Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33

Mit dem Start des Impfzentrums Grönerstraße 33 am 22. Januar (https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/pressemitteilungen/detail/fragen-und-antworten-zum-kreisimpfzentrum-ludwigsburg/) bitte ich Sie um die Übersendung folgender Unterlagen bzw. die Beantwortung nachfolgender Fragen:

- Ausschreibe- bzw. Vergabeunterlagen (inkl. zu erbringende Nachweise und Zertifizierungen) bzw. eine detaillierte Aufschlüsselung der Auswahlkriterien für die Wahl des Sicherheitsdienstes (bitte schlüsseln Sie die Leistung nach Personal (inkl. Qualifikation), Einsatzstunden und kalkulierten Kosten auf)
- die Dienstanweisung des vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstes bzw. die in der Leistungsbeschreibung der Vergabe beschriebenen Aufgaben sowie deren Konkretisierung
- die arbeitsschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung und die daraus resultierenden Anforderungen an die persönliche Schutzausstattung und die Testung von Sicherheitspersonalen auf Corona - vor allem im Kontext, dass Pressebilder existieren, auf denen alle Beschäftigte FFP2-Masken tragen, der Sicherheitsdienst jedoch eine herkömmliche Alltagsbedeckung aus Stoff (kein Schutz für zu impfende Personen und mögliche, daraus resultierende Gefahren für Dritte) (https://www.lkz.de/lokales/stadt-ludwigsburg_artikel,-probelauf-fuer-den-impfstart-_arid,621377.html) und den Lageeinschätzungen des BKAs und Interpol zu gewaltbereiten Übergriffen und Diebstahlshandlungen durch Impfgegner, Querdenkern und anderen radikalen Kräften sowie der organisierten Kriminalität
- Welche Rolle und Funktion übernimmt der Sicherheitsdienst im Falle eines Corona-Ausbruchs im Impfzentrum, welche Maßnahmenpläne existieren zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bei Betroffenheit des Sicherheitspersonals (Krisenmanagement)?

Sollten Sie sich auf das Rundschreiben vom BMWi (19.03.2020) in der Vergabe auf § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV berufen, bitte ich Sie um die Begründung folgender Voraussetzungen:
- Mit welcher Begründung führten Sie ein beschleunigtes Verfahren durch? Entsprechend Ihrer Homepage veröffentlichten Sie bereits am 30.12.2020 ein FAQ, in dem Sie auf das Öffnungsdatum 22.01. und gleichzeitig auf die Impfung seit dem 27.12. in Baden-Württemberg verwiesen. Bei der Annahme, dass die regionale Planung bereits früher begonnen hatte, wäre eine Vergabe mit einer 30 Tage Frist möglicherweise machbar gewesen.
- Begründen Sie bitte ebenfalls, wo Sie die weiteren Anforderungen (unvorhersehbares Ereignis, dringliche und zwingende Gründe oder den kausalen Zusammenhang zur Nichteinhaltung der Vergabefrist) sehen
- Wie viele Angebote haben Sie insgesamt eingeholt, was waren die ausschlaggebenden Kriterien zur Vergabe an den jetzt eingesetzten Sicherheitsdienst?
- Wie viele andere Aufträge führt der im Impfzentrum eingesetzte Sicherheitsdienst für den Landkreis Ludwigsburg derzeit aus bzw. hat in den vergangenen 5 Jahren ausgeführt?

