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Vergabe zweier Gutachten zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle

Das NBG hat mit Datum vom 22.12.2017 zwei Gutachten zur Zwischenlagerung auf seiner Website veröffentlicht ("Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an einem Diskurs über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle", "Gutachterliche Stellungnahme zu wichtigen sicherheitstechnischen Aspekten der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle").
Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Weise diese Gutachten vergeben wurden und wie die Auftragnehmer dafür ausgewählt wurden. Bitte senden Sie mir die Vergabeunterlagen für beide Gutachten zu inkl. der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation der Vergabe. Falls möglich, teilen Sie mir bitte auch mit welche Kosten die beiden Gutachten verursacht haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2017
  • Frist
    3. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das NBG hat mit …
An Nationales Begleitgremium Details
Von
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Betreff
Vergabe zweier Gutachten zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle [#25844]
Datum
30. Dezember 2017 09:50
An
Nationales Begleitgremium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das NBG hat mit Datum vom 22.12.2017 zwei Gutachten zur Zwischenlagerung auf seiner Website veröffentlicht ("Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an einem Diskurs über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle", "Gutachterliche Stellungnahme zu wichtigen sicherheitstechnischen Aspekten der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle"). Bitte teilen Sie mir mit, auf welche Weise diese Gutachten vergeben wurden und wie die Auftragnehmer dafür ausgewählt wurden. Bitte senden Sie mir die Vergabeunterlagen für beide Gutachten zu inkl. der Leistungsbeschreibung und der Dokumentation der Vergabe. Falls möglich, teilen Sie mir bitte auch mit welche Kosten die beiden Gutachten verursacht haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Nationales Begleitgremium
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "NBG…
Von
Nationales Begleitgremium
Betreff
AW: Vergabe zweier Gutachten zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle [#25844]
Datum
9. Januar 2018 07:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "NBG-Gutachten", die uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß
Nationales Begleitgremium
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 30. Dezember 2017 baten Sie um Auskunft zu den V…
Von
Nationales Begleitgremium
Betreff
AW: Vergabe zweier Gutachten zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle [#25844]
Datum
18. Januar 2018 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 30. Dezember 2017 baten Sie um Auskunft zu den Vergabeverfahren „Gutachterliche Stellungnahme zu wichtigen sicherheitstechnischen Aspekten der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle“ und „Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an einem Diskurs über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle“. Ihr Antrag wurde geprüft und wir könnten Ihnen die Informationen zugänglich machen. Bei den Informationen, zu denen Sie Zugang begehren, handelt es sich um amtliche Informationen gemäß § 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Jeder hat gemäß § 1 Absatz 1 S. 1 IFG nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dem Anspruch auf Informationszugang kann nach §§ 5, 6 IFG der Schutz personenbezogener Daten, von geistigem Eigentum und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegen stehen. Die Informationen, zu denen Sie Zugang begehren, enthalten personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Aufgrund des Schutzes personenbezogener Daten (§ 5 IFG) und des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG) müssen die Betroffenen angehört werden (§ 8 IFG), ob Sie mit der Freigabe der Informationen einverstanden sind. Sofern die Betroffenen mit der Preisgabe der Informationen nicht einverstanden sind, müssen wir abwägen, ob Ihr Informationsinteresse das Ausschlussinteresse der Betroffenen überwiegt. Dies würde einige Zeit in Anspruch nehmen. Um Ihrem Informationsbegehren schnellstmöglich nachzukommen, schlagen wir vor, dass wir die in den von Ihnen erwünschten Unterlagen vorhandenen personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schwärzen und Sie sodann umgehend die Informationen und Unterlagen erhalten. Dies sollte Ihre gestellten Fragen vollständig beantworten. Bitte geben Sie uns zeitnah eine Rückmeldung, ob Sie mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden sind. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.01.2018. Ich bin mit dem vorgeschlage…
An Nationales Begleitgremium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vergabe zweier Gutachten zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle [#25844]
Datum
19. Januar 2018 19:24
An
Nationales Begleitgremium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.01.2018. Ich bin mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden, soweit die sachlichen Fragen aus meinem IFG-Antrag damit vollständig beantwortet werden können. Über die angekündigte zeitnahe Übersendung der Unterlagen freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Nationales Begleitgremium
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Adresse Adresse Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage…
Von
Nationales Begleitgremium
Betreff
AW: AW: Vergabe zweier Gutachten zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle [#25844]
Datum
6. Februar 2018 14:12
Status
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Adresse Adresse Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Dezember 2017. Mit E-Mail vom 19. Januar 2018 erklärten Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten nach § 5 IFG und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 6 IFG geschwärzt werden. Gern möchten wir Ihnen in diesem Umfang die gewünschten Informationen bereitstellen. 1. Die beiden von Ihnen genannten Gutachten wurden aufgrund der Kostenschätzung und der Art der Leistungen jeweils im Wege einer Verhandlungsvergabe im Wettbewerb zwischen drei bzw. sechs möglichen Auftragnehmern vergeben. Grundlage hierfür bot § 8 Abs. 4 Nr. 17 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wonach eine Verhandlungsvergabe zulässig ist, wenn sie durch Ausführungsbestimmungen eines Bundesministers bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen ist. Der zugelassene Höchstwert im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) lag zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung bei netto 15.000,- Euro. Zudem handelte es sich bei den gutachterlichen Beratungsleistungen um typische Leistungen, die im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden (selbständig ausgeübte wissenschaftliche Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz [EStG]). Nach § 50 UVgO i. V. m. den Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind freiberufliche Leistungen grundsätzlich – ohne Bindung an die übrigen Vorschiften der UVgO – im Wettbewerb zu vergeben. 2. Die möglichen Auftragnehmer wurden durch die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) anhand ihrer Eignung ausgewählt und in das Wettbewerbsverfahren einbezogen. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte anhand des niedrigsten Angebotspreises. 3. Die Auftragswertschätzung für die Gutachten lag bei jeweils netto 15.000 Euro. Im Ergebnis betrug das kumulierte Brutto-Auftragsvolumen für beide Gutachten 33.070 Euro. 4. In den fünf Anlagen finden Sie die teilweise geschwärzten Vergabeunterlagen einschließlich der Vergabedokumentation. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage "Vergabe zweier Gutachte…
An Nationales Begleitgremium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vergabe zweier Gutachten zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle [#25844]
Datum
10. Februar 2018 18:23
An
Nationales Begleitgremium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage "Vergabe zweier Gutachten zur Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle" und die beigefügten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>