Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der vielen Anfragen, bitten wir Sie um Verständnis, dass die Prüfung Ihres Anliegens längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Priorisierungsgruppe wird im jeweiligen Impfzentrum bzw. durch den jeweiligen Impfarzt anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft.
Wer sich aktuell für einen Impftermin registrieren kann, können Sie auf folgender Seite nachlesen:
https://corona.rlp.de/de/impfen/
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsminister...
Die Coronavirus-Impfverordnung nennt in § 4 (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität) unter anderem Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
Eine Übersicht der Bundesregierung finden Sie hier:
https://www.kritis.bund.de/SharedDocs...
Die Frage, ob eine bestimmte Einrichtung oder ein Unternehmen in Rheinland-Pfalz zur Kritischen Infrastruktur gehört, ist durch die Einrichtung oder das Unternehmen gemäß den KRITIS-Kriterien selbst zu entscheiden. Es erfolgt ausdrücklich keine Vorauswahl oder Bestätigung durch die Landesregierung.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Vordrucke finden Sie unter
https://corona.rlp.de/de/impfen/
Die in § 4 Coronavirus-Impfverordnung genannte besondere Relevanz der Position einer Person ergibt sich aufgrund ihrer Beschäftigung in den jeweiligen Bereichen. Das heißt, sie ergibt sich hier ausdrücklich nicht aufgrund einer hierarchischen oder sonst strukturell hergeleiteten Verortung.
Das bedeutet: Alle Beschäftigten, die in den von §4 genannten Bereichen beschäftigt sind, können sich für einen Impftermin registrieren, unabhängig davon, welche Stellung die Personen innehaben.
Hinsichtlich der für eine Priorisierung relevanten Vorerkrankung verweisen wir auf die Informationen unter
https://corona.rlp.de/de/impfen/ .
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir medizinische Fragen hinsichtlich der Impffähigkeit im Einzelfall oder der Auswahl des Impfstoffes nicht beantworten können. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Ärztin/Ihren Arzt. Im Rahmen der Impfung in den Impfzentren haben Sie auch die Möglichkeit, mit einer Impfärztin/einem Impfarzt zu sprechen. Diese/r entscheidet auch über die Impffähigkeit und Impfberechtigung im Einzelfall.
Bitte prüfen Sie vor einer Terminregistrierung, ob Sie zu einer der genannten Personengruppen gehören. Alle weiteren Personen bitten wir, die Kapazitäten der Terminvergabe nicht zusätzlich zu belasten.
Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite
www.impftermin.rlp.de . Die Telefonnummer ist erreichbar von 7 Uhr bis 23 Uhr, an den Wochenenden zwischen 10 Uhr und 18 Uhr. Hier werden auch weitere Fragen zum Thema Impfungen beantwortet.
Auf der Seite der Landesregierung
www.corona.rlp.de sowie auf der Seite
www.impftermin.rlp.de finden Sie zahlreiche Informationen zu den Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass die Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung über ein automatisiertes System erfolgt, das die Empfehlung der STIKO (
https://www.zusammengegencorona.de/im... ), die Vorgaben des Bundes sowie die vorhandenen Impfstoffressourcen berücksichtigt.
Verlässliche Antworten und konkrete Informationen, wie Sie sich schützen und anderen helfen können, finden Sie auf folgender Seite des Bundesministeriums für Gesundheit:
https://www.zusammengegencorona.de.
Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
• Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsminister...
• Robert-Koch-Institut:
https://www.rki.de
• Paul-Ehrlich-Institut:
https://www.pei.de
Mit freundlichen Grüßen