Vielen Dank im Voraus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2021
  • Frist
    24. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
Florian Horn
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Start …
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
Florian Horn
Betreff
Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33 [#209326]
Datum
22. Januar 2021 14:40
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem Start des Impfzentrums Grönerstraße 33 am 22. Januar (https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/pressemitteilungen/detail/fragen-und-antworten-zum-kreisimpfzentrum-ludwigsburg/) bitte ich Sie um die Übersendung folgender Unterlagen bzw. die Beantwortung nachfolgender Fragen: - Ausschreibe- bzw. Vergabeunterlagen (inkl. zu erbringende Nachweise und Zertifizierungen) bzw. eine detaillierte Aufschlüsselung der Auswahlkriterien für die Wahl des Sicherheitsdienstes (bitte schlüsseln Sie die Leistung nach Personal (inkl. Qualifikation), Einsatzstunden und kalkulierten Kosten auf) - die Dienstanweisung des vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstes bzw. die in der Leistungsbeschreibung der Vergabe beschriebenen Aufgaben sowie deren Konkretisierung - die arbeitsschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung und die daraus resultierenden Anforderungen an die persönliche Schutzausstattung und die Testung von Sicherheitspersonalen auf Corona - vor allem im Kontext, dass Pressebilder existieren, auf denen alle Beschäftigte FFP2-Masken tragen, der Sicherheitsdienst jedoch eine herkömmliche Alltagsbedeckung aus Stoff (kein Schutz für zu impfende Personen und mögliche, daraus resultierende Gefahren für Dritte) (https://www.lkz.de/lokales/stadt-ludwigsburg_artikel,-probelauf-fuer-den-impfstart-_arid,621377.html) und den Lageeinschätzungen des BKAs und Interpol zu gewaltbereiten Übergriffen und Diebstahlshandlungen durch Impfgegner, Querdenkern und anderen radikalen Kräften sowie der organisierten Kriminalität - Welche Rolle und Funktion übernimmt der Sicherheitsdienst im Falle eines Corona-Ausbruchs im Impfzentrum, welche Maßnahmenpläne existieren zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bei Betroffenheit des Sicherheitspersonals (Krisenmanagement)? Sollten Sie sich auf das Rundschreiben vom BMWi (19.03.2020) in der Vergabe auf § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV berufen, bitte ich Sie um die Begründung folgender Voraussetzungen: - Mit welcher Begründung führten Sie ein beschleunigtes Verfahren durch? Entsprechend Ihrer Homepage veröffentlichten Sie bereits am 30.12.2020 ein FAQ, in dem Sie auf das Öffnungsdatum 22.01. und gleichzeitig auf die Impfung seit dem 27.12. in Baden-Württemberg verwiesen. Bei der Annahme, dass die regionale Planung bereits früher begonnen hatte, wäre eine Vergabe mit einer 30 Tage Frist möglicherweise machbar gewesen. - Begründen Sie bitte ebenfalls, wo Sie die weiteren Anforderungen (unvorhersehbares Ereignis, dringliche und zwingende Gründe oder den kausalen Zusammenhang zur Nichteinhaltung der Vergabefrist) sehen - Wie viele Angebote haben Sie insgesamt eingeholt, was waren die ausschlaggebenden Kriterien zur Vergabe an den jetzt eingesetzten Sicherheitsdienst? - Wie viele andere Aufträge führt der im Impfzentrum eingesetzte Sicherheitsdienst für den Landkreis Ludwigsburg derzeit aus bzw. hat in den vergangenen 5 Jahren ausgeführt? Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 209326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209326/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn
Florian Horn
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33“ vom 22.01.…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
Florian Horn
Betreff
AW: Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33 [#209326]
Datum
24. Februar 2021 09:25
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33“ vom 22.01.2021 (#209326) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 209326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209326/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Florian Horn
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33“ vom 22.01.…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
Florian Horn
Betreff
AW: Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33 [#209326]
Datum
7. März 2021 22:23
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33“ vom 22.01.2021 (#209326) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 209326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209326/
Florian Horn
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33“ vom 22.01.…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
Florian Horn
Betreff
AW: Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33 [#209326]
Datum
29. März 2021 09:15
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33“ vom 22.01.2021 (#209326) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 209326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209326/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ludwigsburg
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Horn, wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Aufgrund der ganz außerordentlichen Bela…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
