) ist vermutet unzulässig.


Frage 6: Was ist eigentlich, wenn den Angestellten des LFB das Ergebnis des Gutachtens nicht gefällt z.B. weil man ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt? Wer haftet dann für das in den Sand gesetzte Geld für ein ungefälliges Gutachterergebnis?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabe eines Gutachtens zur Evaluierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg [#188307]
Datum
6. Juni 2020 00:25
An
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gegenwärtig erfolgt eine Ausschreibung des MLUK zur: „Evaluierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg und Ergebnisdarstellung in Form eines Gutachtens“ http://www.icc-hofmann.de/cgi-bin/docorder?FM_ND=2020040609111371918 Frage 1: Warum benötigt das MLUK ein externes Gutachten zur Festlegung der Struktur des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB), das MLUK hat doch eigenen Sach- und Fachverstand? Hinweis: Das MLUK hatte bereits eigene Expertenteams gebildet, die verschiedene Themen bearbeiten und einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation vorbereiten. https://mluk.brandenburg.de/media_fast/4055/FAQ.pdf Frage 2: Auf welcher Grundlage hat das MLUK den Wert und die Laufzeit des ausgeschrieben Gutachtens hergeleitet? Hinweis: Der finanzielle Rahmen für die Auftragsvergabe wird vom MLUK auf 505.000 € geschätzt. Die Laufzeit wird mit 6 Monaten beziffert. Frage 3: Warum soll das Gutachten vertieft Dienstleistungen für Dritte (§ 28 LWaldG Satz 3), Fördermittelverwaltung und Waldpädagogik betrachten? Hinweis: Dienstleistungen für Dritte (§ 28 LWaldG Satz 3) sind vom Bundesgesetzgeber erst kürzlich geregelt worden. Der LFB hat nach BWaldG Dienstleistungen für Dritte (§ 28 LWaldG Satz 3) ausschließlich diskriminierungsfrei und nicht unter Gestehungskosten anzubieten. Die Fördermittelverwaltung muß zwingend eine außerhalb des LFB befindliche z.B. landwirtschaftliche Fördermittelvergabestelle sein, da der LFB wirtschaftliche Eigeninteressen hat. Frage 4: Warum soll das Gutachten eine Wiedereinführung einer Beamtenlaufbahn im LFB prüfen? Hinweis: Bei der Anstellung von Angestellten leisten diese Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung und erhöhen damit vorübergehend in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit deren Beitragseinnahmen. Diesen Einnahmen stehen in der gesetzlichen Rentenversicherung erst später im Rentenfall, bei den Beiträgen an die Bundesanstalt für Arbeit keinerlei Belastungen gegenüber. Damit wird der Bund als Garant für diese sozialen Sicherungssysteme entlastet. Frage 5: Warum muss der sich bewerbende Gutachter folgendes nachweisen? „Nachweis ausreichender Erfahrungen des Bewerbers bei der Evaluierung von staatlichen Forstbetrieben; es ist mindestens 1 (ein) aussagekräftiges Referenzprojekt vorzulegen; Nachweis, dass das Bewerberunternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Mindestjahresumsatz von 1 200 000 EUR (netto) erwirtschaftet hat; Nachweis, dass das Bewerberunternehmen in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren im Bereich der Prüfung und Evaluierung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einen Mindestjahresumsatz von 300 000 EUR (netto) erwirtschaftet hat." Hinweis: Aufträge zur Evaluierungen staatlicher Forstbetriebe sind keine alltäglichen Aufträge. Die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Brandenburger Bewerber mit diesen Erfahrungen gibt, geht vermutet gegen NULL. Die Einschränkung durch so detailliert vorgegebene Mindestjahresumsätze (netto) ist vermutet unzulässig. Frage 6: Was ist eigentlich, wenn den Angestellten des LFB das Ergebnis des Gutachtens nicht gefällt z.B. weil man ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt? Wer haftet dann für das in den Sand gesetzte Geld für ein ungefälliges Gutachterergebnis?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188307 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Eingangsbestätigung siehe Anlage. Andreas Schulze Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des La…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
AW: Vergabe eines Gutachtens zur Evaluierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg [#188307] [ UNBEHANDELT ]
Datum
8. Juni 2020 14:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung siehe Anlage. Andreas Schulze Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg Referat Wald und Forstwirtschaft, Oberste Jagdbehörde [cid:image001.jpg@01D5019C.F24E4780] Tel.: 0331-866 7646 Postfach 601150 14411 Potsdam Besucheranschrift: Lindenstraße 34a 14467 Potsdam
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Siehe Anlage. Andreas Schulze Ministerium für Land…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
Datum
1. Juli 2020 08:39
Status
Warte auf Antwort
Siehe Anlage. Andreas Schulze Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg Referat Wald und Forstwirtschaft, Oberste Jagdbehörde [cid:image001.jpg@01D5019C.F24E4780] Tel.: 0331-866 7646 Postfach 601150 14411 Potsdam Besucheranschrift: Lindenstraße 34a 14467 Potsdam

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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
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Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
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Betreff
Datum
1. Juli 2020 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen