Vergabe von IT in und an Schulen

Herr Senator Rabe erwähnte in der Pressekonferenz vom 09.03.2021, dass die Beschaffung von Hardware und Software für die Schulen durch europaweite Ausschreibungen erfolgen müssten und daher mehrere Monate dauern. Dabei erwähnte Herr Senator, genau deshalb, weil es so lange dauert, hat man die Beschaffung an die Schulen deligiert.
Daher bitte ich um eine Aufstellung aller IT Hardware und IT Software die für die Hamburger Schulen seit dem Jahr 2019 bis heute beschafft wurde ...
A) zentral beschafft durch die Behörde
B) dezentral beschafft durch die jeweilige Schule, mit Auflistung der einzelnen Schule je Beschaffungsgegenstand
Dies jeweils mit Nennung des Beschaffungsgegestandes, des Auftragswertes als auch der bezuschlagten Firma.

Des Weiteren berichtete Herr Senator Rabe davon, dass den Schulen Dienstleister empfohlen wurden, welche den Schulen bei der Einrichtung der Endgeräte unterstützen können. Hierzu bitte ich um Aufstellung der Firmen, die den Schulen empfohlen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabe von IT in und an Schulen [#214747]
Datum
10. März 2021 01:02
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Herr Senator Rabe erwähnte in der Pressekonferenz vom 09.03.2021, dass die Beschaffung von Hardware und Software für die Schulen durch europaweite Ausschreibungen erfolgen müssten und daher mehrere Monate dauern. Dabei erwähnte Herr Senator, genau deshalb, weil es so lange dauert, hat man die Beschaffung an die Schulen deligiert. Daher bitte ich um eine Aufstellung aller IT Hardware und IT Software die für die Hamburger Schulen seit dem Jahr 2019 bis heute beschafft wurde ... A) zentral beschafft durch die Behörde B) dezentral beschafft durch die jeweilige Schule, mit Auflistung der einzelnen Schule je Beschaffungsgegenstand Dies jeweils mit Nennung des Beschaffungsgegestandes, des Auftragswertes als auch der bezuschlagten Firma. Des Weiteren berichtete Herr Senator Rabe davon, dass den Schulen Dienstleister empfohlen wurden, welche den Schulen bei der Einrichtung der Endgeräte unterstützen können. Hierzu bitte ich um Aufstellung der Firmen, die den Schulen empfohlen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214747/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage bezogen dürfen wir zunächst auf Folgendes aufmerksam machen: Das Hamburgisc…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Vergabe von IT in und an Schulen [#214747]
Datum
19. März 2021 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage bezogen dürfen wir zunächst auf Folgendes aufmerksam machen: Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verlangt gemäß § 11 Absatz 2, dass ein Antrag hinreichend konkrete Angaben zum Thema, zum Zeitraum, zu bestimmten Sachverhalten oder Vorfällen oder zu den Informationen, in die Einsicht genommen werden soll, enthalten muss (Gesetzesbegründung in Drucksache 20/4466, Seite 22; vgl. http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/…). Darüber hinaus muss nach dem Wortlaut des § 12 HmbTG die begehrte Information bereits bei einer Behörde in irgendeiner Form existieren, d.h. das Transparenzgesetz verpflichtet Behörden nicht, dort nicht vorhandenen Informationen auf Antrag erstmals zu generieren oder auf allgemeine Fragestellungen zu antworten. Des Weiteren regelt § 3 HmbTG, welche Vorgänge veröffentlicht werden. Darüber hinaus regelt § 7 HmbTG den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Weitere Einschränkungen enthält § 9 HmbTG. Dies vorausgeschickt wird Ihre Anfrage wie folgt beantwortet: Wir gehen davon aus, dass es sich bei der Interpretation der Äußerungen von Herrn Senator Rabe vom 09.03.2021 um ein Missverständnis handelt. Das Vergaberecht regelt, welche Verträge in welcher Form wie ausgeschrieben werden müssen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung führt dementsprechend Beschaffungen in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht durch. Bei der Beschaffung von IT Hard- und Software ist weiter zu berücksichtigen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ein Anstaltsland der Anstalt öffentlichen Rechts Dataport ist. Dataport ist der zentrale IT Dienstleister für die Freie und Hansestadt Hamburg. Beschaffungen über Dataport oder aus von Dataport abgeschlossenen Verträgen bedürfen auf der Ebene der FHH keiner öffentlichen Ausschreibung. Von der Behörde für Schule und Berufsbildung direkt ausgeschriebene Beschaffungen und Vergaben werden nach den Vorschriften des HmbTG veröffentlicht. Sie sind daher für Anfragende über das entsprechende Transparenzportal einsehbar. Soweit nach dem HmbTG Ausnahmen von der Veröffentlichung bestehen, insbesondere auch, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren sind, sind diese einzuhalten. Die dementsprechend öffentlich zugänglichen Vertragsinformationen finden Sie in Übereinstimmung mit § 12 Absatz 6 HmbTG unter http://transparenz.hamburg.de/. Weitere von Ihnen erbetene Informationen dürfen entweder nicht veröffentlicht werden oder müssten erstmals generiert werden. Zu den für Dienstleistungen für die Unterstützung bei Endgeräten wurden zwei Verhandlungsvergaben gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt: - Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung eines temporären Mobile Device Management (MDM) für pädagogische IT als managed service in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages Typ B (einschließlich Pflegevertrag) und - Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen für eine Mobile Device Management-Lösung (MDM-Lösung) in der pädagogische IT. Freundliche Grüße