1. April 2021 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Horn, wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Aufgrund der ganz außerordentlichen Belastung der im Bereich der Kreisimpfzentren tätigen Stellen, war eine Beantwortung Ihrer Anfrage zu einem früheren Zeitpunkt leider nicht möglich. Hierfür bitten wir um Verständnis. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: - Ausschreibe- bzw. Vergabeunterlagen (inkl. zu erbringende Nachweise und Zertifizierungen) bzw. eine detaillierte Aufschlüsselung der Auswahlkriterien für die Wahl des Sicherheitsdienstes (bitte schlüsseln Sie die Leistung nach Personal (inkl. Qualifikation), Einsatzstunden und kalkulierten Kosten auf) Durch das Land Baden-Württemberg wurden Kriterien für die Auswahl möglicher KIZ-Standorte benannt. Aufgrund der extremen zeitlichen Herausforderung war eine Ausschreibung nicht möglich. Allerdings wurden alle Kommunen des Landkreises um Vorschläge gebeten, welche die Kriterien der Landesvorgabe erfüllen. Die endgültige Auswahl erfolgte durch das Ministerium für Soziales und Integration. Die Personalstärke und deren Qualifikation ist auf Grundlage des Umsetzungskonzeptes erfolgt. (siehe Anlage) Die Kostenansätze bitten wir beim Land Baden-Württemberg zu erfragen. - die Dienstanweisung des vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstes bzw. die in der Leistungsbeschreibung der Vergabe beschriebenen Aufgaben sowie deren Konkretisierung Das eingesetzte Sicherheitspersonal ist zur Absicherung des Gebäudes eingesetzt. Hierzu gehört Zutrittskontrolle, Ordnungsdienst und Gebäudebewachung rund um die Uhr. - die arbeitsschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung und die daraus resultierenden Anforderungen an die persönliche Schutzausstattung und die Testung von Sicherheitspersonalen auf Corona - vor allem im Kontext, dass Pressebilder existieren, auf denen alle Beschäftigte FFP2-Masken tragen, der Sicherheitsdienst jedoch eine herkömmliche Alltagsbedeckung aus Stoff (kein Schutz für zu impfende Personen und mögliche, daraus resultierende Gefahren für Dritte) (https://www.lkz.de/lokales/stadt-ludwigsburg_artikel,-probelauf-fuer-den-impfstart-_arid,621377.html) und den Lageeinschätzungen des BKAs und Interpol zu gewaltbereiten Übergriffen und Diebstahlshandlungen durch Impfgegner, Querdenkern und anderen radikalen Kräften sowie der organisierten Kriminalität Die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sowie die infektiologischen Hygienevorgaben befinden sich immer auf dem aktuellen Stand und den entsprechenden Vorgaben. Gleichwohl gab und gibt es immer wieder Anpassungen, welche auch unverzüglich unternommen werden. Alle Beteiligten der KIZ, auch die Polizei, stehen in engen Kontakt um einen ständige Bewertung der aktuell abstrakten Gefährdungslage durchzuführen. - Welche Rolle und Funktion übernimmt der Sicherheitsdienst im Falle eines Corona-Ausbruchs im Impfzentrum, welche Maßnahmenpläne existieren zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bei Betroffenheit des Sicherheitspersonals (Krisenmanagement)? Es besteht kein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen einem möglichen Corona-Fall im Impfzentrum und dem Sicherheitspersonal. Analog zu jedem anderen Corona-Fall sind Maßnahmen gemäß dem Infektionsschutzgesetz zu ergreifen. Sollten Sie sich auf das Rundschreiben vom BMWi (19.03.2020) in der Vergabe auf § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV berufen, bitte ich Sie um die Begründung folgender Voraussetzungen: - Mit welcher Begründung führten Sie ein beschleunigtes Verfahren durch? Entsprechend Ihrer Homepage veröffentlichten Sie bereits am 30.12.2020 ein FAQ, in dem Sie auf das Öffnungsdatum 22.01. und gleichzeitig auf die Impfung seit dem 27.12. in Baden-Württemberg verwiesen. Bei der Annahme, dass die regionale Planung bereits früher begonnen hatte, wäre eine Vergabe mit einer 30 Tage Frist möglicherweise machbar gewesen. Ihre Annahme ist falsch. - Begründen Sie bitte ebenfalls, wo Sie die weiteren Anforderungen (unvorhersehbares Ereignis, dringliche und zwingende Gründe oder den kausalen Zusammenhang zur Nichteinhaltung der Vergabefrist) sehen Wir haben im Auftrag des Landes gehandelt und die entsprechenden Vorgaben umgesetzt. - Wie viele Angebote haben Sie insgesamt eingeholt, was waren die ausschlaggebenden Kriterien zur Vergabe an den jetzt eingesetzten Sicherheitsdienst? Der Sicherheitsdienst ist eine Leistung des Hallenvermieters. Dieser arbeitet ausschließlich bei Veranstaltungen mit der eingesetzten Firma. - Wie viele andere Aufträge führt der im Impfzentrum eingesetzte Sicherheitsdienst für den Landkreis Ludwigsburg derzeit aus bzw. hat in den vergangenen 5 Jahren ausgeführt? Keinen Mit freundlichen Grüßen

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Florian Horn
AW: Ihre Anfrage [#209326] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Antwort. In der Füll…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
Florian Horn
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#209326]
Datum
1. Mai 2021 16:45
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Antwort. In der Fülle der Fragen muss wohl die Übersendung der Dienstanweisung des vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstes bzw. die Leistungsbeschreibung und konkreten Aufgaben untergegangen sein. Bitte übersenden Sie mir darüber hinaus den Vertrag mit dem Hallenvermieter und die dort vereinbarten Leistungen für den Landkreis. Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 209326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209326/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>