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Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln

die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio vergibt häufig öffentliche Aufträge.

Beispiel: Deutschland-Köln: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, 2015/S 184-334785
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML

1. Bitte schicken Sie Auflistung aller öffentlichen Aufträge, die Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei Ihnen ab 1.1.2010 bis heute gemeldet hat.

2. Bitte schicken Sie Vertretungsdokument, mit dem Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio bei den öffentlichen Aufträgen vertritt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln [#20729]
Datum
19. März 2017 13:32
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio vergibt häufig öffentliche Aufträge. Beispiel: Deutschland-Köln: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, 2015/S 184-334785 http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML 1. Bitte schicken Sie Auflistung aller öffentlichen Aufträge, die Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei Ihnen ab 1.1.2010 bis heute gemeldet hat. 2. Bitte schicken Sie Vertretungsdokument, mit dem Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio bei den öffentlichen Aufträgen vertritt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Köln
Ihre Anfrage vom 19.03.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in die Vergabekammer Rheinland verfügt nicht über die von Ih…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.03.2017
Datum
20. März 2017 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Vergabekammer Rheinland verfügt nicht über die von Ihnen gewünschten Daten. Sie ist ausschließlich zuständig für die Durchführung von sog. Nachprüfungsverfahren, die eine Ausschreibung eines öffentlichen Auftragswertes oberhalb des europäischen Schwellenwertes zum Gegenstand haben. Die von Ihnen angesprochene Meldepflicht existiert jedenfalls nicht gegenüber der Vergabekammer. Ob den Rundfunkanstalten eine solche gegenüber einer anderen Institution erfüllen müssen, entzieht sich meiner Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
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