Vergabe von Straßennamen

ich bin auf der Suche nach einer Regelung Ihrer Stadt, nach welchen Kriterien Straßennamen/Namen für öffentliche Plätze vergeben werden.
Auf der Homepage der Stadt ist hierzu nichts zu finden.

Durch eine Fernsehsendung im ÖR bin ich auf den umstrittenen Fall von 2014/15 bei Ihnen gestoßen und bin nun dabei, in Städten und Gemeinden dieser Frage nachzugehen. Konkret handelt es sich bei Ihnen um die Max-Brose-Straße.

Weitere Fragen, zu denen ich in dieser Angelegenheit gerne eine Antwort hätte:
- mit welcher Begründung konnte der damalige Stadtrat diesen Namen wählen?
- warum ist die offensichtliche Biografie des Mannes nicht schon ausschlaggebend genug, ihm keinen Straßennamen zu widmen?
- warum wurden Institutionen wie "Zentralrat der Juden" und das "Evangelische Bildungswerk", die gesellschaftlich auch einen großen Einfluss haben (sollten) nicht mit ihrem Einwand berücksichtigt?
- aus welchem Grund/mit welcher Berechtigung hat sein Enkelsohn Michael Stoschek soviel Einfluss in die Politik?
- in welcher Höhe belaufen sich die Zuwendungen des Hr. Stoschek für Vereine und soziale Einrichtungen? Es müssen ja Milliarden sein, dass die Stadt nachgibt

Vielen Dank bereits vorab für die Beantwortung meiner Fragen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bin auf der S…
An Stadtverwaltung Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabe von Straßennamen [#203437]
Datum
12. November 2020 08:39
An
Stadtverwaltung Coburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bin auf der Suche nach einer Regelung Ihrer Stadt, nach welchen Kriterien Straßennamen/Namen für öffentliche Plätze vergeben werden. Auf der Homepage der Stadt ist hierzu nichts zu finden. Durch eine Fernsehsendung im ÖR bin ich auf den umstrittenen Fall von 2014/15 bei Ihnen gestoßen und bin nun dabei, in Städten und Gemeinden dieser Frage nachzugehen. Konkret handelt es sich bei Ihnen um die Max-Brose-Straße. Weitere Fragen, zu denen ich in dieser Angelegenheit gerne eine Antwort hätte: - mit welcher Begründung konnte der damalige Stadtrat diesen Namen wählen? - warum ist die offensichtliche Biografie des Mannes nicht schon ausschlaggebend genug, ihm keinen Straßennamen zu widmen? - warum wurden Institutionen wie "Zentralrat der Juden" und das "Evangelische Bildungswerk", die gesellschaftlich auch einen großen Einfluss haben (sollten) nicht mit ihrem Einwand berücksichtigt? - aus welchem Grund/mit welcher Berechtigung hat sein Enkelsohn Michael Stoschek soviel Einfluss in die Politik? - in welcher Höhe belaufen sich die Zuwendungen des Hr. Stoschek für Vereine und soziale Einrichtungen? Es müssen ja Milliarden sein, dass die Stadt nachgibt Vielen Dank bereits vorab für die Beantwortung meiner Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203437/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Coburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anliegen haben wir an Fr. Eva Oestheimer / Bauamt weitergeleitet. Mit freundli…
Von
Stadtverwaltung Coburg
Betreff
AW: [EXTERN] Vergabe von Straßennamen [#203437]
Datum
12. November 2020 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anliegen haben wir an Fr. Eva Oestheimer / Bauamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Coburg
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß Art. 52 Abs. 1 des bayerischen Straßen-und Wegegesetzes (BayStrWG) können die …
Von
Stadtverwaltung Coburg
Betreff
Vergabe von Straßennamen [#203437]
Datum
26. November 2020 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß Art. 52 Abs. 1 des bayerischen Straßen-und Wegegesetzes (BayStrWG) können die Gemeinden den öffentlichen Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Weitere Hinweise und Informationen dazu, wie das im Einzelfall am Besten erfolgen kann bzw. weshalb es auch notwendig ist, ergeben sich aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 8. September 1987: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97523. Wir hoffen, Ihre Frage damit erschöpfend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten weder Ihre Worte, noch der von Ihnen…
An Stadtverwaltung Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vergabe von Straßennamen [#203437]
Datum
26. November 2020 15:52
An
Stadtverwaltung Coburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beantworten weder Ihre Worte, noch der von Ihnen geteilte Link, meine Frage(n). Hat die Stadt Coburg keinen "Codex", nach welchen Kriterien Straßennamen vergeben werden (dürfen)? In meiner Heimatgemeinde z.B. ist festgelegt, dass "personenbezogene Namen" nur vergeben werden können, wenn die Person bereits verstorben ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203437/

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Stadtverwaltung Coburg
Sehr geehrteAntragsteller/in doch, auch die Stadt Coburg arbeitet mit solchen Kriterien. So erfolgt beispielsweis…
Von
Stadtverwaltung Coburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Vergabe von Straßennamen [#203437]
Datum
30. November 2020 11:58
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in doch, auch die Stadt Coburg arbeitet mit solchen Kriterien. So erfolgt beispielsweise auch bei uns keine Benennung nach lebenden Personen. Außerdem sind bei Personen aus neuer Zeit vor einer Benennung etwa noch lebende Angehörige zu hören. Weiterhin wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen angestrebt, soweit dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen